Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Empfehlung
des Kreisausschusses vom 29.01.2024 hebt der Kreistag den Kreisumlagehebesatz
für das Jahr 2024 um 1,75% auf 46% an. Gleichzeitig wird der Landrat beauftragt
bei der ADD darauf hinzuwirken, dass für das Jahr 2025 keine weitere
Kreisumlageerhöhung seitens der ADD gefordert wird.
Beschlussvorlage:
Im Rahmen der
Haushaltsgenehmigung 2024 erwartet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Trier (ADD), in Anbetracht der erheblichen Jahresfehlbeträge im Ergebnis- und
Finanzhaushalt sowie der hohen Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (rd. 214
Mio. € zum 31.12.2022) und der damit einhergehenden bilanziellen Überschuldung
von mehr als 151 Mio. € zum 31.12.2022, im Haushaltsjahr 2024 „größtmögliche
Kraftanstrengungen“ zur Verbesserung des Jahresfehlbetrages des Ergebnishaushaltes
und zur Reduzierung der Neuaufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung.
Aufsichtsbehördlich werden für das Haushaltsjahr 2024 weitreichende,
strukturelle und nachhaltige Fehlbetragsreduzierungen sowie eine Reduzierung
der Neuaufnahme von Liquiditätskrediten erwartet. Diesbezüglich erbittet die
ADD um die Vorlage eines Konzeptes, in dem ausführlich dargelegt wird, mit
welchen Maßnahmen die Organe des Landkreises dieses Ziel langfristig erreichen
werden.
Bei Gesprächen mit Vertretern
der ADD wurde eine Kreisumlageerhöhung um 1,75% auf 46%, wie sie der Landrat
als Vorschlag für die Kreisgremien einbringen wolle, positiv gesehen und als
äußerst wünschenswert erachtet. Nur bei Darlegung solcher Maßnahmen sei eine
Haushaltsgenehmigung und somit die Herstellung der Handlungsfähigkeit der
Kreisverwaltung zu erwarten.
Mit der geplanten Anhebung
auf 46% würde dem Kreishaushalt rund 1,5 Mio. € gegenüber dem Vorjahr mehr zur
Verfügung stehen, entsprechend aber auch den kreisangehörigen Kommunen fehlen.
Zur Abwägung dieses Interessenkonfliktes zwischen der Landkreis einerseits und
den zahlungspflichtigen Kommunen andererseits, erwartet die Rechtsprechung
(Urteil Hirschhorn ./. Landkreis Kaiserslautern), dass sich die
Kreistagsmitglieder nicht nur mit der finanziellen Situation des Landkreises,
sondern auch mit der der Kommunen befassen. Nach der Berechnung der sogenannten
Bedarfsansätze der Kommunen (siehe Anlage) zeigt sich, dass lediglich 20 von 80
Kommunen in der Lage wären die jeweiligen Kreis- und Verbandsgemeindeumlagen zu
bezahlen.
In Anbetracht der immensen
Kostensteigerungen im Kreishalt 2024 und einem Anstieg des Jahresfehlbetrages
um 12 Mio. € auf rd. 19 Mio. € wird diese moderate Anhebung des
Kreisumlagehebesatzes um 1,75% vorgeschlagen.