Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtes Neustadt/Weinstraße bzw. des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz

Betreff
Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtes Neustadt/Weinstraße bzw. des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz
Vorlage
1414/2023
Art
Vorlage KT

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagslisten für die Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtes Neustadt/Weinstraße bzw. des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz zu.

 

 

Beschlussvorlage:

 

Gemäß § 5 Abs. 3 VwGO bzw. § 9 Abs. 3 VwGO wirken in den Kammern und Senaten der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte ehrenamtliche Richterinnen und Richter an der Rechtsprechung mit.

 

Die Amtszeit der derzeitigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Verwaltungs-gerichtes Neustadt an der Weinstraße bzw. des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz endet am 31.12.2023. Die Landkreise und kreisfreien Städte wurden daher aufgefordert, die gemäß § 28 Satz 1 VwGO aufzustellenden Vorschlagslisten für ehrenamtliche Richterinnen und Richter spätestens bis zum 30.08.2023 dem jeweiligen Präsidenten des Gerichts zuzuleiten. Aus den eingehenden Vorschlagslisten wählen die bei den Verwaltungsgerichten gebildeten Wahlausschüsse die ehrenamtlichen Verwaltungsrichter für die Dauer von 5 Jahren.

 

Nach Mitteilung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vom 26.01.2023 beträgt die Anzahl der in die jeweilige Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen

 

a) für das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße 6 Personen und

b) für das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz                        2 Personen

Bei der Auswahl der in die Vorschlagslisten aufzunehmenden Personen sind die Voraussetzungen für die Berufung und etwaige Ausschluss- und Hinderungsgründe nach

§§ 20 bis 23 VwGO zu beachten.

 

Bei entsprechender Anwendung des Sitzverteilungsverfahrens nach § 41 KWG würde sich bei der Aufstellung der Vorschlagslisten für die im Kreistag vertretenen politischen Gruppen folgende Sitzverteilung ergeben:

 

 

Partei

Verwaltungsgericht

 Neustadt

OVG

Rheinland-Pfalz

SPD

2

1

CDU

2

1

FWG

1

0

AfD

1

0

Bündnis 90/Die Grünen

0

0

FDP

0

0

Die Linke

0

0

Fraktionslos

0

0

Fraktionslos

0

0

SUMME

6

2

 

 

Die im Kreistag vertretenen Fraktionen wurden mit Schreiben vom 26.04.2023 gebeten, entsprechende Personen für die Aufnahme in die Vorschlagslisten mitzuteilen. Folgende Wahlvorschläge wurden eingebracht:


 

 

A) Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße (7)

 

 

 

Partei

Vorname, Name

Wohnort

SPD

Karin Pollmann

66914 Waldmohr

 

 

 

Nadine Stuppy

66869 Schellweiler

 

 

 

CDU

Monika Weber

66901 Schönenberg-Kübelberg

 

 

 

Michael Schlemmer

66871 Theisbergstegen

 

 

FWG

Olaf Radolak

67752 Wolfstein

 

AfD

Alwin Zimmer

66903 Altenkirchen

 

 

 

 

 

 

 

B) Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (2)

 

 

 

Partei

Vorname, Name

Wohnort

 

SPD

Thomas Danneck

66887 Rammelsbach

 

CDU

Kurt Droll-Mosel

66885 Altenglan

 

 

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich. Die jeweiligen Regelungen zur Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft bleiben unberührt (§ 28 Satz 4 und 5 VwGO). Nach VV Nr. 2 zu § 33 LKO handelt es sich bei der Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste um eine Wahl im Sinne von § 33 LKO.

 

Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).