Wirtschaftsförderung

Betreff
Wirtschaftsförderung
hier: Zuschuss des Landkreises für die Errichtung des Kreisverkehrsplatzes B423 / L 355 Schönenberg-Kübelberg
Vorlage
0276/2013
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, der Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg zu den Baukosten für den 5-armigen Kreisel (B423/L355) eine Zuwendung in Höhe von 1/3 der nicht durch Fördermitteln abgedeckten Restsumme, höchstens jedoch mit 210.000 €, zu gewähren. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt entsprechend der im Haushalt des Landkreises veranschlagten Raten (2013: 100.000 € und 2014: 110.000 €).

 

Beschlussvorlage:

 

Die Baumaßnahmen für das gemeindliche Verkehrsprojekt „5-armiger Kreisverkehrsplatz an der B423/L355 bei Schönenberg-Kübelberg“ befinden sich derzeit in der Ausführung. Die Fertigstellung ist bis Ende des Jahres vorgesehen.

 

Der Errichtung des Kreisverkehrsplatzes kommt eine besondere verkehrs- und wirtschaftspolitische Bedeutung zu, die in der erheblichen Verbesserung der lokalen und regionalen Verkehrserschließung bzw. -infrastruktur begründet ist.

 

Durch den Neubau des Kreisverkehrsplatzes wird bereits heute die Voraussetzung geschaffen, die nördlich von Schönenberg-Kübelberg geplante Ortsumgehung im unmittelbaren Bereich des Knotenpunktes B 423 / L 355 zu einem späteren Zeitpunkt in geeigneter Weise anzubinden. Durch die Kreisellösung wird die Voraussetzung für eine verkehrsgerechte Verknüpfung von drei klassifizierten Straßen (B 424, B 423 neu und L355) geschaffen und ein vormals bestehender Unfallschwerpunkt (ehemalige Einmündung Richtung Waldmohr) entschärft. Gleichzeitig können die Zufahrten zum Sportplatz und zum neu entstandenen Gewerbegebiet „Mehlpfuhl“ angebunden werden. Die strukturpolitische Wichtigkeit des Gewerbegebietes wurde bereits seitens des Wirtschaftsministeriums aufgrund der vorliegenden Ansiedlungsoptionen von mittelständischen Betrieben bestätigt. Umso wichtiger ist es, dessen verkehrssichere und leistungsfähige Erschließung zu gewährleisten bzw. herzustellen.

 

Die Gesamtkosten für den Kreisverkehrsplatz sind basierend auf der ausgearbeiteten Detailplanung mit rund 2,47 Mio. € veranschlagt.

 

Abzüglich der Bundes- und Landesmittel aus dem Straßenbauprogramm (940.000 €) verbleibt ein Kostenanteil für die Ortsgemeinde in Höhe von rund 1,530 Mio. €.

Nach Abzug aller zu erwartenden Fördermittel im Rahmen des Investitionsstocks (400.000 €) und der Wirtschaftsförderung für die Erschließung des Gewerbegebietes (500.000 €)verbleibt für die Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg ein Eigenanteil von rd. 630.000 €, der aufgrund der voran beschriebenen verkehrs- und wirtschaftspolitischen Bedeutung des Kreisverkehrsplatzes von der Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg, der Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg und dem Landkreis Kusel zu jeweils einem Drittel getragen werden soll.

 

Im Kreishaushalt 2011 war eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 210.000,- € für die Bewilligung der Zuwendung angesetzt. Aufgrund dieser Verpflichtungsermächtigung wurden im Haushalt 2013 Mittel i.H.v. 100.000,- € eingestellt. Die restliche Mittel i.H.v. 110.000,- € werden im Haushalt 2014 veranschlagt.