Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP)

Betreff
Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP)
hier: Zustimmung zur Teilnahme am PEK gemäß dem Vertragsangebot des Landes
Vorlage
1489/2024
Art
Vorlage KA
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Teilnahme am Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in RLP“ (PEK-RP) gemäß dem Vertragsangebot, welches der Beschlussvorlage beigefügt ist und wesentliche Informationen zur Entschuldung enthält, zuzustimmen und beauftragt den Landrat zum Abschluss des Vertrages und zur Ausübung eines Rechtsmittelverzichtes. Gleichzeitig wird der Landrat beauftragt ggf. einen Antrag auf Gebührenzuschuss zu stellen.

 

Beschlussvorlage:

 

Der rheinland-pfälzische Landtag hat am 25.01.2023 das Landesgesetz über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP) mit breiter Mehrheit verabschiedet. Das Programm richtet sich ausdrücklich an die von einer hohen Liquiditätskreditverschuldung besonders betroffenen Kommunen und befreit diese unmittelbar und effektiv von Schulden mit einem Gesamtvolumen von 3 Milliarden Euro.

 

Erfasst werden alle Kommunen in Rheinland-Pfalz. Sie sollen im Rahmen des Programms in der Spitze von mehr als der Hälfte der relevanten Liquiditätskredite entlastet werden. Durch das von der Verfassung primär vorgesehene Entschuldungsinstrument der Schuldübernahme nimmt das Land den Kommunen das Zinsänderungsrisiko für die entsprechenden Schulden dauerhaft ab. Dies umfasst sowohl die Tilgungs- als auch die Zinszahlungen, sodass die mittel- und langfristige Entlastung der Kommunen deutlich über 3 Milliarden Euro hinausgehen dürfte.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 14.06.2023 der grundsätzlichen Programmteilnahme zugestimmt. Die Antragstellung erfolgte am 25.07.2023 in einem Onlineportal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Das Finanzministerium hat dem Landkreis einen Vertrag zur Teilnahme am Programm PEK-RP zugesendet (siehe Anlage). Nach Rücksendung des unterschriebenen Vertrages ist mit Zusendung eines Bewilligungsbescheides seitens des Landes das Verwaltungsverfahren abgeschlossen.

 

Als Bemessungsgrundlage werden die Liquiditätskredite zum 31.12.2020 herangezogen. Zu diesem Stichtag hatte der Landkreis Kusel 171.300.000 € an Liquiditätskrediten aufgenommen. Hiervon werden die liquiden Mittel von rd. 1,15 Mio. € bereinigt, sodass die Bemessungsgrundlage rd. 170 Mio. € beträgt. Nach Berechnungen des Landes wurde für den Landkreis Kusel ein endgültiges Entschuldungsvolumen von 142.262.359 € in Aussicht gestellt.

Diese Teilnahme hätte erhebliche Auswirkung auf die Bilanzstruktur (Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen) sowie auch in den Folgejahren auf die Zinsbelastung im Ergebnishaushalt. Die restlich verbleibenden Liquiditätskredite sollen innerhalb von 30 Jahre getilgt werden. Nach der derzeitigen Finanzlage sind hierfür erhebliche Kraftanstrengungen und gegebenenfalls weitere Verbesserung bei den allgemeinen Finanzzuweisungen / Umlagen notwendig.