Anpassung der Elternbeiträge für den Besuch von Kindertagesstätten für Kinder unter 2 Jahren

Betreff
Anpassung der Elternbeiträge für den Besuch von Kindertagesstätten für Kinder unter 2 Jahren
Vorlage
1444/2023
Art
Vorlage JHA
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Festsetzung der Elternbeiträge zur Förderung von Kindern vor dem vollendeten zweiten Lebensjahr in Kindertagesstätten im Landkreis Kusel, ab dem 01.01.2024, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zuzustimmen.

 

 

 

 

Beschlussvorlage:

 

Für die Förderung von Kindern, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben (=U2‑Kinder), erheben die Träger der Kindertagesstätten einen Elternbeitrag zur anteiligen Deckung der Personalkosten. Diese Elternbeiträge werden gemäß § 26 Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgesetzt.

Seit der letzten Festsetzung der Elternbeiträge zum 01.09.2015 gab es einige Veränderungen, welche die Anpassung erfordern. So haben sich mit Inkrafttreten des KiTaG zum 01.07.2021 die gesetzlichen Grundlagen geändert, welche neue Standards bei der Ausgestaltung der Betriebserlaubnisse mit sich brachte. Zum einen ist jeder U2-Platz nunmehr gesondert auszuweisen und zu personalisieren, während die Grenze vorher im Bereich U3 (Krippengruppen und Altersgemischte Gruppen) lag. Zum anderen ist jeder Platz nun exakt hinsichtlich des Betreuungsumfanges definiert, während es zuvor nur eine einrichtungsbezogene Kapazität an Ganztagsplätzen gab. Für den Altersbereich U2 hatten diese strukturellen Änderungen zur Folge, dass die entsprechenden Betreuungsangebote deutlich an Flexibilität eingebüßt haben und den Eltern oft keine Wahlmöglichkeit hinsichtlich des Betreuungsumfanges bleibt.

Aus diesem Grund soll im Landkreis Kusel künftig ein einheitlicher Elternbeitrag unabhängig vom Betreuungsumfang des Platzes erhoben werden. Zu diesem Zweck wurde eine Mischkalkulation durchgeführt. Nach dieser Berechnung liegen die monatlichen Kosten eines U2-Betreuungsplatzes im Jahr 2024 bei durchschnittlich rd. 1.929,- €. Unter Berücksichtigung der bisherigen Quote von 17,5 % zur Bemessung des Elternbeitragsanteils ergibt sich ein Beitrag von 380,-€ pro Monat.

Dieser Betrag wird dem durchschnittlichen Haushaltseinkommen im Landkreises Kusel und unter Berücksichtigung von Familien mit 2 Kindern zugeordnet. Ausgehend hiervor werden, wie bisher, bei der Staffelung der Elternbeiträge wirtschaftlich leistungsfähigere Familien zu höheren Elternbeiträgen herangezogen als Familien, die in eine niedrigere Einkommensgruppe einzustufen sind. Insbesondere wird die Beitragsfreiheitsgrenze von bisher 1.000,- €/Monat auf künftig 2.700,- €/Monat angehoben und in den niedrigen Einkommensgruppen die Zumutbarkeitsgrenzen nach § 90 Abs. 4 SGB VIII berücksichtigt. Gleichzeitig wird nach der neuen Staffelung der Maximalbetrag künftig ab einem verfügbaren Einkommen von über 5.000,-€/Monat (bisher über 4.000,-€/Monat) fällig und steigt von bisher 474,- € auf künftig 550,- €. Nach wie vor wird bei der Beitragsstaffelung die Anzahl der Kinder einbezogen und für Familien mit 4 Kindern ist der Kindergartenbesuch weiterhin beitragsfrei.

 

Der Entwurf der Elternbeitragstabelle ist der Beschlussvorlage im Anhang (Anlage 1) beigefügt.