Verlängerung der Überbrückungsfinanzierung und Ermächtigung des Kreisausschusses

Betreff
Verlängerung der Überbrückungsfinanzierung und Ermächtigung des Kreisausschusses
Vorlage
1441/2023
Art
Vorlage KT

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag

 

a)    der Verlängerung der Überbrückungsfinanzierung bis zum 31.12.2023 sowie

b)    der Ermächtigung des Kreisausschusses für den Beschluss der Kapitalzuführung und der Kreditgewährung an die Westpfalz-Klinikum GmbH wie in der 1. Nachtragshaushaltssatzung veranschlagt

 

zuzustimmen.

 

 

Beschlussvorlage:

 

Die Westpfalz-Klinikum GmbH hat zum Gegenstand des Unternehmens die bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, wirtschaftlich gesicherten Krankenhäusern und die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung der in diesen Krankenhäusern behandelten Patienten.

 

Der Betrieb der Krankenhäuser umfasst stationäre und teilstationäre sowie vor- und nachstationäre Krankenhausleistungen, ambulante und tagesklinische Behandlung sowie Rehabilitation, Pflege und medizinisch-technische sowie physikalische Leistungen.

 

Die Westpfalz-Klinikum GmbH (WKK GmbH) sichert die Versorgung der Bewohner der Westpfalz durch die vier Betriebsstätten in:

 

Kaiserslautern (Standort I)

Kusel (Standort II)

Kirchheimbolanden (Standort III)

Rockenhausen (Standort IV).

 

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 3.609.800 € und verteilt sich wie folgt auf die Gesellschafter:

 

Universitätsstadt Kaiserslautern 2.165.880 € (60 %)

Landkreis Kusel 902.450 € (25 %)

Donnersbergkreis 541.470 € (15 %)

 

Die Westpfalz-Klinikum GmbH (WKK) ist an den Standorten Kaiserslautern und Kusel im Rahmen der Maximalversorgung und an den Standorten Kirchheimbolanden und Rockenhausen im Rahmen der Grundversorgung tätig. Darüber hinaus ist die WKK ein Akademisches Lehrkrankenhaus der Universitäten Mainz und Heidelberg.

 

Gemäß § 2 Abs. 2 Landeskrankenhausgesetz (LKG) erfüllen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgabe der Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung.

 

Aufgrund der momentanen finanziellen Situation des Klinikums haben die Gesellschafter durch Beschluss Ihrer politischen Gremien (Beschluss des Kreistages Kusel vom 03.05.2023) die Westpfalz-Klinikum GmbH mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung der Sicherstellung von Krankenhausleistungen der Grund-, Regel- und Maximalversorgung für die Bevölkerung betraut und Ihr einen Überbrückungskredit für das Jahr 2023 in Höhe von 15 Millionen Euro, aufgeteilt auf die Gesellschafter entsprechend der Anteile am Stammkapital (d.h. für den Landkreis Kusel 3,75 Millionen Euro), gewährt. Dieser ist bis zum 31.10.2023 zurückzuzahlen, den Gesellschaftern steht jedoch ein einseitiges Verlängerungsrecht bis zum 31.12.2023 zu.

 

Im Hinblick auf die ambitionierte Zeitschiene zum Beschluss der notwendigen Nachtragshaushaltssatzungen einschließlich Genehmigungen durch die ADD und dem Auslaufen der im Kreistag vom 03.05.2023 beschlossenen Überbrückungsfinanzierung zum 31.10.2023, soll diese zur Sicherstellung der Liquidität des WKK gemäß Option im Darlehensvertrag bis zum 31.12.2023 verlängert werden.

 

Im Nachtragshaushalt werden entsprechend der vorläufigen Finanzierungsbedarfes Ansätze für die Gewährung einer Kapitalzuführung in Höhe von 6,9 Mio. € (25 % v. 27,6 Mio. €) sowie für die Gewährung eines Darlehens (Ausleihung) zur Finanzierung der notwendigen Investitionen in Höhe von 8,85 Mio. € (25 % v. 35,4 Mio. €), verteilt auf die Jahre 2023 – 2026, bereitgestellt.

 

Dies ist notwendig damit der Landkreis Kusel eine verbindliche Zusage für eine entsprechende finanzielle Unterstützung nach der Genehmigung des Nachtragshaushaltes abgeben kann.

 

Eine entsprechende verbindliche Zusage der Kapitalzuführung und Kreditgewährung ist notwendig, da das Sanierungsgutachten der FTI Andersch ohne diese Zusage nicht erstellt und testiert werden kann.

 

Da die Zusage bis spätestens Mitte November benötigt wird um das Sanierungsgutachten rechtzeitig fertig zu stellen, schlägt die Verwaltung vor, dass der Kreistag den Kreisausschuss ermächtigt, die entsprechenden Zusagen (Gewährung einer Kapitalzuführung in Höhe von 6,9 Mio. € sowie für die Gewährung eines Darlehens (Ausleihung) zur Finanzierung der notwendigen Investitionen in Höhe von 8,85 Mio. €) an die WKK-GmbH zu beschließen, sofern bis zur nächsten Sitzung des Kreisausschusses die Genehmigung des Nachtragshaushaltes sowie der Entwurf des Sanierungsgutachten vorliegt.

 

Das finale Sanierungsgutachten wird in der nächsten Sitzung des Kreistages vorgestellt.