Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt, den Auftrag für die Sanierung der
Heizungsanlage am SGK, mit der Ausführung in Variante 1, an die Stadtwerke
Kusel im Rahmen des bereits vorhandenen Betriebsführungsvertrages zu den o.g.
Konditionen zu vergeben.
Beschlussvorlage:
IST-Zustand:
Seit 2006 betreiben die Stadtwerke Kusel in
dem Siebenpfeiffer-Gymnasium Kusel die Heizzentrale bestehend aus zwei
Gas-Brennwertkesseln und einem BHKW (Blockheizkraftwerk). Durch den Betrieb des
BHKW´s konnten bis zum Jahr 2021 durchschnittlich 183.000 kWh Strom produziert
werden. Davon wurden jährlich ca. 83.250 kWh selbst durch das Gymnasium
verbraucht. Zusätzlich wurden ca. 35.000,- € jährlich für Stromeinspeisung und
Steuerrückerstattung durch den Kreis eingenommen.
Seit 2021 ist das vorhandene BHKW defekt. Da
die technische Nutzungsdauer von fast 50.000 Stunden bereits erreicht ist,
stellt sich eine Reparatur als unwirtschaftlich dar.
Weiterhin wurden beide Gasbrennwertkessel
bereits mehrfach instandgesetzt, da diese bei einem weiteren Schaden jederzeit
dauerhaft ausfallen könnten, wird dringend geraten diese zu erneuern.
Variante
1: Ersatz des BHKW´s (Blockheizkraftwerk)
Das
BHKW (Blockheizkraftwerk) soll durch zwei kleinere BHKW´s mit jeweils 25 kW
elektrischer Leistung ersetzt werden. Durch eine Kaskadierung lassen sich die
Betriebsstunden dadurch insgesamt erhöhen. Zusätzlich sollen auch die
vorhandenen Gas-Kessel durch neue Brennwertkessel ersetzt werden und die
Hydraulik angepasst werden.
Die Anforderungen des neuen GEG
(„Gebäudeenergiegesetz“), welches ab 1.1.2024 in Kraft treten wird, werden
erfüllt. Da für Kusel noch keine Wärmeplanung vorliegt ist der Einbau von
fossilen Kesseln und BHKW´s weiterhin möglich. Allerdings sieht das Gesetz vor,
dass beim Einbau von Heizungen, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen
betrieben werden, eine verbindliche Beratung erfolgen muss. Diese Beratung soll
auf die wirtschaftlichen Risiken hinsichtlich steigender CO2-Preise
für fossile Brennstoffe hinweisen und auch Alternativen, etwa auf der Grundlage
der anstehenden Wärmeplanung, in Betracht ziehen. Zudem müssen solche
Gasheizungen, sofern das Gebäude nach Abschluss der Wärmeplanung nicht an ein
Wärme- oder Wasserstoffnetz angeschlossen werden kann, ab 2029 steigende
Anteile von Biomasse, zum Beispiel Biomethan, oder grünem oder blauen
Wasserstoff nutzen (15 Prozent in 2029, 30 Prozent in 2035 und 60 Prozent in
2040).
Variante
2: Wärmepumpe plus BW (Brennwert)-Kessel
(bivalent)
Im Vorfeld wurde geprüft, ob das Gymnasium
mit einer Wärmepumpe und einem Gas-Kessel beheizt werden
kann, um bereits ab Einbau die Forderungen nach 65 % regenerativer Energie zu
erfüllen. Dazu sind eine Wärmepumpe 90 kW sowie ca. 30 Erdsondenbohrungen in
unmittelbarer Nähe des Heizraumes erforderlich. Dafür fallen Kosten von ca.
522.000,- € an, so dass eine solche Lösung zu deutlich höheren Wärmekosten
führen würde. Zusätzlich müssen die langen Wartezeiten für die Ausführung der
Erdbohrungen von bis zu 2 Jahren berücksichtigt werden.
Des Weiteren ist zu bedenken, dass für die
30 Erdbohrungen eine Fläche von ca. 1.000 qm erforderlich wären.
Vertragsgestaltung
Das Angebot der Stadtwerke Kusel sieht vor, dass die Lieferung, der
Einbau und der Betrieb der neuen Heizkessel und des BHKW´s im Rahmen des
vorhandenen Betriebsführungsvertrages erfolgen. Die Finanzierung erfolgt
komplett über die Stadtwerke Kusel.
Die Vertragsdauer beträgt 8 Jahre
bzw. 40.000 Betriebsstunden des BHKW´s nach Inbetriebnahme, je nachdem was
früher eintritt. Damit ist die technische Nutzungsdauer der BHKW´s erreicht.
Der bestehende Betriebsführungsvertrag endet derzeit zum 08.05.2025.
Danach verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Ab Inbetriebnahme
des BHKW´s beträgt die Restlaufzeit dann max. 8 Jahre.
Der derzeitige
Grundpreis und Wärmepreis werden beibehalten:
Jahresgrundpreis: 32.638,- €/Jahr netto
Wärmepreis: 16,96
ct/kWh netto (Stand: 4. Qu. 2023)
Die Preise
verstehen sich zuzüglich der gesetzl. MwSt. Die Preisanpassung erfolgt gem. der
Preisänderungsklauseln des Vertrages.
Die bisherige
Ausschüttung der Stromerlöse und der Steuerrückerstattung entfällt.
Kostenvergleich
Durch den Betrieb
der BHKW´s werden sich die Gesamtkosten für die Wärmeversorgung des Gymnasiums
deutlich gegenüber dem derzeitigen Betrieb mit Gaskesseln reduzieren:
Im Vergleich dazu würde ein Betrieb der bivalenten Wärmepumpe wegen der
deutlich höheren Investitionskosten und dem damit verbundenen höheren
Grundpreis zu einer geringeren Kostenersparnis führen:
CO2 – Bilanz
Die CO2-Bilanz der
untersuchten Varianten zeigt, dass durch die Stromproduktion des BHKW´s und die
damit vermiedenen CO2-Emissionen an anderer Stelle eine höhere CO2-Einsparung
möglich ist, als beim Betrieb einer Wärmepumpe, die mit dem Strom aus dem Netz
betrieben wird:
Die CO2-Einsparung
beim Betrieb der BHKW´s beträgt gegenüber dem Betrieb mit Wärmepumpe ca.
175.760 kg/Jahr. Erst durch den 100%-igen Einsatz von EE-Strom würde sich durch
die Wärmepumpe eine CO2-Einsparung gegenüber dem BHKW-Betrieb erzielen lassen.