Erstellen einer Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2024 bis 2028

Betreff
Erstellen einer Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2024 bis 2028
Vorlage
1421/2023
Art
Vorlage JHA

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen.

 

Beschlussvorlage:

 

Da die Amtszeit der derzeitigen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen zum 31.12.2023 endet, ist vom Jugendhilfeausschuss eine Vorschlagsliste zur Wahl der neuen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Kalenderjahre 2024 bis 2028 aufzustellen.

 

Die Präsidentin des Landgerichts Zweibrücken, sowie der Präsident des Landgerichts Kaiserslautern haben mit Schreiben vom 27.03.2023 die Mindestanzahl der vorzuschlagenden Personen für den Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Kusel wie folgt festgelegt:

 

Landgericht Zweibrücken/Amtsgericht Landstuhl:     

8 Jugendhauptschöffen (je zur Hälfte Männer und Frauen)

Es sollen doppelt so viele Personen aufgenommen werden, wie die Präsidentin des Landgerichts bestimmt hat.

 

Amtsgericht Kusel:

6 Jugendhauptschöffen (je zur Hälfte Männer und Frauen)

Es sollen doppelt so viele Personen aufgenommen werden, wie der Präsident des Landgerichts bestimmt hat.

 

Die im Kreistag vertretenen Fraktionen, die freien Wohlfahrtsträger, die Jugendverbände, sowie die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wurden gebeten, geeignete Personen zu benennen. Diese sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein (§ 35 Abs. 2 JGG). Weitere Personen beantragten aufgrund der öffentlichen Aufrufe in Zeitung und Internet eigenständig die Aufnahme in die Vorschlagsliste. Deren Eignung wurde aufgrund der persönlichen Angaben geprüft. Die Zusammenstellung der Vorschlagsliste erfolgte in der Reihenfolge des Eingangs.

 

 

Folgende Personen wurden zur Aufnahme in die Vorschlagsliste vorgeschlagen:

 

 

Landgericht Zweibrücken/Amtsgericht Landstuhl

 

weibliche Schöffen

Nalepa Nadja

Studienrätin

66914 Waldmohr

Bauer Bernadette

Logopädin

66901 Schönenberg-Kübelberg

Bockhorn Pia

 

66914 Waldmohr

Junk Nicole

 

66901 Schönenberg-Kübelberg

Philipp Silvia Elenore

Rentnerin (Dipl. Soz.päd.)

66916 Breitenbach

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

männliche Schöffen

Bußer Alexander

Sachbearbeiter

66901 Schönenberg-Kübelberg

Eberhardt Jan-Uwe

Rentner (Dipl. Pädagoge)

66901 Schönenberg-Kübelberg

Zimmer Alwin

 

66903 Altenkirchen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amtsgericht Kusel

 

weibliche Schöffen

Habermann Birgit

Erzieherin

66885 Altenglan

Glaubrecht Susanna

Päd. Fachkraft

67749 Offenbach-Hundheim

Rübel Sabrina

Soz.pädagogin

66879 Niederstaufenbach

Theiß Ute

Käserin / Hausfrau

66871 Albessen

Lütz Inge

Heil- u. Sonderpädagogin

67742 Hohenöllen

Junkes Annette

Dipl. Pädagogin

66909 Nanzdietschweiler

Klein Sigrid

Rentnerin

67742 Adenbach

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

männliche Schöffen

Heil-Habermann Michael

Rentner (Dipl. Soz.päd.)

66885 Altenglan

Bernhard Michael

Leiter IT, PP Westpfalz

66887 St. Julian

Petermann Enrico

Konrektor

Realschule Plus

67744 Hohenöllen

Schmeiser Kai Axel

Elektrotechnikmeister

66907 Glan-Münchweiler

Hübner Daniel

Dipl. Pädagoge

67757 Kreimbach-Kaulbach

Prof. Dr. Luserke-Jaqui

Matthias

Universitätsprofessor

66869 Kusel

Kopp Jonas

Unternehmensberater

66909 Nanzdietschweiler

Rothenbücher Michael

Berufsbetreuer

66909 Herschweiler-Pettersheim

Drumm Bastian

Sozialarbeiter

67742 Lauterecken

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Somit ist die doppelte Zahl der erforderlichen Vorschläge für das Amtsgericht Kusel erreicht. Für das Landgericht Zweibrücken/Amtsgericht Landstuhl sind noch Vorschläge erforderlich, die ggf. auch noch während der Jugendhilfeausschusssitzung auf die Liste aufgenommen werden können.

 

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich. Die Vorschlagsliste wird dann im Jugendamt eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufgelegt. Der Zeitpunkt der Auflegung wird vorher öffentlich bekanntgemacht (§ 35 Abs. 3 JGG).