Beteiligung der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan und der Stadt Kusel an der „AfA Standortpauschale“ nach § 3a S. 2 Nr. 3a Landesaufnahmegesetz

Betreff
Beteiligung der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan und der Stadt Kusel an der „AfA Standortpauschale“ nach § 3a S. 2 Nr. 3a Landesaufnahmegesetz
Vorlage
1425/2023
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, die „AfA Standortpauschale“ wie folgt zu verteilen:


Landkreis Kusel:                                                                               67.000 €

Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan                                                 67.000 €

Stadt Kusel                                                                                        67.000 €.

 

Für weitere Zahlungen des Landes (2023 ist die Gesetzgebung bereits abschlossen) für diesen Zweck soll auch diese Drittellösung angewendet und entsprechend weitergeleitet werden.

 

Beschlussvorlage:

 

Nach § 3a Satz 2 Landesaufnahmegesetz leistete das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten im Jahr 2022 zur Unterstützung bei der Finanzierung der Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen verschiedene Einmalzahlungen. Nach Nr. 3 dieser Regelung wurden insgesamt 1,6 Mio. € für die Sondertatbestände (Mehrkosten an den Standorten der Landesaufnahme-einrichtungen) zur Verfügung gestellt. Nach Satz 3 sollen die Landkreise die Gemeinden und Gemeindeverbände in ihrem Kreisgebiet an den Zahlungen nach Satz 2 beteiligen.

 

 

Aus diesem Topf hat der Landkreis Kusel insgesamt 225.000 € als „AfA Standortpauschale“ erhalten, da das Land auf dem Windhof in Kusel diese Einrichtung betriebt. Diese Pauschale setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag von 150 T€, dem Kapazitätsfaktor von 51 T€ und dem Außenstellenzuschlag von 24 T€. Durch den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung in Kusel entstehen neben dem Landkreis Kusel (z.B. Overheadkosten Ausländerbehörde, Gesundheitsamt) auch der Verbandgemeinde Kusel-Altenglan (z.B. Feuerwehr / Ordnungsamt) und der Stadt Kusel (z.B. Bauhof) Mehraufwendungen in verschiedenen Bereichen.

 

Die Verwaltung schlägt vor den Grundbetrag sowie den Kapazitätsfaktor (201 T€) zu dritteln und an die VG Kusel-Altenglan und die Stadt Kusel jeweils 67 T€ weiterzuleiten.