Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
beschließt, der Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg zu den Baukosten für den
5-armigen Kreisel (B423/L355) eine Zuwendung in Höhe von 1/3 der nicht durch Fördermitteln
abgedeckten Restsumme, höchstens jedoch mit 210.000 €, zu gewähren. Die
Auszahlung der Zuwendung erfolgt entsprechend der im Haushalt des Landkreises
veranschlagten Raten (2013: 100.000 € und 2014: 110.000 €).
Beschlussvorlage:
Die Baumaßnahmen für
das gemeindliche Verkehrsprojekt „5-armiger Kreisverkehrsplatz an der B423/L355
bei Schönenberg-Kübelberg“ befinden sich derzeit in der Ausführung. Die
Fertigstellung ist bis Ende des Jahres vorgesehen.
Der Errichtung des
Kreisverkehrsplatzes kommt eine besondere verkehrs- und wirtschaftspolitische
Bedeutung zu, die in der erheblichen Verbesserung der lokalen und regionalen
Verkehrserschließung bzw. -infrastruktur begründet ist.
Durch den Neubau des
Kreisverkehrsplatzes wird bereits heute die Voraussetzung geschaffen, die nördlich
von Schönenberg-Kübelberg geplante Ortsumgehung im unmittelbaren Bereich des
Knotenpunktes B 423 / L 355 zu einem späteren Zeitpunkt in geeigneter Weise
anzubinden. Durch die Kreisellösung wird die Voraussetzung für eine
verkehrsgerechte Verknüpfung von drei klassifizierten Straßen (B 424, B 423 neu
und L355) geschaffen und ein vormals bestehender Unfallschwerpunkt (ehemalige
Einmündung Richtung Waldmohr) entschärft. Gleichzeitig können die Zufahrten zum
Sportplatz und zum neu entstandenen Gewerbegebiet „Mehlpfuhl“ angebunden
werden. Die strukturpolitische Wichtigkeit des Gewerbegebietes wurde bereits
seitens des Wirtschaftsministeriums aufgrund der vorliegenden
Ansiedlungsoptionen von mittelständischen Betrieben bestätigt. Umso wichtiger
ist es, dessen verkehrssichere und leistungsfähige Erschließung zu
gewährleisten bzw. herzustellen.
Die Gesamtkosten für
den Kreisverkehrsplatz sind basierend auf der ausgearbeiteten Detailplanung mit
rund 2,47 Mio. € veranschlagt.
Abzüglich der
Bundes- und Landesmittel aus dem Straßenbauprogramm (940.000 €) verbleibt ein
Kostenanteil für die Ortsgemeinde in Höhe von rund 1,530 Mio. €.
Nach Abzug aller zu
erwartenden Fördermittel im Rahmen des Investitionsstocks (400.000 €) und der
Wirtschaftsförderung für die Erschließung des Gewerbegebietes (500.000 €)verbleibt
für die Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg ein Eigenanteil von rd. 630.000 €,
der aufgrund der voran beschriebenen verkehrs- und wirtschaftspolitischen
Bedeutung des Kreisverkehrsplatzes von der Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg,
der Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg und dem Landkreis Kusel zu jeweils
einem Drittel getragen werden soll.
Im Kreishaushalt
2011 war eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 210.000,- € für die
Bewilligung der Zuwendung angesetzt. Aufgrund dieser Verpflichtungsermächtigung
wurden im Haushalt 2013 Mittel i.H.v. 100.000,- € eingestellt. Die restliche
Mittel i.H.v. 110.000,- € werden im Haushalt 2014 veranschlagt.