Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung

Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung
Vorlage
1453/2023/1
Art
Vorlage KT
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag, die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren - in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung (Anlage 1) - zu beschließen.

 

Beschlussvorlage:

 

Ab dem 01.01.2024 werden PPK-Abfälle grundsätzlich in einer Papiertonne gesammelt. Alternativ kann die Abfuhr aber auch gegen eine zusätzliche Gebühr mit Wertstoffsäcken erfolgen. Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung ist daher dementsprechend zu ergänzen.

 

Im Zuge der Überarbeitung der bisherigen Gebührensatzung wurden darüber hinaus weitere Gebührentatbestände in die neue Satzung aufgenommen und die Gebühren für die Ablagerung von Asbestzementplatten bzw. von Dämmmaterialen an die aktuelle Kostenentwicklung angepasst. Alle übrigen Gebührensätze bleiben unverändert.

 

Ferner enthält der Satzungsentwurf einige Konkretisierungen bzw. redaktionelle Änderungen aus Gebührensatzungen anderer rheinland-pfälzischer Landkreise.

 

Der Entwurf der Satzung zur Änderung der Gebührensatzung liegt der Beschlussvorlage bei (Anlage 1). Darüber hinaus sind der Beschlussvorlage eine Tabelle, in der die vorgenommenen Änderungen aufgelistet und farblich markiert sind (Anlage 2), sowie der neue Satzungstext insgesamt (Anlage 3) beigefügt.