Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss beschließt, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, die
Kofinanzierung für das Mehrgenerationenhaus Kusel um den hälftigen Fehlbetrag
zu erhöhen und die entsprechenden Mittel im Haushalt 2024 bereitzustellen.
Beschlussvorlage:
Der Kreistag des Landkreis Kusel hat zuletzt
in seiner Sitzung am 30.09.2020 bekräftigt, dass das Mehrgenerationenhaus Kusel
ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Aktivitäten zur Herstellung
gleichwertiger Lebensverhältnisse, insbesondere zur Schaffung guter
Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und
Bürger, sowie der kommunalen Planungen beziehungsweise Aktivitäten zur
Gestaltung des demografischen Wandels ist. Neben dieser Fördervoraussetzung
wurde beschlossen, dass der Landkreis bis zum Ende der Laufzeit des aktuellen
Förderprogramms (31.12.2028) weiterhin jährlich 3.800,- Euro bereitstellt.
Mit
beigefügtem Schreiben vom 25.10.23 (Anlage 1) erklärt das CJD als Träger des
Mehrgenerationenhauses nunmehr, dass aufgrund der finanziellen Situation der
Förderantrag für 2024 nur aufrechterhalten werden könne, wenn eine vollständige
Refinanzierung der anfallenden Kosten gegeben sei.
In
Abstimmung mit der Stadt Kusel schlägt die Verwaltung vor, die anfallenden
Mehrkosten in Höhe von 12.549,36 Euro hälftig zu teilen, damit die gute Arbeit
des Mehrgenerationenhauses auch weiterhin fortgesetzt werden kann. Die dafür
erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel sind im Kreishaushalt
bereitzustellen.
Seitens des CJD wurde außerdem angekündigt,
dass unter diesen Vorzeichen auch in den Folgejahren jeweils ein entsprechender
Erhöhungsantrag zu erwarten ist, die entsprechenden Fehlbedarfe zum
gegenwärtigen Zeitpunkt aber noch nicht absehbar sind.