Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag
den Beschluss der vorgelegten Satzung über den Beirat für Migration und
Integration des Landkreises Kusel zu fassen.
Beschlussvorlage:
Gem. § 49 a LKO ist der Landkreis
verpflichtet ab 5000 ausländischen Einwohnern einen Beirat für Migration und
Integration einzurichten bzw. zu wählen. Stichtag ist der 30.06.2023- an diesem
Tag waren im Landkreis 6200 ausländische Einwohner gemeldet.
Die Aufgabe
des Beirates für Migration und Integration ist es, die Interessen aller
Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund (Ausländer,
Eingebürgerte, Doppelstaatler, Spätaussiedler) gegenüber der Kommune zu
vertreten, in der sie wohnen. Die vielfältigen Anliegen der Bevölkerung mit
Migrationshintergrund können so direkt dem Kreistag, der Verwaltung und auch
der Öffentlichkeit dargelegt werden. Der Beirat für Migration und Integration
kann über alle Angelegenheiten der Migration und Integration beraten- näheres
regelt die Satzung des Beirates für Migration und Integration, sowie die
Geschäftsordnung des Landkreises.
Der Kreistag ist verpflichtet, die Satzung
des Beirates für Migration und Integration zu erlassen. Die anliegende Satzung
orientiert sich dabei an der Mustersatzung des Landkreistages.