Zuschuss des Landkreises für die Umbau- und Erweiterungsmaßnahme der Kindertagesstätte Kreimbach-Kaulbach

Betreff
Zuschüsse des Landkreises an Träger von Kindertagesstätten
hier: Kommunale Kindertagesstätte Kreimbach-Kaulbach (Umbau und Erweiterung)
Vorlage
0256/2013
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Verbandsgemeinde Wolfstein wird für die Umbau- und Erweiterungsmaßnahme zur Schaffung von  5 zusätzlichen U3-Plätzen in der Kindertagesstätte Kreimbach-Kaulbach ein Zuschuss des Landkreises in Höhe von 20.000,00 € bewilligt. 

Beschlussvorlage:

 

Die Kindertagestätte in Kreimbach-Kaulbach ist eine 2-gruppige Einrichtung und steht in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Wolfstein. Zum Einzugsbereich gehören die Ortsgemeinden Kreimbach-Kaulbach und Rutsweiler an der Lauter.

 

Die vorhandenen 7 Kleinkindplätze (U 3-Plätze) sind bedarfsgerecht um fünf weitere U3-Plätze zu erweitern. Im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens ist gefordert, das Raumkonzept entsprechend den Bedürfnissen von Kleinkindern zu verbessern. Dies kann durch die Umbau- und Erweiterungsmaßnahme unter Einbeziehung des bisherigen Feuerwehrgerätehauses der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach sowie unter gleichzeitiger Umnutzung bereits vorhandener Räume erreicht werden. Neu geschaffen bzw. neu gestaltet werden 1 Gruppenraum, 1 Förderraum, 1 Schlafraum, 1 Wickelraum,  1 Speiseraum, 1 Abstellraum, 1 Personal-WC, 1 Behinderten-WC und ein Leitungsbüro. Die Gesamtkosten der Umbaumaßnahme betragen 357.288,00 €.

Neben dem Kreiszuschuss sind Fördermittel beim Land Rheinland-Pfalz und aus dem Investitionsprogramm „Kindesbetreuungsfinanzierung 2013-2014“ aus Mitteln des Bundes (Fiskalpakt) beantragt.

 

Förderung von zusätzlichen U3-Plätzen nach den Zuschussrichtlinien des Landkreises:

 

Nach Nr. 1.4 der Zuschussrichtlinien des Landkreises beträgt der Kreiszuschuss für

je neuem U3-Platz  4.000,-- €, für 5 Plätze demnach 20.000,-- €, höchstens jedoch 90 % der zuwendungsfähigen Kosten nach Abzug von Zuwendungen Dritter.

 

Danach ergibt sich folgende Berechnung:

 

Zuwendungsfähigen Kosten nach Nr. 1.3. Buchst.a) und b)

der Kreisrichtlinien:                                                                                      296.368,80 €

abzüglich  Zuwendungen Dritter

- Landeszuwendung                                                                                       20.000,00 €

- Bundesmittel Fiskalpakt                                                                            192.935,52 €   verbleibende zuwendungsfähige Kosten                                                     83.433,28 €

hiervon 90 %                                                                                                  75.089,95 €

 

Demnach ist die Pauschalförderung in Höhe von 20.000,00 €  als Kreiszuschuss zu gewähren.

 

Im Investitionshaushalt des Landkreises für 2013 sind die Zuschussmittel bei der Leistung 36502 bereitgestellt.