Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses Kusel

Betreff
Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses Kusel
Vorlage
1454/2023
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, die Kofinanzierung für das Mehrgenerationenhaus Kusel um den hälftigen Fehlbetrag zu erhöhen und die entsprechenden Mittel im Haushalt 2024 bereitzustellen.

 

Beschlussvorlage:

Das Mehrgenerationenhaus Kusel bietet vielfältige Maßnahmen und Aktivitäten um dem Strukturwandel in den Familien zu begegnen und hat sich zu einem festen Bestandteil im sozialen Füreinander vieler Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Kusel entwickelt. Es ist dabei mit zahlreichen Partnern vernetzt und leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Menschen verschiedener Generationen, sondern auch zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Das Mehrgenerationenhaus Kusel ist seit 2007 ununterbrochen im Bundesprogramm aufgenommen und das CJD Rheinland-Pfalz als Träger erhält im Rahmen des Förderprogramms einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 40.000,- Euro jährlich. Hinzu kommt eine jährliche kommunale Kofinanzierung i. H. v. 10.000,- Euro, die ebenfalls Voraussetzung für die Bewilligung ist. Diese wurde bisher vom Landkreis Kusel (3.800,- Euro) und der Stadt Kusel (6.200,- Euro) geleistet.

Der Kreistag des Landkreis Kusel hat zuletzt in seiner Sitzung am 30.09.2020 bekräftigt, dass das Mehrgenerationenhaus Kusel ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Aktivitäten zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, insbesondere zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger, sowie der kommunalen Planungen beziehungsweise Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels ist. Neben dieser Fördervoraussetzung wurde beschlossen, dass der Landkreis bis zum Ende der Laufzeit des aktuellen Förderprogramms (31.12.2028) weiterhin jährlich 3.800,- Euro bereitstellt.

Mit beigefügtem Schreiben vom 25.10.23 (Anlage 1) erklärt das CJD als Träger des Mehrgenerationenhauses nunmehr, dass aufgrund der finanziellen Situation der Förderantrag für 2024 nur aufrechterhalten werden könne, wenn eine vollständige Refinanzierung der anfallenden Kosten gegeben sei.

In Abstimmung mit der Stadt Kusel schlägt die Verwaltung vor, die anfallenden Mehrkosten in Höhe von 12.549,36 Euro hälftig zu teilen, damit die gute Arbeit des Mehrgenerationenhauses auch weiterhin fortgesetzt werden kann. Die dafür erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel sind im Kreishaushalt bereitzustellen.

Seitens des CJD wurde außerdem angekündigt, dass unter diesen Vorzeichen auch in den Folgejahren jeweils ein entsprechender Erhöhungsantrag zu erwarten ist, die entsprechenden Fehlbedarfe zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber noch nicht absehbar sind.