Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt, dass der
Landkreis zur Finanzierung des Projektes 30 % des Eigenanteils
übernimmt.
Beschlussvorlage:
Der Landkreis
Kusel hat durch öffentlich-rechtliche Verträge“ mit den Verbandsgemeinden die
Aufgabenwahrnehmung des Projekts „Breitband – graue Flecken“ übertragen
bekommen und möchte mit dem Ausbauziel von 1 Gbit/s symmetrisch seine laut
Markterkundungsverfahren (MEV) (03.02.-27.04.23) sowie im Nachgang durch
weitere Ausbauzusagen und Bereinigung der Adresskulisse ermittelten,
nachweislich unterversorgten Adressen im Rahmen einer
Wirtschaftlichkeitslückenförderung erschließen lassen.
Bei diesen
unterversorgten Adressen steht keine ausreichende Versorgung mit mindesten 30
Mbit/s symmetrisch bzw. 100 Mbit/s im Downloadbereich zur Verfügung. Hinzu
kommen solche Adressen, die als sogenannte sozioökonomische
Treiber/Schwerpunkte über keine ausreichende Versorgung von mindestens 200
Mbit/s verfügen und denen ausweislich des erwähnten MEV-Ergebnisses innerhalb
der nächsten drei Jahren keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im
Downloadbereich zur Verfügung gestellt werden kann.
Zur Finanzierung
des Ausbauprojektes wurden Bundesfördermittel beantragt und mit
Zuwendungsbescheid vom 31.10.22, zuletzt geändert am 15.04.24, in vorläufiger
Höhe bewilligt. Die Bundesförderung beträgt 60% der Wirtschaftlichkeitslücke
und beläuft sich auf 39.456.645,03 €.
Eine entsprechende
Ko-Finanzierung des Landes Rheinland-Pfalz von 30% der Wirtschaftlichkeitslücke
in Höhe von 19.728.322,52 € wurde am 11.07.23 bzw. 05.03.24 beantragt und ist
in Aussicht gestellt.
Insgesamt ist eine
Förderung in Höhe von 90% der Wirtschaftlichkeitslücke vorgesehen.
Wie bereits bei
dem „weiße Flecken“ Förderprogramm, soll der nicht durch Förderung abgedeckten
Eigenanteil in Höhe von 10% der Wirtschaftlichkeitslücke anteilig mit 3% durch
den Landkreis Kusel finanziert werden. Die verbleibenden 7% des Eigenanteils
tragen die Orts- bzw. Verbandsgemeinden verursachergerecht.