Zuwendungen nach § 58 Abs. 3 LKO

Betreff
Zuwendungen nach § 58 Abs. 3 LKO
hier: Genehmigung zur Annahme von Spenden
Vorlage
1508/2024
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stimmt der Annahme der oben aufgeführten Spenden zu.

 

Beschlussvorlage:

 

Laut § 58 Abs. 3 LKO darf der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben Sponsoring-

leistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln. Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung entscheidet gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 12 der Hauptsatzung des Landkreises Kusel der Kreisausschuss.

 

Folgende Zuwendungen wurden dem Landkreis Kusel angeboten und durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ohne Beanstandungen geprüft:

 

 

Zuwendungsgeber

Art der Zuwendung/Verwendungszweck

Höhe der Zuwendung

Zuwendungsempfänger

Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung, Kirn

Kultursommer-Projekt "Una notte siciliana"

5.000,00 €

Kreisverwaltung Kusel

Lotto Stiftung Rheinland-Pfalz, Koblenz

Kultursommer-Projekt "Una notte siciliana"

1.000,00 €

Kreisverwaltung Kusel

Kreissparkasse Kusel

Geldzuwendung zur Anschaffung einer Software für die Pflegeschule

Jeweils 500,00 € 2024 und 2025

BBS Kusel (Pflegeschule)

ZukunftsRegion Westpfalz e.V., Kaiserslautern

Kultursommer-Projekt "Una notte siciliana"

2.500,00 €

Kreisverwaltung Kusel

Freddy Buhl, Wiesbaden

Einnahme-/Ausgabebuch von Johannes Keipert aus Odenbach (vorher Leihgabe) wird in Musikantenland-Museum ausgestellt.

200,00 €

Kreisverwaltung Kusel

Kreissparkasse Kusel

 

Geldzuwendungen für kulturelle Aufgaben

 

 

 

42.000,00 €

 

 

Allgemeine Kulturförderung

Kreissparkasse Kusel

Geldzuwendung für das Tierheim Jettenbach

8.000,00 €

Tierheim Jettenbach