Beschlussvorlage:
Die Landkreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) haben
nach § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Abfallwirtschaftskonzepte zu
erstellen über die Verwertung (insbesondere der Vorbereitung zur
Wiederverwendung und des Recyclings) und die Beseitigung der in ihrem Gebiet
anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle.
Nach § 6 Abs. 5 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) sind
Abfallwirtschaftskonzepte von den örE spätestens zum 31. Dezember 2024 und
danach alle fünf Jahre fortzuschreiben und der oberen Abfallwirtschaftsbehörde vorzulegen.
Inhaltlich haben die örE ihre Abfallwirtschaftskonzepte gemäß § 6 Abs.2
LKrWG unter Beachtung des rheinland-pfälzischen Abfallwirtschaftsplanes zu
erstellen. Grundlage der Abfallwirtschaftsplanung ist demnach die Umsetzung des
Leitbildes „Kreislaufwirtschaftsland Rheinland-Pfalz“, dessen oberste Maxime
der Klimaschutz ist. Wesentliches Ziel der Erstellung und des Umsetzens eines
Abfallwirtschaftskonzeptes ist es, brachliegende Ressourcen und Potentiale von
Gütern und Abfällen, die bei den Bürgern, in den Unternehmen und der Verwaltung
anfallen, zu entdecken und diese möglichst optimal zu nutzen und zu steuern
(„managen“). Durch aktives kommunales Stoffstrommanagement soll sich die kommunale
Abfallwirtschaft stetig nach Maßgabe des aktuellen Abfallwirtschaftsplanes
Rheinland-Pfalz zu einer nachhaltigen Rohstoff- und Kreislaufwirtschaft
weiterentwickeln.
In den Abfallwirtschaftskonzepten ist unter anderem darzulegen, wie
sich der Ist-Zustand der Abfallwirtschaft in der Region darstellt, wo nach
Menge und Schadstoffgehalt bedeutsame Stoffströme anfallen, welche Maßnahmen
zur Abfallvermeidung getroffen werden und wie
die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling sowie die
Verwertung der Abfallströme sichergestellt, ausgebaut und weiter gestärkt
werden sollen.
Um diesen Anforderungen nachzukommen, wird die Verwaltung auf Grundlage
der in der Sitzung vorgestellten und zu diskutierenden Handlungsfeldern bis zum
Herbst 2024 einen Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes erarbeiten.
Im Rahmen der Erarbeitung des Abfallwirtschaftskonzeptes werden auch die
im Bereich des Landkreises tätigen Umwelt- und Wirtschaftsverbände gehört.