Nachwahl von Mitgliedern des Schulträgerausschusses

Betreff
Nachwahl von Mitgliedern des Schulträgerausschusses
hier: Elternvertreter
Vorlage
1464/2023
Art
Vorlage KT

Beschlussvorlage:

 

Die Schulträger haben nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung zur Beratung bei den ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben einen Ausschuss (Schulträgerausschuss) zu bilden (§ 90 SchulG).

Der Schulträgerausschuss wird für die Dauer der Wahlperiode des Kreistages gebildet und ist Teilorgan des Kreistages. Die Wahlzeit endet mit der Wahlzeit des Kreistages, d. h. mit dem Ablauf des Monats, in dem das neue Vertretungsorgan gewählt wurde (§ 71 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz, KWG).

Bei einem Ausscheiden von Ausschussmitgliedern sind Ersatzleute zu wählen.

Bei der Beurteilung der Frage, wann Elternvertreterinnen oder -vertreter und Lehrkräfte aus ihrer Funktion als Mitglied des Schulträgerausschusses außerhalb der Wahlperiode ausscheiden, ist in erster Linie § 90 Abs. 2 SchulG bzw. des § 37 Abs. 1 Satz 2 LKO entscheidend. Demnach endet die Mitgliedschaft, wenn z. B. ein Mitglied aus der Lehrerschaft nicht mehr an einer Schule des Schulträgers unterrichtet oder die Elternvertretung nicht mehr gewählte Elternvertretung an der Schule ist. Eine Mitgliedschaft für die Dauer der kompletten Wahlperiode, trotz Verlusts der Voraussetzungen, ist nicht möglich.

 

Die Lehrer- und Elternvertreter werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl vom Kreistag gewählt.

 

Folgende Änderungen werden aufgrund des Ausscheidens der bisherigen Mitglieder vorgeschlagen:

 

a) stellv. Elternvertretung Schulart Realschule Plus

            Wahlvorschlag:           Katja Kohl, Buborn

                                               Elternvertreterin an der Realschule plus Lauterecken/Wolfstein

 

b) Elternvertretung Schulart Berufsbildende Schule

            Wahlvorschlag:           Jonny Günther, Matzenbach

                                               Elternvertreter an der BBS Kusel

 

c) stellv. Elternvertretung Schulart Berufsbildende Schule

            Wahlvorschlag:           Gaby Bartz, Altenglan

                                               Elternvertreterin an der BBS Kusel

 

 

 

Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).