Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die
Vorschlagslisten für die Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter
des Verwaltungsgerichtes Neustadt/Weinstraße bzw. des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz
zu.
Beschlussvorlage:
Gemäß § 5
Abs. 3 VwGO bzw. § 9 Abs. 3 VwGO wirken in den Kammern und Senaten der
Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte ehrenamtliche Richterinnen und Richter
an der Rechtsprechung mit.
Die
Amtszeit der derzeitigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des
Verwaltungs-gerichtes Neustadt an der Weinstraße bzw. des
Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz endet am 31.12.2023. Die Landkreise
und kreisfreien Städte wurden daher aufgefordert, die gemäß § 28 Satz 1 VwGO
aufzustellenden Vorschlagslisten für ehrenamtliche Richterinnen und Richter
spätestens bis zum 30.08.2023 dem jeweiligen Präsidenten des Gerichts
zuzuleiten. Aus den eingehenden Vorschlagslisten wählen die bei den
Verwaltungsgerichten gebildeten Wahlausschüsse die ehrenamtlichen
Verwaltungsrichter für die Dauer von 5 Jahren.
Nach
Mitteilung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vom 26.01.2023
beträgt die Anzahl der in die jeweilige Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen
a) für das Verwaltungsgericht Neustadt an der
Weinstraße 6 Personen und
b) für das Oberverwaltungsgericht
Rheinland-Pfalz 2
Personen
Bei der Auswahl der
in die Vorschlagslisten aufzunehmenden Personen sind die Voraussetzungen für
die Berufung und etwaige Ausschluss- und Hinderungsgründe nach
§§ 20 bis 23 VwGO zu
beachten.
Bei entsprechender
Anwendung des Sitzverteilungsverfahrens nach § 41 KWG würde sich bei der
Aufstellung der Vorschlagslisten für die im Kreistag vertretenen politischen
Gruppen folgende Sitzverteilung ergeben:
Partei |
Verwaltungsgericht Neustadt |
OVG Rheinland-Pfalz |
SPD |
2 |
1 |
CDU |
2 |
1 |
FWG |
1 |
0 |
AfD |
1 |
0 |
Bündnis 90/Die Grünen |
0 |
0 |
FDP |
0 |
0 |
Die Linke |
0 |
0 |
Fraktionslos |
0 |
0 |
Fraktionslos |
0 |
0 |
SUMME |
6 |
2 |
Die im Kreistag
vertretenen Fraktionen wurden mit Schreiben vom 26.04.2023 gebeten,
entsprechende Personen für die Aufnahme in die Vorschlagslisten mitzuteilen.
Folgende Wahlvorschläge wurden eingebracht:
A) Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße (7) |
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Partei |
Vorname, Name |
Wohnort |
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SPD |
Karin Pollmann |
66914 Waldmohr |
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|
Nadine Stuppy |
66869 Schellweiler |
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CDU |
Monika Weber |
66901 Schönenberg-Kübelberg |
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Michael Schlemmer |
66871 Theisbergstegen |
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FWG |
Olaf Radolak |
67752 Wolfstein |
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AfD |
Alwin
Zimmer |
66903
Altenkirchen |
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B) Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (2) |
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Partei |
Vorname, Name |
Wohnort |
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SPD |
Thomas Danneck |
66887 Rammelsbach |
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CDU |
Kurt Droll-Mosel |
66885 Altenglan |
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Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von mindestens 2/3 der
anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch die Hälfte der
gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich. Die jeweiligen Regelungen zur
Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft bleiben unberührt (§ 28 Satz 4 und 5
VwGO). Nach VV Nr. 2 zu § 33 LKO handelt es sich bei der Aufnahme einer Person
in die Vorschlagsliste um eine Wahl im Sinne von § 33 LKO.
Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung
mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes
beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).