Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Jugendarbeit im Landkreis Kusel

Betreff
Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Jugendarbeit im Landkreis Kusel
Vorlage
1446/2023
Art
Vorlage JHA

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Jugendarbeit im Landkreis Kusel, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, ab dem 01.01.2024.

 

 

Beschlussvorlage:

 

Die weltweit und national andauernden Krisen stellen die Jugendarbeit vor enorme Herausforderungen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie, dauerhaft gestiegene Kosten in allen Bereichen des täglichen Lebens und grundsätzliche Verunsicherungen und Ängste sind gerade für junge Menschen außerordentlich weitreichend.

Vereinsstrukturen müssen neu aufgebaut werden, Nachwuchs und Multiplikatoren müssen akquiriert und motiviert werden. Eine finanzielle Planungssicherheit bildet die Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen und Projekten. Um der aktuellen Situation ein Stück weit gerecht zu werden ist eine dauerhafte Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Jugendarbeit im Landkreis Kusel sinnvoll und notwendig.  

 

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 1. Juli 2020 wurde im Zuge der Corona-Krise die Förderung der Jugendarbeit für das zweite Halbjahr 2020 zum ersten Mal ausgeweitet und erhöht. Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses wurde die Änderung der Richtlinien danach noch zweimal, zuletzt bis 31.12.2022 verlängert, da die Situation unverändert schwierig war und ist. In diesem Zusammenhang wurden schon damals Tagesveranstaltungen im Rahmen des Förderbereichs „Projekttage ohne Übernachtung“ dauerhaft etabliert.

Zusammen mit den im Rahmen des Ferienprogramms des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz beschlossenen Änderungen der VV-JuFöG sollte somit ein Beitrag geleistet werden, damit junge Menschen in ihrer Freizeit Angebote der Jugendarbeit nutzen konnten. Die geänderten Regelungen aus 2022 wurden 2023 nochmals zeitlich befristet fortgesetzt. Auf Basis der beschriebenen Entwicklung sollten die Richtlinien noch im Jahr 2023 nachhaltig überarbeitet werden.

 

In Abstimmung mit dem Kreisjugendring sollen die im Rahmen der Corona-Krise geänderten Punkte der Richtlinien nunmehr allesamt dauerhaft etabliert werden.

Dies umfasst die Änderung des Betreuungsschlüssels (5 TN 1 Betreuer) sowie

die Anhebung der Förderung pro Tag und Teilnehmer*in im Bereich Freizeiten/Soziale Bildung von 2,00 € auf 4,00 €. Ebenso wird die Förderung für Projekttage ohne Übernachtung auf 3,00 € verdoppelt. Diese Verstetigung ist im Hinblick auf die stark gestiegenen Kosten aber auch für die finanzielle Planungssicherheit der Träger dringend erforderlich.

 

Ergänzend soll im Förderbereich Projekttage ohne Übernachtung die Mindestteilnehmer*innenzahl von 10 auf 7 Personen herabgesetzt werden. In Anlehnung an die Landesförderung soll somit den Ansprüchen kleinerer Verbände und Vereine mit geringeren Gruppengrößen Rechnung getragen werden. 

 

Die mit der JULEICA verbundene qualifizierte Ausbildung soll auch weiterhin entsprechend honoriert werden. Deshalb sollen die Fördersätze für Betreuer mit der Jugendleitercard für Freizeiten/Soziale Bildung und Projekttagen ohne Übernachtung um jeweils 1,00 € angehoben werden.  

 

Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit, die Richtlinien in den Bereichen der Ausbildung und der außerschulischen Jugendbildung anzupassen, um sich zukunftsweisend aufzustellen. Im Vergleich zu den Antragszahlen vor Corona, sind diese im Bereich außerschulische Jugendbildung stark gesunken (42 auf 10). Um diesem Trend entgegenzuwirken, soll in diesem Förderbereich die Förderung auf 4,00 € pro Tag und Teilnehmer*in mit Übernachtung (vorher 3,00 €) und 3,00 € pro Teilnehmer*in bei Tagesveranstaltungen und Seminarreihen (vorher 2,00 €) erhöht werden. Um außerdem einen Anreiz für eine stetige Qualifikation der Multiplikatoren als Basis der Jugendarbeit zu schaffen, soll die Förderung für die Ausbildung von Mitarbeitenden auf 6,00 € (vorher 5,00 €) und 4,00 € für Tagesveranstaltungen (vorher 2,50 €) angehoben werden.

 

Letztlich soll die Antragstellung für Menschen mit Anspruch auf erhöhten Zuschuss vereinfacht werden. In Anlehnung an die Förderrichtlinien des Landes haben Kinder und Jugendliche, für die Lernmittelfreiheit oder die unentgeltliche Ausleihe von Lernmitteln besteht, Anspruch auf einen erhöhten Zuschuss.

 

Die Jugendverbände beschreiben stetig wachsende Belastungen und kaum zu bewältigende Herausforderungen. Mit den vorgenannten Änderungen sollen Vereine und Jugendverbände nachhaltig unterstützt werden, damit für geplante Maßnahmen auch langfristig eine finanzielle Planungssicherheit gewährleistet wird und erhöhte Teilnehmer*innenkosten vermieden werden können. 

 

Dadurch entstehen Mehrkosten in Höhe von ca. 10.000 €/Jahr. Die entsprechenden Mittel sollen im Haushalt 2024 berücksichtigt werden.