Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
beschließt den Streckenabschnitt Meisenheim-Staudernheim der Verbandsgemeinde
Nahe-Glan zum Betrieb der Draisinenstrecke zur Verfügung zu stellen.
Der Vorsitzende o.V.i.A.
wird ermächtigt eine Nutzungsvereinbarung zu den o.g. Konditionen und Maßgaben
mit der Verbandsgemeinde Nahe-Glan abzuschließen.
Beschlussvorlage:
Für die letzte Saison
2023 wurde das Betriebskonzept mit Beschluss des Kreisausschusses vom
16.12.2022 für den nördlichen Streckenabschnitt geändert. In der Saison 2023
wurde ein Wendeverkehr mit Start und Ziel in Staudernheim eingeführt.
Nach dem sich im Februar
letzten Jahres ein Unfall auf der Draisinenstrecke bei Odernheim ereignete,
wurden bei darauffolgenden Prüfungen der Brückenbauwerke entlang der
Draisinenstrecke insbesondere im Bereich zwischen Staudernheim und Meisenheim,
mehrere Mängel festgestellt.
Seitens des Landkreises
Kusel wurde signalisiert, dass die Sanierungskosten in Höhe von ca. 200.000 €
im Bereich Meisenheim - Staudernheim nicht übernommen werden können und
künftige Investitionen im Streckenabschnitt außerhalb des Landkreises nicht
vorgesehen sind. Daraufhin bekundete die Verbandsgemeinde Nahe-Glan Interesse
daran, den Draisinenbetrieb auf diesem Streckenabschnitt zu übernehmen.
Der Saisonbeginn auf der
Strecke Staudernheim-Meisenheim verzögerte sich durch die Arbeiten bis Juli
2023. Die Instandsetzung der Strecke erfolgte durch die Verbandsgemeinde, der
Betrieb 2023 durch den Landkreis Kusel.
Ab der Saison 2024 soll
der Betrieb nun von der Verbandsgemeinde Nahe-Glan übernommen werden. Der
nördliche Streckenabschnitt außerhalb des Landkreises Kusel soll hierbei für
den Landkreis künftig kostenneutral betrieben werden.
Hierzu ist eine
Nutzungsvertrag zwischen der Verbandsgemeinde Nahe-Glan und dem Landkreis Kusel
mit folgendem Inhalt abzuschließen:
Der Verbandsgemeinde
werden weiterhin 35 Fahrraddraisinen zu Verfügung gestellt.
Die Verbandsgemeinde Nahe-Glan hat die Übernahme des Draisinenbetriebes zu o.g.
Bedingungen bereits zugesagt.