Beschlussvorlage:
Die nachhaltigen Auswirkungen
der Corona-Pandemie gerade im Bereich der Jugendarbeit sind in ihrem Ausmaß
außerordentlich weitreichend. Strukturen müssen neu aufgebaut, Nachwuchs und
Multiplikatoren akquiriert und motiviert werden. Die extremen Belastungen
aufgrund der Wirtschafts- und Energiekrise haben die schwierige Situation
nochmals verstärkt und alle Akteure vor enorme, dauerhafte Herausforderungen
gestellt.
Mit Beschluss des
Jugendhilfeausschusses vom 1. Juli 2020 wurde im Zuge der Corona-Krise die Förderung
der Jugendarbeit für das zweite Halbjahr 2020 ausgeweitet und erhöht.
Hintergrund der Maßnahme war, Angebote für junge Menschen im Rahmen der
vorhandenen Strukturen stärker zu fördern und auch einen finanziellen Ausgleich
für die Träger für den Einnahmeausfall im 1. Halbjahr 2020 zu schaffen. Mit
Beschluss des Jugendhilfeausschusses wurde die Änderung der Richtlinien danach
noch zweimal, zuletzt bis 31.12.2022, verlängert, da die Situation unverändert
schwierig war.
Zusammen mit den im Rahmen des Ferienprogramms
des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz
beschlossenen Änderungen der VV-JuFöG sollte somit ein Beitrag geleistet
werden, damit junge Menschen in ihrer Freizeit, Angebote der Jugendarbeit
nutzen konnten.
Hierzu wurde die Richtlinie für die Gewährung
von Zuschüssen zur Unterstützung der Jugendarbeit im Landkreis Kusel in
folgenden Punkten geändert:
·
Förderungsfähigkeit:
Änderung des Betreuungsschlüssels je angefangener Teilnehmerzahl auf 5 analog
des geänderten Betreuungsschlüssels nach VV-JuFöG (Bei diesen Maßnahmen kann je
5 angefangener Teilnehmerzahl eine betreuende Person (Mindestalter 16 Jahre)
mit gefördert werden; vorher 7 : 1)
·
Anhebung der
Förderung pro Tag und Teilnehmer von Freizeiten/Soziale Bildung von 2 auf 4
Euro.
·
Anhebung der
Förderung von Projekttagen ohne Übernachtung von 1,50 auf 3 Euro
Um die bestehenden
Verunsicherungen hinsichtlich der Planung und Umsetzung von Freizeit- und
Bildungsmaßnahmen erneut ein Stück weit abzufedern, sollen die geänderten
Regelungen aus 2022 nochmals ab dem 01.07.2023
bis zum 31.12.2023 befristet fortgesetzt werden. Neben der am 28.06.2022
bereits beschlossenen dauerhaften Etablierung der Förderung von
Tagesveranstaltungen ohne Übernachtung, sind die Änderungen hinsichtlich des
Betreuungsschlüssels (5 TN 1 Betreuer) ein wichtiger Faktor im Hinblick auf
rückläufige Teilnehmerzahlen bei Mehrtagesangeboten von Jugendverbänden.
Insbesondere die bisherige Entwicklung in 2023 und der allgemeine Trend zeigen,
dass Teilnehmerzahlen sinken bzw. Maßnahmen abgesagt werden müssen. Mit der
befristeten Anhebung der Förderbeträge sollen Vereine und Jugendverbände
unterstützt werden, damit für geplante Maßnahmen in 2023 finanzielle
Planungssicherheit gewährleistet werden kann und somit erhöhte Teilnehmerkosten
vermieden werden. Für 2024 sollen die Förderrichtlinien des Landkreises auf
Basis dieser Entwicklung überarbeitet werden.
Die entstehenden Mehrkosten
können durch die entsprechenden Haushaltsmittel ausgeglichen werden.