Betreff
Satzung des Landkreises Kusel über den Beirat für Migration und Integration
Vorlage
1610/2024
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag den Beschluss der vorgelegten Satzung über den Beirat für Migration und Integration des Landkreises Kusel zu fassen.


Beschlussvorlage:

Gem. § 49 a LKO ist der Landkreis verpflichtet ab 5000 ausländischen Einwohnern einen Beirat für Migration und Integration einzurichten bzw. zu wählen. Stichtag ist der 30.06.2023- an diesem Tag waren im Landkreis 6200 ausländische Einwohner gemeldet.

Die Aufgabe des Beirates für Migration und Integration ist es, die Interessen aller Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund (Ausländer, Eingebürgerte, Doppelstaatler, Spätaussiedler) gegenüber der Kommune zu vertreten, in der sie wohnen. Die vielfältigen Anliegen der Bevölkerung mit Migrationshintergrund können so direkt dem Kreistag, der Verwaltung und auch der Öffentlichkeit dargelegt werden. Der Beirat für Migration und Integration kann über alle Angelegenheiten der Migration und Integration beraten- näheres regelt die Satzung des Beirates für Migration und Integration, sowie die Geschäftsordnung des Landkreises.

Der Kreistag ist verpflichtet, die Satzung des Beirates für Migration und Integration zu erlassen. Die anliegende Satzung orientiert sich dabei an der Mustersatzung des Landkreistages.