Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag,
die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren - in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung (Anlage 1) - zu
beschließen.
Beschlussvorlage:
Ab dem 01.01.2024
werden PPK-Abfälle grundsätzlich in einer Papiertonne gesammelt. Alternativ
kann die Abfuhr aber auch gegen eine zusätzliche Gebühr mit Wertstoffsäcken
erfolgen. Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die
öffentliche Abfallentsorgung ist daher dementsprechend zu ergänzen.
Im Zuge der
Überarbeitung der bisherigen Gebührensatzung wurden darüber hinaus weitere
Gebührentatbestände in die neue Satzung aufgenommen und die Gebühren für die
Ablagerung von Asbestzementplatten bzw. von Dämmmaterialen an die aktuelle
Kostenentwicklung angepasst. Alle übrigen Gebührensätze bleiben unverändert.
Ferner enthält der
Satzungsentwurf einige Konkretisierungen bzw. redaktionelle Änderungen aus
Gebührensatzungen anderer rheinland-pfälzischer Landkreise.
Der Entwurf der Satzung
zur Änderung der Gebührensatzung liegt der Beschlussvorlage bei (Anlage 1).
Darüber hinaus sind der Beschlussvorlage eine Tabelle, in der die vorgenommenen
Änderungen aufgelistet und farblich markiert sind (Anlage 2), sowie der neue
Satzungstext insgesamt (Anlage 3) beigefügt.