Jahresabschluss aus dem Bereich Abfallwirtschaft

Betreff
Jahresabschluss aus dem Bereich Abfallwirtschaft, hier: Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2011
Vorlage
0165/2012/1
Art
Vorlage KT

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stellt gemäß § 27 Abs. II EigAnVO

 

 

a)      den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2011 der Einrichtung "Abfallentsorgung" wie vorgelegt mit der Bilanzsumme

 

Aktiva:            20.894.715,34 €

Passiva:         20.894.715,34 €

 

          und den Jahresgewinn in Höhe von      1.174.429,48 €

 

          fest.

 

 

b)      Der Jahresgewinn in Höhe von 1.174.429,48 € sowie der zum 31.12.2011 bilanzierte Gewinnvortrag in Höhe von 548.810,80 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt

Beschlussvorlage:

 

Gemäß § 57 LKO i. V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist die Abfallentsorgungseinrichtung des Land-kreises Kusel nach den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu verwalten.

Dies bedeutet, dass die Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO über die Wirt-schaftsführung und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach hat die Rechnungslegung der Abfallentsorgung nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung zu erfolgen.

Der Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2011 wurde von der Verwaltung entsprechend der
§§ 22 bis 27 EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH geprüft.
Der nach den kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt.

Das Wirtschaftsjahr 2011 wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:

Aktiva:            20.894.715,34 €

Passiva:         20.894.715,34 €

 

Das Jahresergebnis war gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen beeinflusst durch:

Ø  Steigerung der Umsatzerlöse um rd. 315 T€, da zusätzliche Materialien (insbesondere asbesthaltige Baustoffe und Flugasche) akquiriert werden konnten.

Ø  Erlöse aus Altholz und Metallschrott erhöhten sich per Saldo um rd. 58.T€

Ø  Aufwendungen für Material- und Stoffverbrauch nahmen einkaufsbedingt um rd. 49 T€ ab (Abbau von Lagerbeständen bei Wertstoffsäcken zur Sammlung von Papier, Pappe, Kartonagen)

Ø  Verringerung der Aufwendungen für Transport und Entsorgung von Abfällen auf Grund geringerer Mengen bei einzelnen Abfallfraktionen (insgesamt rd. 131 T€)

Ø  Reduzierung der Kosten für die Entsorgung von Sickerwasser (rd.187 T€) wegen geringerer Niederschlagsmengen bzw. der Abdichtung eines Teilbereichs des Deponieabschnittes I im Jahr 2011

Ø  Verringerung der Zinsaufwendungen gegenüber Kreditinstituten (rd. 120 T€) auf Grund eines geringeren Kreditvolumens bzw. günstigeren Zinssätzen

Ø  höhere Aufwendungen für die Unterhaltung der Deponie (rd. 57 T€) wegen der Abdichtung eines Teilbereiches des Deponieabschnittes I

Ø  erhöhte Mietaufwendungen (rd. 123 T€) wegen der Anmietung einer Gasfackel zur Verbrennung von Deponiegasen, einer Schlackeaufbereitungsanlage sowie eines Ersatzfahrzeuges für einen ausgefallenen Radlader auf der Deponie Schneeweiderhof

Ø  höhere mengenabhängige Abschreibungen auf Grund der gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Einbaumengen (rd. 141T€)

 

Danach ergibt sich ein Jahresgewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung von

1.174.429,48 €

 

Entsprechend der LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 fand in der Sitzung des Kreisausschusses am 10.12.2012 eine Schlussbesprechung statt, zu der auch der Rechnungshof eingeladen wurde.

 

Der Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht liegen der Beschlussvorlage bei.

 

Der Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind entsprechend
§ 27 Abs. 2 EigAnVO dem Kreistag nach Prüfung durch einen sachverständigen Abschlussprüfer zur Feststellung vorzulegen.

 

Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden.

 

Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresgewinnes zu beschließen.