Beschlussvorschlag:
Mit der Maßgabe, dass der Gesamtkreditbedarf
für das Jahr 2013 nicht überschritten wird, stimmt der Kreisausschuss dem Bau der Fischaufstiegsanlage Streitmühle
in Altenglan mit der obengenannten Kostenschätzung zu und beschließt gemäß § 57
LKO i.V.m. § 100 GemO die sich daraus ergebende Mehrbelastung von 15.000 €
überplanmäßig bereitzustellen.
Beschlussvorlage:
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert die ökologische Durchgängigkeit
der Fließgewässer. Die ca. 2,30 m hohe Wehranlage der Streitmühle am Glan in
Altenglan ist für Fische und Kleintiere des Gewässers nicht zu überwinden und
verhindert somit den natürlichen Austausch der Gewässerfauna innerhalb des
Flusses.
Das vorhandene Wehr soll durch eine Fischaufstiegsanlage durchgängig
gestaltet werden. Die vorhandene vom Mühlenbetreiber selbst vor Jahren
errichtete Fischaufstiegsanlage ist nicht funktionstüchtig und soll beseitigt
werden.
Das Vorhaben wird vom Ingenieurbüro Floecksmühle, Aachen, in
Zusammenarbeit mit der wasserwirtschaftlichen Fachbehörde (SGD Süd,
Regionalstelle Kaiserslautern) geplant.
Für den Bau der
Fischaufstiegsanlage Streitmühle wurden im Finanzhaushalt 2013 200.000,-- €
bereitgestellt. Die Gesamtkosten werden sich nach der Kostenberechnung des
Planungsbüros Floecksmühle auf nunmehr 350.000,-- € belaufen. Es müssten
150.000,-- € mehr Auszahlungen geleistet werden als veranschlagt sind. Der
ursprünglichen Kostenermittlung wurden die tatsächlichen Kosten der
Fischaufstiegsanlage in Erdesbach zugrunde gelegt. Die Mehrkosten resultieren
unter anderem auf der höheren Wehranlage, für deren Überwindung zusätzliche
Becken erforderlich sind und einem zusätzlichen Bauwerk zur Strömungsdiffusion
am Auslauf des Mühlkanals, um die Leitströmung zu verbessern.
Das Land gewährt
für die Maßnahme eine Zuwendung von 90 % der Kosten. Somit stehen den
Mehrauszahlungen in Höhe von 150.000,-- € auch Mehreinzahlungen in Höhe von
135.000,-- € gegenüber. Diese Mehreinzahlungen berechtigen nach § 15 GemHVO zu
Mehrauszahlungen, die nicht als überplanmäßig gelten. Es fallen hier lediglich
15.000,-- € überplanmäßige Auszahlungen an, die mit zusätzlichen
Investitionskrediten zu finanzieren sind. Diese Mittel können aufgrund
sonstiger geringerer Auszahlungen zusätzlich bereitgestellt werden, ohne dass
der Gesamtkreditbetrag für das Jahr 2013 überschritten wird.
Die Auftragsvergabe soll nach erfolgter Ausschreibung in einer späteren
Sitzung des Kreisausschusses beschlossen werden, so dass mit dem Bau ab 01. Oktober
begonnen werden kann. Die Fertigstellung ist noch in diesem Jahr vorgesehen.