Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Empfehlungen des Jugendhilfeausschusses und des
Kreisausschusses beschließt der Kreistag der Festsetzung der Elternbeiträge zur
Förderung von Kindern vor dem vollendeten zweiten Lebensjahr in
Kindertagesstätten im Landkreis Kusel, ab dem 01.01.2024, wie von der
Verwaltung vorgeschlagen, zuzustimmen.
Beschlussvorlage:
Für die Förderung von Kindern, die das zweite Lebensjahr noch nicht
vollendet haben (=U2‑Kinder), erheben die Träger der Kindertagesstätten
einen Elternbeitrag zur anteiligen Deckung der Personalkosten. Diese
Elternbeiträge werden gemäß § 26 Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz vom
Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgesetzt.
Seit der letzten Festsetzung der
Elternbeiträge zum 01.09.2015 gab es einige Veränderungen, welche die Anpassung
erfordern. So haben sich mit Inkrafttreten des KiTaG zum 01.07.2021 die
gesetzlichen Grundlagen geändert, welche neue Standards bei der Ausgestaltung
der Betriebserlaubnisse mit sich brachte. Zum einen ist jeder U2-Platz nunmehr
gesondert auszuweisen und zu personalisieren, während die Grenze vorher im
Bereich U3 (Krippengruppen und Altersgemischte Gruppen) lag. Zum anderen ist
jeder Platz nun exakt hinsichtlich des Betreuungsumfanges definiert, während es
zuvor nur eine einrichtungsbezogene Kapazität an Ganztagsplätzen gab. Für den Altersbereich
U2 hatten diese strukturellen Änderungen zur Folge, dass die entsprechenden Betreuungsangebote
deutlich an Flexibilität eingebüßt haben und den Eltern oft keine
Wahlmöglichkeit hinsichtlich des Betreuungsumfanges bleibt.
Aus diesem Grund soll im Landkreis Kusel
künftig ein einheitlicher Elternbeitrag unabhängig vom Betreuungsumfang des
Platzes erhoben werden. Zu diesem Zweck wurde eine Mischkalkulation
durchgeführt. Nach dieser Berechnung liegen die monatlichen Kosten eines
U2-Betreuungsplatzes im Jahr 2024 bei durchschnittlich rd. 1.929,- €. Unter
Berücksichtigung der bisherigen Quote von 17,5 % zur Bemessung des
Elternbeitragsanteils ergibt sich ein Beitrag von 340,-€ pro Monat.
Dieser Betrag wird dem durchschnittlichen Haushaltseinkommen im Landkreises
Kusel und unter Berücksichtigung von Familien mit 2 Kindern zugeordnet.
Ausgehend hiervor werden, wie bisher, bei der Staffelung der Elternbeiträge
wirtschaftlich leistungsfähigere Familien zu höheren Elternbeiträgen
herangezogen als Familien, die in eine niedrigere Einkommensgruppe einzustufen
sind. Insbesondere wird die Beitragsfreiheitsgrenze von bisher 1.000,- €/Monat
auf künftig 2.700,- €/Monat angehoben und in den niedrigen Einkommensgruppen
die Zumutbarkeitsgrenzen nach § 90 Abs. 4 SGB VIII berücksichtigt. Gleichzeitig
wird nach der neuen Staffelung der Maximalbetrag künftig ab einem verfügbaren
Einkommen von über 5.000,-€/Monat (bisher über 4.000,-€/Monat) fällig und
steigt von bisher 474,- € auf künftig 550,- €. Nach wie vor wird bei der Beitragsstaffelung
die Anzahl der Kinder einbezogen und für Familien mit 4 Kindern ist der
Kindergartenbesuch weiterhin beitragsfrei.
Der Entwurf der Elternbeitragstabelle ist
der Beschlussvorlage im Anhang (Anlage 1) beigefügt.