Einführung der Ehrenamtskarte im Landkreis Kusel

Betreff
Einführung der Ehrenamtskarte im Landkreis Kusel
Vorlage
1435/2023/1
Art
Vorlage KT
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses stimmt der Kreistag der Einführung der Ehrenamtskarte im Landkreis Kusel mit den in der Beschlussvorlage genannten Vergünstigungen zu.

Beschlussvorlage:

 

Was ist die Ehrenamtskarte:

Die Ehrenamtskarte im Scheckkartenformat ist ein Dank für Menschen, die sich in überdurchschnittlichem Maße freiwillig für die Gesellschaft engagieren. Sie verbindet Anerkennung und Wertschätzung mit geldwerten Vergünstigungen und ist für Ehrenamtliche kostenlos. Mit ihr können landesweit sämtliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die das Land, die teilnehmenden Kommunen oder private Partner zur Verfügung stellen.

 

Wer erhält die Ehrenamtskarte: Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer mindestens 16 Jahre alt ist, sich durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung erhält. Das ehrenamtliche Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen. Die Ehrenamtskarte hat eine Gültigkeit von 2 Jahren und kann nach Ablauf erneut beantragt werden.

 

Wie wird die Ehrenamtskarte beantragt:

Wer eine Ehrenamtskarte möchte, muss ein Antragsformular ausfüllen. Dieses ist auf der Webseite https://wir-tun-was.rlp.de zu finden. Der Verein oder die Organisation muss das Engagement und den zeitlichen Umfang auf dem Antragsformular bestätigen. Der Antrag ist anschließend an die Kommunalverwaltung zu senden. Diese prüft die Erfüllung der formalen Voraussetzungen und leitet ihn an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung zur Ausstellung der Ehrenamtskarte weiter.

 

Welche Vergünstigungen sind mit der Ehrenamtskarte verbunden: Jede teilnehmende Kommune sollte mindestens zwei Vergünstigungen aus ihrem regionalen Bereich bereitstellen. Typische Vergünstigungen sind beispielsweise verbilligte Eintrittspreise bzw. zwei Tickets zum Preis von einem für kommunale Einrichtungen wie Museen, Bäder, Theater.

 

Die Verwaltung schlägt als Vergünstigung vor, dass Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte in dem Musikantenlandmuseum in der Zehntscheune nur den halben Eintrittspreis zahlen müssen und bei einer Draisinenbuchung fünf Euro Ermäßigung erhalten.