Nachwahl von Ausschussmitgliedern

Betreff
Nachwahl von Ausschussmitgliedern
hier: Mitglied des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
0273/2013
Art
Vorlage KT

 

 

 

Beschlussvorlage:

 

Herr Karl Walla hat mit Schreiben vom 23.07.2013 sein Mandat als Mitglied des Jugendhilfeausschusses niedergelegt. Demzufolge ist eine Ersatzperson zu wählen.

 

Nachdem Herr Walla auf Vorschlag des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche der Pfalz vom Kreistag als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt wurde, schlägt das Diakonische Werk

 

Herrn Harald Luft, Niederkirchen

Gesamtleiter CJD Rheinland-Pfalz/Mitte

 

für die Nachwahl vor.

 

Herr Luft erfüllt die Wählbarkeitsvoraussetzungen, da er gemäß § 5 AGKJHG seinen Wohnsitz im Bezirk eines unmittelbar benachbarten örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe hat.

 

Die Ersatzperson wird durch Mehrheitswahl gewählt. Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).