Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Teilnahme am Programm
„Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in RLP“ (PEK-RP) gemäß dem
Vertragsangebot, welches der Beschlussvorlage beigefügt ist und wesentliche
Informationen zur Entschuldung enthält, zuzustimmen und beauftragt den Landrat
zum Abschluss des Vertrages und zur Ausübung eines Rechtsmittelverzichtes.
Gleichzeitig wird der Landrat beauftragt ggf. einen Antrag auf Gebührenzuschuss
zu stellen.
Beschlussvorlage:
Der
rheinland-pfälzische Landtag hat am 25.01.2023 das Landesgesetz über die
Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP) mit
breiter Mehrheit verabschiedet. Das Programm richtet sich ausdrücklich an die
von einer hohen Liquiditätskreditverschuldung besonders betroffenen Kommunen
und befreit diese unmittelbar und effektiv von Schulden mit einem Gesamtvolumen
von 3 Milliarden Euro.
Erfasst werden
alle Kommunen in Rheinland-Pfalz. Sie sollen im Rahmen des Programms in der
Spitze von mehr als der Hälfte der relevanten Liquiditätskredite entlastet
werden. Durch das von der Verfassung primär vorgesehene Entschuldungsinstrument
der Schuldübernahme nimmt das Land den Kommunen das Zinsänderungsrisiko für die
entsprechenden Schulden dauerhaft ab. Dies umfasst sowohl die Tilgungs- als
auch die Zinszahlungen, sodass die mittel- und langfristige Entlastung der
Kommunen deutlich über 3 Milliarden Euro hinausgehen dürfte.
Der Kreistag hat
in seiner Sitzung vom 14.06.2023 der grundsätzlichen Programmteilnahme
zugestimmt. Die Antragstellung erfolgte am 25.07.2023 in einem Onlineportal der
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Das Finanzministerium hat
dem Landkreis einen Vertrag zur Teilnahme am Programm PEK-RP zugesendet (siehe
Anlage). Nach Rücksendung des unterschriebenen Vertrages ist mit Zusendung
eines Bewilligungsbescheides seitens des Landes das Verwaltungsverfahren
abgeschlossen.
Als Bemessungsgrundlage werden die
Liquiditätskredite zum 31.12.2020 herangezogen. Zu diesem Stichtag hatte der
Landkreis Kusel 171.300.000 € an Liquiditätskrediten aufgenommen. Hiervon
werden die liquiden Mittel von rd. 1,15 Mio. € bereinigt, sodass die
Bemessungsgrundlage rd. 170 Mio. € beträgt. Nach Berechnungen des Landes wurde
für den Landkreis Kusel ein endgültiges Entschuldungsvolumen von 142.262.359 €
in Aussicht gestellt.
Diese Teilnahme hätte erhebliche Auswirkung
auf die Bilanzstruktur (Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen) sowie auch in
den Folgejahren auf die Zinsbelastung im Ergebnishaushalt. Die restlich
verbleibenden Liquiditätskredite sollen innerhalb von 30 Jahre getilgt werden.
Nach der derzeitigen Finanzlage sind hierfür erhebliche Kraftanstrengungen und
gegebenenfalls weitere Verbesserung bei den allgemeinen Finanzzuweisungen /
Umlagen notwendig.