Kreissparkasse Kusel

Betreff
Kreissparkasse Kusel
hier: Bestellung eines Vorstandsvorsitzenden zum 01.01.2025
Vorlage
1491/2024
Art
Vorlage KT

Beschlussvorlage:

 

Bei der Kreissparkasse Kusel ist zum 01.01.2025 die Stelle eines Vorstandsvorsitzenden zu besetzen.

 

Für die ausgeschriebene Stelle haben sich annähernd 20 Bewerberinnen/Bewerber interessiert. Eine vom Verwaltungsrat bestimmte Kommission, die von der Personalberatungsgesellschaft Egon Zehnder begleitet wurde, hat die eingegangenen Bewerbungen geprüft und entschieden, dass von zehn Bewerberinnen und Bewerbern Kurzprofile erstellt werden sollen. Anhand dieser Kurzprofile wurden sechs Bewerberinnen und Bewerber zu Kennenlerngesprächen und anschließend zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. Die Kommission wählte dabei zwei Personen aus, die sich schließlich dem Verwaltungsrat vorgestellt haben. Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Kusel hat letztlich in seiner Sitzung am 05.02.2024 beschlossen, dass

 

Herr Thomas Hintermeier

 

dem Kreistag zur Wahl vorgeschlagen werden soll.

 

Nach § 12 Sparkassengesetz (SpkG) werden die Mitglieder des Vorstandes auf Vorschlag des Verwaltungsrats von den Vertretungen der Träger bestellt.

 

Die Beschlussfassung des Kreistags über die Bestellung eines Vorstandsmitglieds aufgrund des Verwaltungsratsvorschlags erfolgt gemäß den kommunalrechtlichen Vorschriften, insbesondere nach § 33 LKO. Dabei sind die für Wahlen maßgebenden Bestimmungen des § 33 Abs. 3 bis 5 LKO anzuwenden.

 

Danach erfolgt die Wahl in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).

 

Herr Hintermeier wird in der Sitzung des Kreistages anwesend sein und sich dem Kreistag vorstellen.