Breitbandausbau im Landkreis Kusel

Betreff
Breitbandausbau im Landkreis Kusel
hier: Beteiligung an den Projektkosten im Rahmen des „hellgrauen Flecken“ Förderprogramms
Vorlage
1513/2024
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, dass der Landkreis zur Finanzierung des Projektes 30 % des Eigenanteils übernimmt.

 

Beschlussvorlage:

 

Der Landkreis Kusel hat durch öffentlich-rechtliche Verträge“ mit den Verbandsgemeinden die Aufgabenwahrnehmung des Projekts „Breitband – graue Flecken“ übertragen bekommen und möchte mit dem Ausbauziel von 1 Gbit/s symmetrisch seine laut Markterkundungsverfahren (MEV) (03.02.-27.04.23) sowie im Nachgang durch weitere Ausbauzusagen und Bereinigung der Adresskulisse ermittelten, nachweislich unterversorgten Adressen im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung erschließen lassen.

 

Bei diesen unterversorgten Adressen steht keine ausreichende Versorgung mit mindesten 30 Mbit/s symmetrisch bzw. 100 Mbit/s im Downloadbereich zur Verfügung. Hinzu kommen solche Adressen, die als sogenannte sozioökonomische Treiber/Schwerpunkte über keine ausreichende Versorgung von mindestens 200 Mbit/s verfügen und denen ausweislich des erwähnten MEV-Ergebnisses innerhalb der nächsten drei Jahren keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Downloadbereich zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Zur Finanzierung des Ausbauprojektes wurden Bundesfördermittel beantragt und mit Zuwendungsbescheid vom 31.10.22, zuletzt geändert am 15.04.24, in vorläufiger Höhe bewilligt. Die Bundesförderung beträgt 60% der Wirtschaftlichkeitslücke und beläuft sich auf 39.456.645,03 €.

 

Eine entsprechende Ko-Finanzierung des Landes Rheinland-Pfalz von 30% der Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von 19.728.322,52 € wurde am 11.07.23 bzw. 05.03.24 beantragt und ist in Aussicht gestellt.

 

Insgesamt ist eine Förderung in Höhe von 90% der Wirtschaftlichkeitslücke vorgesehen.

 

Wie bereits bei dem „weiße Flecken“ Förderprogramm, soll der nicht durch Förderung abgedeckten Eigenanteil in Höhe von 10% der Wirtschaftlichkeitslücke anteilig mit 3% durch den Landkreis Kusel finanziert werden. Die verbleibenden 7% des Eigenanteils tragen die Orts- bzw. Verbandsgemeinden verursachergerecht.