Gewährung von Kreiszuschüssen zu Schulbaumaßnahmen

Betreff
Gewährung von Kreiszuschüssen zu Schulbaumaßnahmen, a) Brandschutztechnischer Umbau an der Grundschule Rammelsbach b) Brandschutztechnischer Umbau an der Herzog-Christian-Schule Herschweiler-Pettersheim
Vorlage
0158/2012
Art
Vorlage KA

Beschlussvorlage:

 

 

zu a)    Gewährung eines Kreiszuschusses für den brandschutztechnischen Umbau an der Grundschule Rammelsbach

 

Die Verbandsgemeinde Altenglan hat am 11.05.2010 einen Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für den brandschutztechnischen Umbau an der Grundschule Rammelsbach gestellt.

 

Im Zuge des vorbeugenden Brandschutzes fand eine Begehung des Schulgebäudes statt. Dabei wurden Mängel festgestellt, welche durch Umbaumaßnahmen beseitigt werden mussten.

 

Der erforderliche Umbau wurde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier (ADD) am 21.06.2010 im Rahmen der Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns schulbehördlich genehmigt. Mit Festsetzungsbescheid des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 10.12.2010 wurde der Verbandsgemeinde Altenglan zur Finanzierung dieser Schulbaumaßnahme eine Landesförderung bewilligt. Die geschätzten Gesamtkosten der Schulbaumaßnahme betrugen 127.223,- Euro. Dieser Betrag wurde von der ADD in voller Höhe als zuwendungsfähig anerkannt. Entsprechend des zwischenzeitlich vorliegenden Schlussverwendungsnachweises haben sich aufgrund von Massenreduzierungen die anerkannten zuwendungsfähigen Kosten auf 114.390,69 € reduziert.

 

Der Kreiszuschuss gemäß § 87 Abs. 2 Schulgesetz beträgt 11.439,- Euro.

 

Die Mittel für diesen Zuschuss stehen im Haushalt 2012 zur Verfügung.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, der Verbandsgemeinde Altenglan für den brandschutztechnischen Umbau an der Grundschule Rammelsbach einen Kreiszuschuss in Höhe von 11.439,- Euro zu gewähren.


 

 

zu b)   Gewährung eines Kreiszuschusses für den brandschutztechnischen Umbau          an der Herzog-Christian-Schule Herschweiler-Pettersheim

 

Die Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler hat am 15.05.2012 einen Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für den brandschutztechnischen Umbau an der Herzog-Christian-Schule in Herschweiler-Pettersheim gestellt.

 

Im Zuge des vorbeugenden Brandschutzes wurden der Verbandsgemeinde als Schulträger brandschutztechnische Auflagen erteilt, aufgrund welcher Umbaumaßnahmen an der Grundschule erforderlich wurden.

 

Der Umbau zur Umsetzung dieser brandschutztechnischen Auflagen wurde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier (ADD) am 25.05.2011 im Rahmen der Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns schulbehördlich genehmigt. Mit Festsetzungsbescheid des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 17.09.2012 wurde der Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler zur Finanzierung dieser Schulbaumaßnahme eine Landesförderung bewilligt. Die abgerechneten Gesamtkosten dieser Schulbaumaßnahme betrugen 257.644,- Euro. Dieser Betrag wurde in voller Höhe als zuwendungsfähig anerkannt.

 

Der Kreiszuschuss gemäß § 87 Abs. 2 Schulgesetz beträgt 25.764,- Euro.

 

Aufgrund der vorläufigen Kostenschätzung sind für diese Maßnahme bei der Haushaltsplanung 2012 23.600,- € etatisiert worden. Gegenüber den Planansätzen stehen bei dieser Buchungsstelle nach Abwicklung aller für 2012 geplanten Zuschüsse an andere Schulträger noch 1.334,- € zur Verfügung. Insgesamt können demnach aus dem maßgeblichen Haushaltsansatz 24.934,- € finanziert werden. Der restliche Betrag in Höhe von 830,- € stellt eine überplanmäßige Ausgaben dar. Dieser Betrag soll durch Einsparungen innerhalb des Investitionshaushaltes finanziert werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, der Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler für den brandschutztechnischen Umbau an der Christian-Herzog-Schule Herschweiler-Pettersheim einen Kreiszuschuss in Höhe von 25.764,- Euro zu gewähren.