Vorstellung der Smart City Strategie

Betreff
Vorstellung der Smart City Strategie
Vorlage
1403/2023
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisentwicklungsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag der Einreichung der vorliegenden „Smart City Strategie - LAND L(i)EBEN – digital.gemeinsam.vorOrt“ beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der KfW zu zustimmen.

 

Beschlussvorlage:

 

Der Landkreis Kusel ist seit 2021 eines der 73 „Modellprojekte Smart Cities“, die durch das damalige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (heute Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) sowie der KfW gefördert werden. Das Modellprojekt gliedert sich in zwei Phasen:

  1. Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Gestaltung der Digitalisierung und (12 Monate bzw. 18 Monate durch Verlängerung)
  2. Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen (4 Jahre).

 

Über einen Zeitraum von fast anderthalb Jahren hat die Stabsstelle „LAND L(i)EBEN – digital.gemeinsam.vorOrt“ in einem breiten Partizipationsprozess an der Ausgestaltung der Smart City Strategie des Landkreises Kusel gearbeitet. Im Rahmen von sieben themenspezifischen Beteiligungsworkshops, zahlreichen persönlichen Gesprächen sowie verschiedenen digitalen und analogen Beteiligungsformaten wurden so die Grundlagen bzw. die Strategie erarbeitet, wie die Mittel des Förderprogramms „Modellprojekte Smart Cities“ bis Ende 2026 verwendet werden sollen. Somit kommt ihr eine zentrale richtungsweisende Funktion für die künftige Kreisentwicklung und der damit verbundenen Arbeit der Stabsstelle zu. Besonders die fünf integrierten Maßnahmen bilden dabei den Rahmen, da durch diese der verbindliche Investitionsrahmen für die Mittelverwendung vorgegeben ist.

Daher wird dem Kreistag empfohlen, die Abgabe des vorliegenden Strategieentwurfs beim Fördermittelgeber zum 30.06.2023 zu beschließen. Sollten daraufhin Nachbesserungen vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen oder der KfW gefordert werden, wird der Kreistag darüber informiert. Ein erneuter Beschluss der Strategie durch den Kreistag in einer neuen Version würde jedoch nur dann erforderlich, wenn bedeutende inhaltliche Änderungen vorzunehmen wären.