Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
beschließt, die „AfA Standortpauschale“ wie folgt zu verteilen:
Landkreis Kusel: 67.000
€
Verbandsgemeinde
Kusel-Altenglan 67.000
€
Stadt Kusel 67.000
€.
Für weitere
Zahlungen des Landes (2023 ist die Gesetzgebung bereits abschlossen) für diesen
Zweck soll auch diese Drittellösung angewendet und entsprechend weitergeleitet
werden.
Beschlussvorlage:
Nach § 3a Satz 2
Landesaufnahmegesetz leistete das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten
im Jahr 2022 zur Unterstützung bei der Finanzierung der Aufnahme, Unterbringung
und Integration von Flüchtlingen verschiedene Einmalzahlungen. Nach Nr. 3
dieser Regelung wurden insgesamt 1,6 Mio. € für die Sondertatbestände
(Mehrkosten an den Standorten der Landesaufnahme-einrichtungen) zur Verfügung
gestellt. Nach Satz 3 sollen die Landkreise die Gemeinden und Gemeindeverbände
in ihrem Kreisgebiet an den Zahlungen nach Satz 2 beteiligen.
Aus diesem Topf hat
der Landkreis Kusel insgesamt 225.000 € als „AfA Standortpauschale“ erhalten,
da das Land auf dem Windhof in Kusel diese Einrichtung betriebt. Diese
Pauschale setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag von 150 T€, dem
Kapazitätsfaktor von 51 T€ und dem Außenstellenzuschlag von 24 T€. Durch den
Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung in Kusel entstehen neben dem Landkreis
Kusel (z.B. Overheadkosten Ausländerbehörde, Gesundheitsamt) auch der
Verbandgemeinde Kusel-Altenglan (z.B. Feuerwehr / Ordnungsamt) und der Stadt
Kusel (z.B. Bauhof) Mehraufwendungen in verschiedenen Bereichen.
Die Verwaltung
schlägt vor den Grundbetrag sowie den Kapazitätsfaktor (201 T€) zu dritteln und
an die VG Kusel-Altenglan und die Stadt Kusel jeweils 67 T€ weiterzuleiten.