Betreff
Weiterführung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ im Landkreis Kusel
Vorlage
1613/2024
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Teilnahme des Landkreises Kusel an der dritten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zuzustimmen. Der jährliche Eigenanteil in Höhe von 15.555,55 € ist in den Jahren 2025 bis 2032 bei der Haushaltsplanung entsprechend zu berücksichtigen.


Beschlussvorlage:

Durch das Bundesprogramms „Demokratie leben!“ konnten in den vergangenen 5 Jahren knapp 90 Projekte zur Förderung von Demokratie, Vielfalt und Prävention von Rechtsextremismus, hauptsächlich mit Kindern und Jugendlichen, realisiert werden.  Ohne diese Fördermittel des Bundes hätte ein Großteil dieser Projekte so nicht stattfinden können. Die Mittel aus dem Bundesprogramm ermöglichte es vielen Vereinen, Schulen und Jugendverbänden, Projekte durchzuführen, die ohne diese finanzielle Unterstützung nicht darstellbar wären.

Insgesamt hat der Landkreis Kusel bis zum Ende der Förderperiode 2020 bis 2024 am 31.12.2024 Bundesmittel in Höhe von insgesamt rund 623.000 € erhalten. Für den nächsten Förderzeitraum 2025 bis 2032 könnte der Landkreis Kusel Mittel in Höhe von insgesamt 1,12 Mio. € aus dem Bundeshaushalt erhalten.

Im Oktober dieses Jahres wurde bereits erfolgreich eine Interessensbekundung für den neuen Förderzeitraum eingereicht und zum 8. November sodann fristwahrend die Weiterführung der Partnerschaft für Demokratie beim Bund beantragt.

Für die nächste Förderperiode ist seitens des Bundes eine Erhöhung der Fördersumme auf 140.000 € im Jahr (90 % Förderung der Gesamtausgaben im Bewilligungszeitraum) geplant. Voraussetzung für die Förderung ist ein Eigenanteil des Landkreises in Höhe von zusätzlich 15.555,55 € (10 % Förderung der Gesamtausgaben im Bewilligungszeitraum) was rd. 3.000 € Mehrausgaben/Jahr entspricht. Die Fördersumme teilt sich in folgende Bereiche auf:

1.   Die Fach- und Koordinierungsstelle mit den entsprechenden Personal- und zusätzlichen Sachkostenpauschalen würde mit einem Festbetrag gefördert (Gesamtmittel pauschal: 77.436 € mit einem 75 % Stellenanteil). Das CJD Rheinland-Pfalz würde weiterhin die Aufgaben der Fach- und Koordinierungsstelle übernehmen. Bisher wurden die Sach- und Personalausgaben entsprechend den entstandenen Kosten mit dem CJD abgerechnet.

2.   Der Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wurde im Antrag mit 12.000 € festgelegt. Diese Gelder würden ab 2025 unmittelbar über die Kreisverwaltung verausgabt und entsprechend den entstandenen Kosten abgerechnet (keine Pauschale). Bisher wurde der Fördertopf für Öffentlichkeitsarbeit an die Fach- und Koordinierungsstelle weitergeleitet und dort ausgabengenau abgerechnet.

3.   Für konkrete Projekte, die von Vereinen/Trägern aus dem Landkreis beantragt werden könnten, ergäbe sich eine Fördersumme von rund 50.564 € plus den Eigenanteil des Kreises von 15.555,55 €. Bisher standen rund 60.000 € für die Weitergabe bzw. Realisierung von konkreten Projekten pro Förderjahr zur Verfügung. Projekte würden ab 2025 ebenfalls mit Pauschalen gefördert werden.

4.   Auch der aktuell bestehende Jugendfonds würde zukünftig über Pauschalen abgerechnet werden. Ab 2025 würde sich der Name zu Jugendforum ändern. Gerade das Thema der Jugendbeteiligung soll in der nächsten Förderperiode stärker priorisiert werden. Hinsichtlich der finanziellen Ausstattung besteht eine hohe Flexibilität. Bisher mussten dem Jugendfonds Mittel in Höhe von 10.000 € aus dem Gesamtbudget bereitgestellt werden. Ab 2025 gibt es keine solche Vorgabe; vielmehr sind die Ausgaben jedoch voraussichtlich mit den Mitteln für Öffentlichkeitsarbeit und Projekte deckungsfähig.

