Beschlussfassung zur vorgesehenen Kreisumlage 2024

Betreff
Beschlussfassung zur vorgesehenen Kreisumlage 2024
Vorlage
1487/2024
Art
Vorlage KT

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses vom 29.01.2024 hebt der Kreistag den Kreisumlagehebesatz für das Jahr 2024 um 1,75% auf 46% an. Gleichzeitig wird der Landrat beauftragt bei der ADD darauf hinzuwirken, dass für das Jahr 2025 keine weitere Kreisumlageerhöhung seitens der ADD gefordert wird.

Beschlussvorlage:

 

Im Rahmen der Haushaltsgenehmigung 2024 erwartet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD), in Anbetracht der erheblichen Jahresfehlbeträge im Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie der hohen Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (rd. 214 Mio. € zum 31.12.2022) und der damit einhergehenden bilanziellen Überschuldung von mehr als 151 Mio. € zum 31.12.2022, im Haushaltsjahr 2024 „größtmögliche Kraftanstrengungen“ zur Verbesserung des Jahresfehlbetrages des Ergebnishaushaltes und zur Reduzierung der Neuaufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung. Aufsichtsbehördlich werden für das Haushaltsjahr 2024 weitreichende, strukturelle und nachhaltige Fehlbetragsreduzierungen sowie eine Reduzierung der Neuaufnahme von Liquiditätskrediten erwartet. Diesbezüglich erbittet die ADD um die Vorlage eines Konzeptes, in dem ausführlich dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen die Organe des Landkreises dieses Ziel langfristig erreichen werden.

 

Bei Gesprächen mit Vertretern der ADD wurde eine Kreisumlageerhöhung um 1,75% auf 46%, wie sie der Landrat als Vorschlag für die Kreisgremien einbringen wolle, positiv gesehen und als äußerst wünschenswert erachtet. Nur bei Darlegung solcher Maßnahmen sei eine Haushaltsgenehmigung und somit die Herstellung der Handlungsfähigkeit der Kreisverwaltung zu erwarten.

 

Mit der geplanten Anhebung auf 46% würde dem Kreishaushalt rund 1,5 Mio. € gegenüber dem Vorjahr mehr zur Verfügung stehen, entsprechend aber auch den kreisangehörigen Kommunen fehlen. Zur Abwägung dieses Interessenkonfliktes zwischen der Landkreis einerseits und den zahlungspflichtigen Kommunen andererseits, erwartet die Rechtsprechung (Urteil Hirschhorn ./. Landkreis Kaiserslautern), dass sich die Kreistagsmitglieder nicht nur mit der finanziellen Situation des Landkreises, sondern auch mit der der Kommunen befassen. Nach der Berechnung der sogenannten Bedarfsansätze der Kommunen (siehe Anlage) zeigt sich, dass lediglich 20 von 80 Kommunen in der Lage wären die jeweiligen Kreis- und Verbandsgemeindeumlagen zu bezahlen.

 

In Anbetracht der immensen Kostensteigerungen im Kreishalt 2024 und einem Anstieg des Jahresfehlbetrages um 12 Mio. € auf rd. 19 Mio. € wird diese moderate Anhebung des Kreisumlagehebesatzes um 1,75% vorgeschlagen.