Beschlussvorlage:
Bei der Kreissparkasse Kusel ist zum 01.01.2025 die Stelle eines
Vorstandsvorsitzenden zu besetzen.
Für die ausgeschriebene Stelle haben sich annähernd 20
Bewerberinnen/Bewerber interessiert. Eine vom Verwaltungsrat bestimmte
Kommission, die von der Personalberatungsgesellschaft Egon Zehnder begleitet
wurde, hat die eingegangenen Bewerbungen geprüft und entschieden, dass von zehn
Bewerberinnen und Bewerbern Kurzprofile erstellt werden sollen. Anhand dieser
Kurzprofile wurden sechs Bewerberinnen und Bewerber zu Kennenlerngesprächen und
anschließend zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. Die Kommission wählte dabei
zwei Personen aus, die sich schließlich dem Verwaltungsrat vorgestellt haben.
Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Kusel hat letztlich in seiner Sitzung am
05.02.2024 beschlossen, dass
Herr Thomas
Hintermeier
dem Kreistag zur
Wahl vorgeschlagen werden soll.
Nach § 12 Sparkassengesetz (SpkG) werden die Mitglieder des Vorstandes
auf Vorschlag des Verwaltungsrats von den Vertretungen der Träger bestellt.
Die Beschlussfassung des Kreistags über die Bestellung eines
Vorstandsmitglieds aufgrund des Verwaltungsratsvorschlags erfolgt gemäß den
kommunalrechtlichen Vorschriften, insbesondere nach § 33 LKO. Dabei sind die
für Wahlen maßgebenden Bestimmungen des § 33 Abs. 3 bis 5 LKO anzuwenden.
Danach erfolgt die Wahl in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer
Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas
anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).
Herr Hintermeier
wird in der Sitzung des Kreistages anwesend sein und sich dem Kreistag
vorstellen.