Struktur in Kusel ab 2025

Für die folgende Förderperiode (2025 bis 2032) wurden die Ziele des Bundesprogramms neu justiert und stärker fokussiert – vor allem mit Blick auf die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen aus den zurückliegenden Förderperioden.

Zur Umsetzung des Bundesprogramms wurde entsprechend den Förderleitlinien des Bundes im Jugendamt das sogenannte Federführende Amt mit 0,5 VzÄ im Bereich der Jugendpflege eingerichtet. Dieses Vorgehen ermöglicht eine optimale Netzwerkarbeit in der Jugendpflege. Diese halbe Stelle muss laut den Förderrichtlinien auch ab 2025 in der Kommune als Eigenleistung vorgehalten werden.

Das Federführende Amt trägt in Person des Kreisjugendpflegers die Verantwortung für die „Partnerschaft für Demokratie“ und ist zentraler Ansprechpartner vor Ort.
Zusätzlich ist bei einem freien Träger der Jugendhilfe eine Fach- und Koordinierungsstelle eingerichtet worden. Diese ist beim CJD Rheinland-Pfalz (Wolfstein) angesiedelt und hat u.a. die Aufgabe, die Projektträger inhaltlich und fachlich zu beraten, Projekte und Träger zu begleiten und das federführende Amt zu unterstützen.

Weiterhin wurde ein Begleitausschuss etabliert, der unter anderem über die Förderung der beantragten Projekte entscheidet und die strategische Ausrichtung der Partnerschaft für Demokratie mitgestaltet. Dieser Ausschuss soll bestehen bleiben, sich in den nächsten Jahren aber zu einem breiten Bündnis erweitern und würde somit die Partnerschaft als zentrales Element bis Ende 2032 begleiten.

Zur Stärkung der Beteiligung von jungen Menschen an der „Partnerschaft für Demokratie“ wurde der Jugendfonds Kusel (Gruppe Jugendlicher von 14 bis 27 Jahren) eingerichtet, der nach Vorgaben des Bundesprogramms über einen eigenen Etat verfügt. Über den Jugendfonds werden zusätzlich Projekte speziell von und für Jugendliche durchgeführt und gefördert. Die Trägerschaft des Jugendfonds hat der Kreisjugendring Kusel übernommen. An dieser Struktur soll von 2025 bis 2032 festgehalten werden bzw. soll sich der Jugendfonds zu einem kreisweiten Jugendforum entwickeln.

Wie bislang sollen gemeinnützige Träger weiterhin Anträge für ihre Projekte, Veranstaltungen und Aktionen stellen und Mittel für deren Umsetzung aus dem Bundesprogramm erhalten können.

In den zurückliegenden fünf Jahren wurden aus diesem sogenannten Aktions- und Initiativfonds unter anderem gefördert:  bildungs-politische Seminare/Exkursionen mit Jugendlichen nach Natzweiler/Struthof, Berlin, München, Dachau, interaktive Theaterstücke an Schulen und Kindergärten, Anti-Mobbing und Sozialkompetenz-Trainings mit Kindern und Jugendlichen, Konzerte und Vorträge zur Förderung demokratischer Werte, Beratung und Begleitung von Bürgernetzwerken im Engagement gegen Rechtsextremismus. Zusätzlich fanden Demokratiekonferenzen, Fortbildungen und Fachtage statt, die ein breites Netzwerk um die Partnerschaft für Demokratie gebildet haben.

Aufgrund der erfolgreichen Arbeit, die die Partnerschaft mit Projektträgern und Kooperationspartnern bisher geleistet hat, sowie den guten Erfahrungen, die in der praktischen Arbeit vor Ort bei der Umsetzung des Bundesprogramms gesammelt wurden, empfiehlt die Verwaltung die Fortsetzung des Projekts im Landkreis Kusel in den beschriebenen Strukturen.