Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss stimmt der
Gewährung der Finanzierungsbeiträge an die Westpfalz-Klinikum GmbH im Rahmen
des Gesamtfinanzierungskonzeptes 2023-2027 der kommunalen Gesellschafter und
auf Grundlage des Sanierungsgutachtens der Fa. FTI Andersch wie folgt zu:
a. Erlass der Rückzahlungsverpflichtung der mit
Kreditvertrag vom 24.05.2023 bereits gewährten Überbrückungsfinanzierung in
Höhe von 3.750.000 € und Zuführung dieser in die freie Kapitalrücklage der
Westpfalz-Klinikum GmbH
b. Weitere Einzahlung in die freie Kapitalrücklage der
Westpfalz-Klinikum GmbH in Höhe von 3.150.000 €
c. Gewährung eines Darlehens (Ausleihung) an die
Westpfalz-Klinikum GmbH zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen in Höhe von
maximal 8.850.000 €
Beschlussvorlage:
Gemäß § 2 Abs. 2
Landeskrankenhausgesetz (LKG) erfüllen die Landkreise und kreisfreien Städte
die Aufgabe der Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern
als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Der Landkreis Kusel hat mit
der Stadt Kaiserslautern im Jahre 1996 die Westpfalz-Klinikum GmbH gegründet.
Im Jahr 2002 ist der Donnersbergkreis der Gesellschaft beigetreten. Der Anteil
des Landkreis Kusel am Stammkapital der GmbH in Höhe von 3.609.800 € beträgt 25
%. Der Donnersbergkreis ist mit 15 % beteiligt; die Stadt Kaiserslautern mit 60
%. Erstmals seit Gründung der Westpfalz-Klinikum GmbH in der bestehenden Form,
kommen die Gesellschafter jetzt in eine Nachschuss- bzw.
Finanzierungsverpflichtung.
Das vorliegende Sanierungsgutachten der Fa. FTI Andersch
weist bis 2027 einen Finanz-bedarf der Westpfalz-Klinikum GmbH in Höhe von 80,1
Mio. € aus. Die drei kommunalen Gesellschafter sollen hiervon 62,9 Mio. €
übernehmen. Die Banken tragen den restlichen Anteil von 17,6 Mio. €.
Der kommunale
Finanzierungsanteil ist wie folgt aufgeteilt:
-
Finanzierung von
Verlusten und Kapitaldienst im Planungszeitraum bis 2027 als
Eigenkapitalzuführung in Höhe von 27,6 Mio. €.
-
Darlehen
(Ausleihung) zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen im Planungszeitraum bis
2027 in Höhe von maximal 35,3 Mio. €.
Der von den drei
Gesellschaftern zu tragende Finanzierungsbedarf wird entsprechend der
Gesellschafteranteile aufgeteilt.
Es ergibt sich damit ein vom
Landkreis Kusel zu übernehmender Finanzbedarf von 15.750.000 €. Davon entfallen
auf die Zuführung zum Eigenkapital der GmbH 6.900.000 € sowie auf das Darlehen
für Investitionsmaßnahmen bis zu 8.850.000 €.
Mit der in der Sitzung des
Kreistages am 04.10.2023 beschlossenen Nachtrags-haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2023 wurden die Mittel bereitgestellt. 6.825.000 € entfallen auf
Auszahlungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2023. Der Restbetrag von 8.925.000
€ verteilt sich auf Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2024 bis 2026.
Weiterhin hat der Kreistag den
Kreisausschuss ermächtigt, den Beschluss der Kapitalzuführung und der
Kreditgewährung an die Westpfalz-Klinikum GmbH wie in der 1.
Nachtragshaushaltssatzung veranschlagt zu fassen.
Die Zuführung zur
Kapitalrücklage sowie die Darlehensgewährung werden zwischen den kommunalen
Gesellschaftern und dem Westpfalz-Klinikum vertraglich geregelt.