Beschlussvorschlag:
Entsprechend der
Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag
a)
der Verlängerung der Überbrückungsfinanzierung bis
zum 31.12.2023 sowie
b)
der Ermächtigung des Kreisausschusses für den
Beschluss der Kapitalzuführung und der Kreditgewährung an die
Westpfalz-Klinikum GmbH wie in der 1. Nachtragshaushaltssatzung veranschlagt
zuzustimmen.
Beschlussvorlage:
Die
Westpfalz-Klinikum GmbH hat zum Gegenstand des Unternehmens die bedarfsgerechte
und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, wirtschaftlich
gesicherten Krankenhäusern und die medizinisch zweckmäßige und ausreichende
Versorgung der in diesen Krankenhäusern behandelten Patienten.
Der Betrieb der
Krankenhäuser umfasst stationäre und teilstationäre sowie vor- und
nachstationäre Krankenhausleistungen, ambulante und tagesklinische Behandlung
sowie Rehabilitation, Pflege und medizinisch-technische sowie physikalische
Leistungen.
Die
Westpfalz-Klinikum GmbH (WKK GmbH) sichert die Versorgung der Bewohner der
Westpfalz durch die vier Betriebsstätten in:
Kaiserslautern
(Standort I)
Kusel (Standort
II)
Kirchheimbolanden
(Standort III)
Rockenhausen
(Standort IV).
Das Stammkapital
der Gesellschaft beträgt 3.609.800 € und verteilt sich wie folgt auf die
Gesellschafter:
Universitätsstadt
Kaiserslautern 2.165.880 € (60 %)
Landkreis Kusel
902.450 € (25 %)
Donnersbergkreis
541.470 € (15 %)
Die
Westpfalz-Klinikum GmbH (WKK) ist an den Standorten Kaiserslautern und Kusel im
Rahmen der Maximalversorgung und an den Standorten Kirchheimbolanden und
Rockenhausen im Rahmen der Grundversorgung tätig. Darüber hinaus ist die WKK ein
Akademisches Lehrkrankenhaus der Universitäten Mainz und Heidelberg.
Gemäß § 2 Abs. 2
Landeskrankenhausgesetz (LKG) erfüllen die Landkreise und kreisfreien Städte
die Aufgabe der Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern
als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung.
Aufgrund der
momentanen finanziellen Situation des Klinikums haben die Gesellschafter durch
Beschluss Ihrer politischen Gremien (Beschluss des Kreistages Kusel vom
03.05.2023) die Westpfalz-Klinikum GmbH mit der gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtung der Sicherstellung von Krankenhausleistungen der Grund-, Regel-
und Maximalversorgung für die Bevölkerung betraut und Ihr einen
Überbrückungskredit für das Jahr 2023 in Höhe von 15 Millionen Euro, aufgeteilt
auf die Gesellschafter entsprechend der Anteile am Stammkapital (d.h. für den
Landkreis Kusel 3,75 Millionen Euro), gewährt. Dieser ist bis zum 31.10.2023
zurückzuzahlen, den Gesellschaftern steht jedoch ein einseitiges
Verlängerungsrecht bis zum 31.12.2023 zu.
Im Hinblick auf
die ambitionierte Zeitschiene zum Beschluss der notwendigen
Nachtragshaushaltssatzungen einschließlich Genehmigungen durch die ADD und dem
Auslaufen der im Kreistag vom 03.05.2023 beschlossenen
Überbrückungsfinanzierung zum 31.10.2023, soll diese zur Sicherstellung der
Liquidität des WKK gemäß Option im Darlehensvertrag bis zum 31.12.2023
verlängert werden.
Im
Nachtragshaushalt werden entsprechend der vorläufigen Finanzierungsbedarfes
Ansätze für die Gewährung einer Kapitalzuführung in Höhe von 6,9 Mio. € (25 %
v. 27,6 Mio. €) sowie für die Gewährung eines Darlehens (Ausleihung) zur
Finanzierung der notwendigen Investitionen in Höhe von 8,85 Mio. € (25 % v.
35,4 Mio. €), verteilt auf die Jahre 2023 – 2026, bereitgestellt.
Dies ist notwendig
damit der Landkreis Kusel eine verbindliche Zusage für eine entsprechende
finanzielle Unterstützung nach der Genehmigung des Nachtragshaushaltes abgeben
kann.
Eine entsprechende
verbindliche Zusage der Kapitalzuführung und Kreditgewährung ist
notwendig, da das Sanierungsgutachten der FTI Andersch ohne diese Zusage nicht
erstellt und testiert werden kann.
Da die Zusage bis
spätestens Mitte November benötigt wird um das Sanierungsgutachten rechtzeitig
fertig zu stellen, schlägt die Verwaltung vor, dass der Kreistag den
Kreisausschuss ermächtigt, die entsprechenden Zusagen (Gewährung einer
Kapitalzuführung in Höhe von 6,9 Mio. € sowie für die Gewährung eines Darlehens
(Ausleihung) zur Finanzierung der notwendigen Investitionen in Höhe von 8,85
Mio. €) an die WKK-GmbH zu beschließen, sofern bis zur nächsten Sitzung des
Kreisausschusses die Genehmigung des Nachtragshaushaltes sowie der Entwurf des
Sanierungsgutachten vorliegt.
Das finale
Sanierungsgutachten wird in der nächsten Sitzung des Kreistages vorgestellt.