Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2024

Betreff
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2024
Vorlage
1492/2024
Art
Vorlage UmAbAS

 

Beschlussvorlage:

 

Die Landkreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) haben nach § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Abfallwirtschaftskonzepte zu erstellen über die Verwertung (insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings) und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle.

 

Nach § 6 Abs. 5 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) sind Abfallwirtschaftskonzepte von den örE spätestens zum 31. Dezember 2024 und danach alle fünf Jahre fortzuschreiben und der oberen Abfallwirtschaftsbehörde vorzulegen.

 

Inhaltlich haben die örE ihre Abfallwirtschaftskonzepte gemäß § 6 Abs.2 LKrWG unter Beachtung des rheinland-pfälzischen Abfallwirtschaftsplanes zu erstellen. Grundlage der Abfallwirtschaftsplanung ist demnach die Umsetzung des Leitbildes „Kreislaufwirtschaftsland Rheinland-Pfalz“, dessen oberste Maxime der Klimaschutz ist. Wesentliches Ziel der Erstellung und des Umsetzens eines Abfallwirtschaftskonzeptes ist es, brachliegende Ressourcen und Potentiale von Gütern und Abfällen, die bei den Bürgern, in den Unternehmen und der Verwaltung anfallen, zu entdecken und diese möglichst optimal zu nutzen und zu steuern („managen“). Durch aktives kommunales Stoffstrommanagement soll sich die kommunale Abfallwirtschaft stetig nach Maßgabe des aktuellen Abfallwirtschaftsplanes Rheinland-Pfalz zu einer nachhaltigen Rohstoff- und Kreislaufwirtschaft weiterentwickeln.

 

In den Abfallwirtschaftskonzepten ist unter anderem darzulegen, wie sich der Ist-Zustand der Abfallwirtschaft in der Region darstellt, wo nach Menge und Schadstoffgehalt bedeutsame Stoffströme anfallen, welche Maßnahmen zur Abfallvermeidung getroffen werden und wie

die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling sowie die Verwertung der Abfallströme sichergestellt, ausgebaut und weiter gestärkt werden sollen.

 

Um diesen Anforderungen nachzukommen, wird die Verwaltung auf Grundlage der in der Sitzung vorgestellten und zu diskutierenden Handlungsfeldern bis zum Herbst 2024 einen Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes erarbeiten.

 

Im Rahmen der Erarbeitung des Abfallwirtschaftskonzeptes werden auch die im Bereich des Landkreises tätigen Umwelt- und Wirtschaftsverbände gehört.