Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt – wie oben angeführt – 4 Ausbildungsplätze
bereitzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auswahl unter den
Bewerberinnen/ Bewerber zu treffen.
Beschlussvorlage:
Im Kalenderjahr 2017 scheiden 4 Verwaltungskräfte aus, 2 Beamte des
gehobenen Dienstes sowie 2 tariflich Beschäftigte (mittlerer Dienst). Zur
bedarfsgerechten Ausbildung schlägt die Verwaltung vor, im Jahre 2014
2 Auszubildende für Verwaltungsfachangestellte und
2 Anwärter für den Studiengang Bachelor of Arts, Fachrichtung Verwaltung
oder Verwaltungsbetriebswirtschaft
einzustellen.
Die ausgewählten Personen werden bei der Einstellungszusage darauf
hingewiesen, dass eine Übernahme nach Beendigung der Ausbildung nicht
garantiert wird. Bewerbungen sind bis 31.10.2013 einzureichen. Um den für das
Bewerbungsverfahren üblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand zu vermindern,
sollen mit Zustimmung des Personalrates folgende Ausschreibungskriterien
zugrunde gelegt werden:
-
die Bewerber sollen im letzten Jahreszeugnis in den
Fächern Deutsch, Mathematik und Sozialkunde mindestens eine Durchschnittsnote
von 2,66 für Bewerbungen des Bachelorstudienganges und 3,0 für Bewerbungen als
Verwaltungsfachangestellte aufweisen
-
die Bewerber werden nur berücksichtigt, wenn sie
sich für eine Erstausbildung bewerben.
Ergänzend soll in der Ausschreibung noch vermerkt werden, dass die
Bewerber auf aufwändige Bewerbungsmappen verzichten sollen und dass die
Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.