Beschlussvorschlag:
Entsprechend der
Empfehlung des Kreisausschusses stimmt der Kreistag der Einführung der
Ehrenamtskarte im Landkreis Kusel mit den in der Beschlussvorlage genannten
Vergünstigungen zu.
Beschlussvorlage:
Was ist die
Ehrenamtskarte:
Die Ehrenamtskarte im
Scheckkartenformat ist ein Dank für Menschen, die sich in
überdurchschnittlichem Maße freiwillig für die Gesellschaft engagieren. Sie
verbindet Anerkennung und Wertschätzung mit geldwerten Vergünstigungen und ist
für Ehrenamtliche kostenlos. Mit ihr können landesweit sämtliche
Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die das Land, die teilnehmenden
Kommunen oder private Partner zur Verfügung stellen.
Wer erhält die
Ehrenamtskarte: Die Ehrenamtskarte
kann erhalten, wer mindestens 16 Jahre alt ist, sich durchschnittlich
mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert
und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung erhält. Das ehrenamtliche
Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne
zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen. Die
Ehrenamtskarte hat eine Gültigkeit von 2 Jahren und kann nach Ablauf erneut
beantragt werden.
Wie wird die Ehrenamtskarte
beantragt:
Wer eine Ehrenamtskarte möchte,
muss ein Antragsformular ausfüllen. Dieses ist auf der Webseite https://wir-tun-was.rlp.de zu finden. Der Verein oder die Organisation muss das
Engagement und den zeitlichen Umfang auf dem Antragsformular bestätigen. Der
Antrag ist anschließend an die Kommunalverwaltung zu senden. Diese prüft die
Erfüllung der formalen Voraussetzungen und leitet ihn an die Leitstelle
Ehrenamt und Bürgerbeteiligung zur Ausstellung der Ehrenamtskarte weiter.
Welche
Vergünstigungen sind mit der Ehrenamtskarte verbunden: Jede teilnehmende Kommune sollte mindestens
zwei Vergünstigungen aus ihrem regionalen Bereich bereitstellen. Typische
Vergünstigungen sind beispielsweise verbilligte Eintrittspreise bzw. zwei
Tickets zum Preis von einem für kommunale Einrichtungen wie Museen, Bäder,
Theater.
Die Verwaltung schlägt als Vergünstigung
vor, dass Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte in dem
Musikantenlandmuseum in der Zehntscheune nur den halben Eintrittspreis zahlen
müssen und bei einer Draisinenbuchung fünf Euro Ermäßigung erhalten.