Beschlussvorlage:
zu a) Gewährung
eines Kreiszuschusses für den brandschutztechnischen Umbau an der Grundschule
Rammelsbach
Die Verbandsgemeinde Altenglan hat am 11.05.2010 einen Antrag auf
Gewährung eines Kreiszuschusses für den brandschutztechnischen Umbau an der Grundschule
Rammelsbach gestellt.
Im Zuge des vorbeugenden Brandschutzes fand eine Begehung des Schulgebäudes
statt. Dabei wurden Mängel festgestellt, welche durch Umbaumaßnahmen beseitigt
werden mussten.
Der erforderliche Umbau wurde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
in Trier (ADD) am 21.06.2010 im Rahmen der Genehmigung des vorzeitigen
Baubeginns schulbehördlich genehmigt. Mit Festsetzungsbescheid des Ministeriums
für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 10.12.2010 wurde der
Verbandsgemeinde Altenglan zur Finanzierung dieser Schulbaumaßnahme eine
Landesförderung bewilligt. Die geschätzten Gesamtkosten der Schulbaumaßnahme betrugen
127.223,- Euro. Dieser Betrag wurde von der ADD in voller Höhe als
zuwendungsfähig anerkannt. Entsprechend des zwischenzeitlich vorliegenden
Schlussverwendungsnachweises haben sich aufgrund von Massenreduzierungen die
anerkannten zuwendungsfähigen Kosten auf 114.390,69 € reduziert.
Der Kreiszuschuss gemäß § 87 Abs. 2 Schulgesetz beträgt 11.439,- Euro.
Die Mittel für diesen Zuschuss stehen im Haushalt 2012 zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt, der Verbandsgemeinde Altenglan für den
brandschutztechnischen Umbau an der Grundschule Rammelsbach einen Kreiszuschuss
in Höhe von 11.439,- Euro zu gewähren.
zu b) Gewährung
eines Kreiszuschusses für den brandschutztechnischen Umbau an der Herzog-Christian-Schule
Herschweiler-Pettersheim
Die Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler hat am 15.05.2012 einen Antrag auf
Gewährung eines Kreiszuschusses für den brandschutztechnischen Umbau an der
Herzog-Christian-Schule in Herschweiler-Pettersheim gestellt.
Im Zuge des vorbeugenden Brandschutzes wurden der Verbandsgemeinde als
Schulträger brandschutztechnische Auflagen erteilt, aufgrund welcher Umbaumaßnahmen
an der Grundschule erforderlich wurden.
Der Umbau zur Umsetzung dieser brandschutztechnischen Auflagen wurde von
der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier (ADD) am 25.05.2011 im
Rahmen der Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns schulbehördlich genehmigt. Mit
Festsetzungsbescheid des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und
Kultur vom 17.09.2012 wurde der Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler zur
Finanzierung dieser Schulbaumaßnahme eine Landesförderung bewilligt. Die abgerechneten
Gesamtkosten dieser Schulbaumaßnahme betrugen 257.644,- Euro. Dieser Betrag
wurde in voller Höhe als zuwendungsfähig anerkannt.
Der Kreiszuschuss gemäß § 87 Abs. 2 Schulgesetz beträgt 25.764,- Euro.
Aufgrund der vorläufigen Kostenschätzung sind für diese Maßnahme bei der
Haushaltsplanung 2012 23.600,- € etatisiert worden. Gegenüber den Planansätzen
stehen bei dieser Buchungsstelle nach Abwicklung aller für 2012 geplanten
Zuschüsse an andere Schulträger noch 1.334,- € zur Verfügung. Insgesamt können
demnach aus dem maßgeblichen Haushaltsansatz 24.934,- € finanziert werden. Der
restliche Betrag in Höhe von 830,- € stellt eine überplanmäßige Ausgaben dar.
Dieser Betrag soll durch Einsparungen innerhalb des Investitionshaushaltes
finanziert werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt, der Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler für den brandschutztechnischen Umbau an der Christian-Herzog-Schule Herschweiler-Pettersheim einen Kreiszuschuss in Höhe von 25.764,- Euro zu gewähren.