Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Jugendarbeit im Landkreis Kusel

Betreff
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Jugendarbeit im Landkreis Kusel
hier: Befristete Ausweitung und Erhöhung der Förderung infolge der Corona-Krise und der Wirtschafts- und Energiekrise
Vorlage
1415/2023
Art
Vorlage JHA

Beschlussvorlage:

 

Die nachhaltigen Auswirkungen der Corona-Pandemie gerade im Bereich der Jugendarbeit sind in ihrem Ausmaß außerordentlich weitreichend. Strukturen müssen neu aufgebaut, Nachwuchs und Multiplikatoren akquiriert und motiviert werden. Die extremen Belastungen aufgrund der Wirtschafts- und Energiekrise haben die schwierige Situation nochmals verstärkt und alle Akteure vor enorme, dauerhafte Herausforderungen gestellt.

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 1. Juli 2020 wurde im Zuge der Corona-Krise die Förderung der Jugendarbeit für das zweite Halbjahr 2020 ausgeweitet und erhöht. Hintergrund der Maßnahme war, Angebote für junge Menschen im Rahmen der vorhandenen Strukturen stärker zu fördern und auch einen finanziellen Ausgleich für die Träger für den Einnahmeausfall im 1. Halbjahr 2020 zu schaffen. Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses wurde die Änderung der Richtlinien danach noch zweimal, zuletzt bis 31.12.2022, verlängert, da die Situation unverändert schwierig war.

Zusammen mit den im Rahmen des Ferienprogramms des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz beschlossenen Änderungen der VV-JuFöG sollte somit ein Beitrag geleistet werden, damit junge Menschen in ihrer Freizeit, Angebote der Jugendarbeit nutzen konnten.

 

Hierzu wurde die Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Jugendarbeit im Landkreis Kusel in folgenden Punkten geändert:

 

·        Förderungsfähigkeit: Änderung des Betreuungsschlüssels je angefangener Teilnehmerzahl auf 5 analog des geänderten Betreuungsschlüssels nach VV-JuFöG (Bei diesen Maßnahmen kann je 5 angefangener Teilnehmerzahl eine betreuende Person (Mindestalter 16 Jahre) mit gefördert werden; vorher 7 : 1)

·        Anhebung der Förderung pro Tag und Teilnehmer von Freizeiten/Soziale Bildung von 2 auf 4 Euro.

·        Anhebung der Förderung von Projekttagen ohne Übernachtung von 1,50 auf 3 Euro

 

Um die bestehenden Verunsicherungen hinsichtlich der Planung und Umsetzung von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen erneut ein Stück weit abzufedern, sollen die geänderten Regelungen aus 2022 nochmals ab dem 01.07.2023 bis zum 31.12.2023 befristet fortgesetzt werden. Neben der am 28.06.2022 bereits beschlossenen dauerhaften Etablierung der Förderung von Tagesveranstaltungen ohne Übernachtung, sind die Änderungen hinsichtlich des Betreuungsschlüssels (5 TN 1 Betreuer) ein wichtiger Faktor im Hinblick auf rückläufige Teilnehmerzahlen bei Mehrtagesangeboten von Jugendverbänden. Insbesondere die bisherige Entwicklung in 2023 und der allgemeine Trend zeigen, dass Teilnehmerzahlen sinken bzw. Maßnahmen abgesagt werden müssen. Mit der befristeten Anhebung der Förderbeträge sollen Vereine und Jugendverbände unterstützt werden, damit für geplante Maßnahmen in 2023 finanzielle Planungssicherheit gewährleistet werden kann und somit erhöhte Teilnehmerkosten vermieden werden. Für 2024 sollen die Förderrichtlinien des Landkreises auf Basis dieser Entwicklung überarbeitet werden.

 

Die entstehenden Mehrkosten können durch die entsprechenden Haushaltsmittel ausgeglichen werden.