Betriebsführung Staudernheim-Meisenheim

Betreff
Betriebsführung Staudernheim-Meisenheim
Vorlage
1471/2024
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt den Streckenabschnitt Meisenheim-Staudernheim der Verbandsgemeinde Nahe-Glan zum Betrieb der Draisinenstrecke zur Verfügung zu stellen.

Der Vorsitzende o.V.i.A. wird ermächtigt eine Nutzungsvereinbarung zu den o.g. Konditionen und Maßgaben mit der Verbandsgemeinde Nahe-Glan abzuschließen.

 

Beschlussvorlage:

 

Für die letzte Saison 2023 wurde das Betriebskonzept mit Beschluss des Kreisausschusses vom 16.12.2022 für den nördlichen Streckenabschnitt geändert. In der Saison 2023 wurde ein Wendeverkehr mit Start und Ziel in Staudernheim eingeführt.

Nach dem sich im Februar letzten Jahres ein Unfall auf der Draisinenstrecke bei Odernheim ereignete, wurden bei darauffolgenden Prüfungen der Brückenbauwerke entlang der Draisinenstrecke insbesondere im Bereich zwischen Staudernheim und Meisenheim, mehrere Mängel festgestellt.

Seitens des Landkreises Kusel wurde signalisiert, dass die Sanierungskosten in Höhe von ca. 200.000 € im Bereich Meisenheim - Staudernheim nicht übernommen werden können und künftige Investitionen im Streckenabschnitt außerhalb des Landkreises nicht vorgesehen sind. Daraufhin bekundete die Verbandsgemeinde Nahe-Glan Interesse daran, den Draisinenbetrieb auf diesem Streckenabschnitt zu übernehmen.

Der Saisonbeginn auf der Strecke Staudernheim-Meisenheim verzögerte sich durch die Arbeiten bis Juli 2023. Die Instandsetzung der Strecke erfolgte durch die Verbandsgemeinde, der Betrieb 2023 durch den Landkreis Kusel.

Ab der Saison 2024 soll der Betrieb nun von der Verbandsgemeinde Nahe-Glan übernommen werden. Der nördliche Streckenabschnitt außerhalb des Landkreises Kusel soll hierbei für den Landkreis künftig kostenneutral betrieben werden.

Hierzu ist eine Nutzungsvertrag zwischen der Verbandsgemeinde Nahe-Glan und dem Landkreis Kusel mit folgendem Inhalt abzuschließen:

  1. Der Landkreis Kusel ist Eigentümer der Draisinenstrecke und überlässt der Verbandsgemeinde Nahe-Glan das Nutzungsrecht die Strecke vorbehaltlich der Reaktivierung der Bahnstrecke für den Draisinenbetrieb zu nutzen.
  2. Die Verbandsgemeinde Nahe-Glan übernimmt die Verkehrssicherungspflicht und Unterhaltung der Draisinenstrecke mit allen angrenzenden Grundstücken zwischen Meisenheim und Staudernheim inklusive der Anlagen und Bauwerke.
  3. Aufgrund der technischen Spezialausrüstung des Landkreises Kusel, kann die Verbandsgemeinde diesen mit Unterhaltungsleistungen auf dem o.g. Streckenabschnitt beauftragen. Diese Leistungen werden seitens des Landkreises nach Aufwand mit der Verbandsgemeinde abgerechnet.

Der Verbandsgemeinde werden weiterhin 35 Fahrraddraisinen zu Verfügung gestellt.
Die Verbandsgemeinde Nahe-Glan hat die Übernahme des Draisinenbetriebes zu o.g. Bedingungen bereits zugesagt.