Beschlussvorlage:
Herr Karl Walla hat mit
Schreiben vom 23.07.2013 sein Mandat als Mitglied des Jugendhilfeausschusses
niedergelegt. Demzufolge ist eine Ersatzperson zu wählen.
Nachdem Herr Walla
auf Vorschlag des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche der Pfalz vom Kreistag als stimmberechtigtes Mitglied in den
Jugendhilfeausschuss gewählt wurde, schlägt das Diakonische Werk
Herrn Harald Luft, Niederkirchen
Gesamtleiter CJD Rheinland-Pfalz/Mitte
für die Nachwahl
vor.
Herr Luft erfüllt die Wählbarkeitsvoraussetzungen, da er gemäß
§ 5 AGKJHG seinen Wohnsitz im Bezirk eines unmittelbar benachbarten örtlichen
Trägers der öffentlichen Jugendhilfe hat.
Die Ersatzperson wird durch Mehrheitswahl gewählt. Die Wahl
erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels
Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§
33 Abs. 5 LKO).