Fortschreibung der Konzeption zur Umsetzung des Sozialraumbudgets im Landkreis Kusel

Betreff
Fortschreibung der Konzeption zur Umsetzung des Sozialraumbudgets im Landkreis Kusel
Vorlage
1506/2024
Art
Vorlage JHA

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Fortschreibung der Konzeption zur Umsetzung des Sozialraumbudgets im Landkreis Kusel zum 01.01.2025, wie von der Verwaltung vorgelegt. Gleichzeitig beschließt der Jugendhilfeausschuss die Anwendung der bislang gültigen Konzeption bis zum 31.12.2024.

 

Beschlussvorlage:

 

Das Jugendamt hat im Jahr 2021 gemeinsam mit dem Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH (ISM) eine Sozialraumanalyse im Landkreis Kusel durchgeführt und die Erkenntnisse im Hinblick auf die Kitas in eine Konzeption überführt. Zweck der Konzeption ist die bestmögliche Steuerung der Mittelverwendung aus dem Sozialraumbudget des Landes Rheinland-Pfalz, welches zur Deckung von personellen Bedarfen zugewiesen wird, die aufgrund des Sozialraums oder anderer besonderer Bedarfe entstehen können. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.06.2021 diese Konzeption zur Umsetzung des Sozialraumbudgets im Landkreis Kusel beschlossen. Zwischenzeitlich erfolgten Anpassungen der Konzeption per Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 28.06.2022 sowie vom 24.01.2023.

 

Die selbst vorgegebene Überprüfung der Sozialräume fand nunmehr auf Basis der Daten des Jahres 2022 statt. Im Rahmen dieser Evaluation wurden entsprechend dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 24.01.2023 auch die Konzeptbausteine nochmals überprüft, um die zur Verfügung stehenden Mittel bestmöglich zu nutzen. Dabei sind neben den im Rahmen der bisherigen Umsetzung gewonnenen Erfahrungen, die Rückmeldungen aus der praktischen Arbeit in den Kitas sowie aus dem partizipativen Beteiligungsprozess eingeflossen.

 

Damit die Träger ausreichend Vorbereitungszeit haben, soll die Umsetzung der beigefügten Fortschreibung des Konzepts zur Verwendung des Sozialraumbudgets (Anlage 1) zum 01.01.2025 erfolgen und hat zunächst Gültigkeit bis 31.12.2027. Bis zum 31.12.2024 soll die aktuell gültige Konzeption einschließlich der befristeten Konzeptbausteine (IKF und Leitungsdeputat von 4 Stunden) Anwendung finden.

 

Die Fortschreibung der Konzeption wird im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes vorgestellt.