Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stellt
gemäß § 27 Abs. II EigAnVO
a) den Jahresabschluss für das
Wirtschaftsjahr 2011 der Einrichtung "Abfallentsorgung" wie vorgelegt
mit der Bilanzsumme
und
den Jahresgewinn in Höhe von 1.174.429,48
€
fest.
b) Der Jahresgewinn in Höhe von 1.174.429,48 € sowie der zum 31.12.2011 bilanzierte Gewinnvortrag in Höhe von 548.810,80 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt
Beschlussvorlage:
Gemäß § 57 LKO i. V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist die
Abfallentsorgungseinrichtung des Land-kreises Kusel nach den Vorschriften der
Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu verwalten.
Dies bedeutet, dass die Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO
über die Wirt-schaftsführung und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach
hat die Rechnungslegung der Abfallentsorgung nach den Grundsätzen der doppelten
kaufmännischen Buchführung zu erfolgen.
Der Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2011 wurde von der Verwaltung
entsprechend der
§§ 22 bis 27 EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH
geprüft.
Der nach den kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene Bestätigungsvermerk
wurde uneingeschränkt erteilt.
Das Wirtschaftsjahr 2011
wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:
Das Jahresergebnis war gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen beeinflusst
durch:
Danach ergibt sich ein Jahresgewinn
in der Gewinn- und Verlustrechnung von
1.174.429,48 €
Entsprechend der LVO
über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 fand in der Sitzung
des Kreisausschusses am 10.12.2012 eine Schlussbesprechung statt, zu der auch
der Rechnungshof eingeladen wurde.
Der Jahresabschluss
sowie der Prüfungsbericht liegen der Beschlussvorlage bei.
Der Jahresabschluss,
die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind entsprechend
§ 27 Abs. 2 EigAnVO dem Kreistag nach Prüfung durch einen sachverständigen
Abschlussprüfer zur Feststellung vorzulegen.
Der Jahresabschluss
soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt
werden.
Gleichzeitig ist über
die Verwendung des Jahresgewinnes zu beschließen.