Vereinbarung zwischen dem Landkreis Kusel und dem Verein für psychisch Kranke im Landkreis Kusel e.V.

Betreff
Vereinbarung zwischen dem Landkreis Kusel und dem Verein für psychisch Kranke im Landkreis Kusel e.V.
hier: Erhöhung der Sachkostenzuwendung
Vorlage
1426/2023
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stimmt der Erhöhung der Sachkostenzuwendung an den Verein für psychisch Kranke im Landkreis Kusel e.V., wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu.

 

Beschlussvorlage:

 

Der Verein zur Hilfe für psychisch Kranke im Landkreis Kusel e.V. bietet 18 Plätze im Betreuten Wohnen für behinderte Menschen sowohl in Form von Einzelwohnen (6 Plätze) als auch in Wohngruppen (12 Plätze) an. Der Träger wird auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrags gemäß §§ 53 ff. SGB X über die Förderung des Betreuten Wohnens behinderter Menschen zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit und dem Landkreistag Rheinland-Pfalz sowie dem Städtetag Rheinland-Pfalz vom Land Rheinland-Pfalz und den kommunalen Gebietskörperschaften gefördert.

Im Rahmen der Umsetzung des BTHG und AGSGB IX wurde die Zuständigkeit generell neu geregelt und aufgrund der Vielzahl der noch zu erledigenden Aufgaben, sowohl für den Bereich der volljährigen als auch den minderjährigen behinderten Menschen, Umsetzungsvereinbarungen für alle Angebote der Eingliederungshilfe geschlossen. In dieser Umsetzungsvereinbarung für den Bereich der volljährigen leistungsberechtigten Personen wurde festgelegt, dass auch der öffentlich-rechtliche Vertrag gemäß § 53 ff. SGB X über die Förderung des Betreuten Wohnens von Menschen mit Behinderungen bis vorerst 31.12.2022 weiterhin angewendet werden konnte.

Die bisherige Umsetzungsvereinbarung wurde nunmehr durch ein Projekt ersetzt, mit dem die Finalisierung des Landesrahmenvertrags in der Sozialen Teilhabe als auch die flächendeckende Umsetzung der dann vereinbarten neuen Leistungs- und Vergütungssystematik in Einzelvereinbarungen nach § 125 SGB IX erfolgt. Das Projekt soll nunmehr bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein. Die Regelungen umfassen auch die weitere Anwendung des öffentlich-rechtlichen Vertrags gemäß §§ 53 ff. SGB X über die Förderung des Betreuten Wohnens von Menschen mit Behinderungen.

 

Gemäß der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gewähren das Land und der Landkreis Kusel jeweils eine Zuwendung zu den Kosten der Fachkräfte von 50 %. Weiterhin haben sich gemäß 1.3.4 des Vertrags der Landkreis Kusel als örtliche Träger der Sozialhilfe und der Träger des Betreuten Wohnens über die Erstattung der anfallenden Sachkosten zu verständigen. Die entsprechende Vereinbarung über die erstattungsfähigen Sachkostenanteile trat zum 01.05.1995 in Kraft und sah eine Sachkostenpauschale von monatlich 28,12 Euro (55 DM) pro WG-Platz vor.

Gemäß Kreisausschussbeschluss vom 19.03.2021 sowie der am 17.06.2021 entsprechend geschlossenen Änderungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Kusel und dem Verein für psychisch Kranke im Landkreis Kusel e.V. wurde für den o.g. Übergangszeitraum festgelegt, die Sachkostensteigerung für die Jahre 2020 bis 2022 anhand des Lebenshaltungsindex des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz (Verbraucherpreisindex) des Vorjahres zu bemessen. Dies erfolgte in Anlehnung an das Verfahren zur Anpassung der Fachleistungssätze der Angebote der Sozialen Teilhabe gemäß Landesrahmenvertrag, wo Sachkostensteigerungen anhand des Lebenshaltungsindex des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz (Verbraucherpreisindex) des Vorjahres bemessen wurden. Auch diese Regelungen finden weiterhin Anwendung. Der Verein zur Hilfe für psychisch Kranke im Landkreis Kusel e.V. hat einen entsprechenden Antrag auf Fortführung der bisherigen Handhabung gestellt. Dem folgend, schlägt die Verwaltung vor, die Sachkostenpauschale erneut zu indexieren.

Unter Berücksichtigung der vereinbarten Pauschale i.H.V. 38,86 Euro pro WG-Platz für 2021 und dem neuen Basisjahr für den Verbraucherpreisindex 2020 (= 100) ergibt sich somit für 2023 eine Sachkostenpauschale i.H.v. 41,42 Euro (Preisindex 2022: 106,6). Für 2024 wird dann der Verbraucherpreisindex 2023 zugrunde gelegt, welcher in der Regel im 1. Quartal des Folgejahres bekannt gegeben wird.

Durch die Erhöhung entstehen Mehrkosten für den Landkreis i.H.v. rd. 300,00 Euro jährlich. Nicht zuletzt, weil davon ausgegangen wird, dass das Betreute Wohnen nunmehr ab 01.01.2025 wie alle Angebote der Sozialen Teilhabe nach dem SGB IX in die neue Leistungs- und Vergütungssystematik des SGB IX überführt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung, in Abstimmung mit dem Vorstand des Vereins, unberührt.