Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag
a)
der
Verlängerung der Überbrückungsfinanzierung bis zum 31.12.2023 sowie
b)
der
Ermächtigung des Kreisausschusses für den Beschluss der Kapitalzuführung und
der Kreditgewährung an die Westpfalz-Klinikum GmbH wie in der 1.
Nachtragshaushaltssatzung veranschlagt
zuzustimmen.
Beschlussvorlage:
Die Westpfalz-Klinikum GmbH hat zum Gegenstand des Unternehmens die
bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit
leistungsfähigen, wirtschaftlich gesicherten Krankenhäusern und die medizinisch
zweckmäßige und ausreichende Versorgung der in diesen Krankenhäusern
behandelten Patienten.
Der Betrieb der Krankenhäuser umfasst stationäre und teilstationäre
sowie vor- und nachstationäre Krankenhausleistungen, ambulante und
tagesklinische Behandlung sowie Rehabilitation, Pflege und
medizinisch-technische sowie physikalische Leistungen.
Die Westpfalz-Klinikum GmbH (WKK GmbH) sichert die Versorgung der
Bewohner der Westpfalz durch die vier Betriebsstätten in:
Kaiserslautern (Standort I)
Kusel (Standort II)
Kirchheimbolanden (Standort III)
Rockenhausen (Standort IV).
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 3.609.800 € und verteilt sich
wie folgt auf die Gesellschafter:
Universitätsstadt Kaiserslautern 2.165.880 € (60 %)
Landkreis Kusel 902.450 € (25 %)
Donnersbergkreis 541.470 € (15 %)
Die Westpfalz-Klinikum GmbH (WKK) ist an den Standorten Kaiserslautern
und Kusel im Rahmen der Maximalversorgung und an den Standorten
Kirchheimbolanden und Rockenhausen im Rahmen der Grundversorgung tätig. Darüber
hinaus ist die WKK ein Akademisches Lehrkrankenhaus der Universitäten Mainz und
Heidelberg.
Gemäß § 2 Abs. 2 Landeskrankenhausgesetz (LKG) erfüllen die Landkreise
und kreisfreien Städte die Aufgabe der Versorgung der Bevölkerung mit
leistungsfähigen Krankenhäusern als Pflichtaufgabe der kommunalen
Selbstverwaltung.
Aufgrund der momentanen finanziellen Situation des Klinikums haben die
Gesellschafter durch Beschluss Ihrer politischen Gremien (Beschluss des
Kreistages Kusel vom 03.05.2023) die Westpfalz-Klinikum GmbH mit der gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtung der Sicherstellung von Krankenhausleistungen der Grund-, Regel-
und Maximalversorgung für die Bevölkerung betraut und Ihr einen
Überbrückungskredit für das Jahr 2023 in Höhe von 15 Millionen Euro, aufgeteilt
auf die Gesellschafter entsprechend der Anteile am Stammkapital (d.h. für den
Landkreis Kusel 3,75 Millionen Euro), gewährt. Dieser ist bis zum 31.10.2023
zurückzuzahlen, den Gesellschaftern steht jedoch ein einseitiges
Verlängerungsrecht bis zum 31.12.2023 zu.
Im Hinblick auf die ambitionierte Zeitschiene zum Beschluss der
notwendigen Nachtragshaushaltssatzungen einschließlich Genehmigungen durch die
ADD und dem Auslaufen der im Kreistag vom 03.05.2023 beschlossenen
Überbrückungsfinanzierung zum 31.10.2023, soll diese zur Sicherstellung der
Liquidität des WKK gemäß Option im Darlehensvertrag bis zum 31.12.2023
verlängert werden.
Im Nachtragshaushalt werden entsprechend der vorläufigen Finanzierungsbedarfes
Ansätze für die Gewährung einer Kapitalzuführung in Höhe von 6,9 Mio. € (25 %
v. 27,6 Mio. €) sowie für die Gewährung eines Darlehens (Ausleihung) zur
Finanzierung der notwendigen Investitionen in Höhe von 8,85 Mio. € (25 % v.
35,4 Mio. €), verteilt auf die Jahre 2023 – 2026, bereitgestellt.
Dies ist notwendig damit der Landkreis Kusel eine verbindliche Zusage
für eine entsprechende finanzielle Unterstützung nach der Genehmigung des
Nachtragshaushaltes abgeben kann.
Eine entsprechende verbindliche Zusage der Kapitalzuführung und
Kreditgewährung ist notwendig, da das Sanierungsgutachten der FTI Andersch ohne
diese Zusage nicht erstellt und testiert werden kann.
Da die Zusage bis spätestens Mitte November benötigt wird um das
Sanierungsgutachten rechtzeitig fertig zu stellen, schlägt die Verwaltung vor,
dass der Kreistag den Kreisausschuss ermächtigt, die entsprechenden Zusagen
(Gewährung einer Kapitalzuführung in Höhe von 6,9 Mio. € sowie für die Gewährung
eines Darlehens (Ausleihung) zur Finanzierung der notwendigen Investitionen in
Höhe von 8,85 Mio. €) an die WKK-GmbH zu beschließen, sofern bis zur nächsten
Sitzung des Kreisausschusses die Genehmigung des Nachtragshaushaltes sowie der
Entwurf des Sanierungsgutachten vorliegt.
Das finale Sanierungsgutachten wird in der nächsten Sitzung des
Kreistages vorgestellt.