Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes

Betreff
Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes
Vorlage
0145/2012
Art
Vorlage KT
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt:

 

  1. Der Kreisumlagehebesatz wird für das Haushaltsjahr 2013 bis 2016 auf 39,5 % festgesetzt.

 

  1. Die Schulumlagen der Verbandsgemeinden Lauterecken, Wolfstein und Kusel bleiben im angemessenem Umfang erhalten.

Beschlussvorlage:

 

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat in Verhandlungen mit dem Landkreis für das Haushaltsjahr 2013 eine Anhebung des Kreisumlagehebesatzes um 2 Prozentpunkte auf 40 % gefordert.

 

In einem Gespräch mit allen Fraktionsvorsitzenden und dem Vorsitzenden der Kreisgruppe Kusel des Gemeinde- und Städtebundes hat die ADD einen Kompromiss vorgeschlagen, der dem unten angegebenen Beschlussvorschlag entspricht.