Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt den Haushaltsüberschreitungen
bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen in Höhe von 396.588,24 € zu.
Beschlussvorlage:
Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2011 ergaben
sich Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 396.588,24 €.
Diese entfallen komplett auf den Ergebnishaushalt
/ Finanzhaushalt. Im Investitionshaushalt sind keine Haushaltsüberschreitungen
entstanden.
Die Haushaltsüberschreitungen des Ergebnishaushaltes
/ Finanzhaushaltes in Höhe von
insgesamt 396.588,24 € sind ausschließlich bei
den Personal- und Versorgungsaufwendungen entstanden und belaufen sich auf 0,43
% der lfd. Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit (93.241.164,78 €). Zur
Erläuterung der Haushaltsüberschreitungen wird auf die beiliegende Anlage
verwiesen. Der Jahresfehlbetrag des Ergebnishaushaltes liegt mit 13.925.837,07
€ um 3.263.175,93 € unter dem geplanten Jahresfehlbetrag von 17.189.013 €. Das
bedeutet, dass entsprechende Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen erzielt wurden
um die Haushaltsüberschreitungen abzudecken.
Nach § 100 GemO i.V.m. § 57 LKO bedürfen
überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung
erheblich sind, der Zustimmung des Kreistages. Nach § 5 Absatz 3 Ziffer 2. der
Hauptsatzung des Landkreises ist die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger
Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 100.000 € im jeweiligen Einzelfall dem
Kreisausschuss zur Beschlussfassung übertragen.
Demnach obliegt
dem Kreistag die Beschlussfassung über die Haushaltsüberschreitungen bei den
Personal- und Versorgungsaufwendungen in Höhe von 396.588,24 €.