Gewährung von Kreiszuschüssen zu Schulbaumaßnahmen

Betreff
Gewährung von Kreiszuschüssen zu Schulbaumaßnahmen
hier: Baumaßnahmen am Schulgebäude der Grundschule Waldmohr
Vorlage
1473/2024
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, der Verbandsgemeinde Oberes Glantal für den erforderliche brandschutztechnischen Umbau sowie die Installation einer Außenjalousieanlage an der Grundschule Waldmohr einen Kreiszuschuss in Höhe von 45.675 Euro zu gewähren.

 

Beschlussvorlage:

 

Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal hat am 20.01.2021 einen Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für den Umbau des Schulgebäudes an der Grundschule Waldmohr gestellt.

 

Bei einer Gefahrenverhütungsschau nach § 32 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes wurde Mängel festgestellt, auf Grund welcher brandschutztechnische Umbauarbeiten an dem Gebäude der Grundschule erforderlich wurden. Des Weiteren musste als Sonnenschutz eine Außenjalousieanlage an der Südseite des Gebäudes montiert werden.

 

Die erforderlichen Baumaßnahmen hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier (ADD) am 14.04.2021 schulbehördlich genehmigt. Mit Bescheid vom 20.12.2022 wurden durch die ADD zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 456.753,90 Euro anerkannt.

 

Aufgrund der Festsetzung des Ministeriums für Bildung hat die ADD am 20.12.2022 der Verbandsgemeinde zur Finanzierung dieser Schulbaumaßnahme eine Landesförderung in Höhe von 275.000 Euro in Aussicht gestellt:

 

Der Kreiszuschuss gemäß § 87 Abs. 2 Schulgesetz beträgt 45.675 Euro.

 

Die Mittel für diese Auszahlung stehen im Haushalt 2023 unter der Buchungsstelle 24401.01200430 zur Verfügung.