hier: Beschluss Smart City Strategie - LAND L(i)EBEN – digital.gemeinsam.vorOrt
Beschlussvorschlag:
Entsprechend der
Empfehlung des Kreisausschusses nimmt der Kreistag die vorliegende Strategie zu
Kenntnis.
Der Kreistag
stimmt der Einreichung der vorliegenden „Smart City Strategie - LAND L(i)EBEN –
digital.gemeinsam.vorOrt“ beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen sowie der KfW zu.
Beschlussvorlage:
Der Landkreis
Kusel ist seit 2021 eines der 73 „Modellprojekte Smart Cities“, die durch das
damalige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (heute
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) sowie der KfW gefördert
werden. Das Modellprojekt gliedert sich in zwei Phasen:
- Entwicklung
kommunaler Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Gestaltung der
Digitalisierung und (12 Monate bzw. 18 Monate durch Verlängerung)
- Umsetzung
der Ziele, Strategien und Maßnahmen (4 Jahre).
Über einen
Zeitraum von fast anderthalb Jahren hat die Stabsstelle „LAND L(i)EBEN –
digital.gemeinsam.vorOrt“ in einem breiten Partizipationsprozess an der
Ausgestaltung der Smart City Strategie des Landkreises Kusel gearbeitet. Im
Rahmen von sieben themenspezifischen Beteiligungsworkshops, zahlreichen
persönlichen Gesprächen sowie verschiedenen digitalen und analogen
Beteiligungsformaten wurden so die Grundlagen bzw. die Strategie erarbeitet,
wie die Mittel des Förderprogramms „Modellprojekte Smart Cities“ bis Ende 2026
verwendet werden sollen. Somit kommt ihr eine zentrale richtungsweisende
Funktion für die künftige Kreisentwicklung und der damit verbundenen Arbeit der
Stabsstelle zu. Besonders die fünf integrierten Maßnahmen bilden dabei den Rahmen,
da durch diese der verbindliche Investitionsrahmen für die Mittelverwendung
vorgegeben ist.
Daher wird dem
Kreistag empfohlen, die Abgabe des vorliegenden Strategieentwurfs beim
Fördermittelgeber zum 30.06.2023 zu beschließen. Sollten daraufhin Nachbesserungen
vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen oder der KfW
gefordert werden, wird der Kreistag darüber informiert. Ein erneuter Beschluss
der Strategie durch den Kreistag in einer neuen Version würde jedoch nur dann
erforderlich, wenn bedeutende inhaltliche Änderungen vorzunehmen wären.