Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Empfehlung
des Kreisausschuss fasst der Kreistag folgenden Beschluss:
Der Landkreis Kusel tritt
dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet er sich, seine Aktivitäten
sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu
verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Er benennt dazu folgende Ziele
und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:
Klimawandelfolgen:
Ziele |
Maßnahmen |
Strukturen und Zusammenarbeit schaffen |
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Berücksichtigung
der Anpassung an Klimawandelfolgen bei allen relevanten kommunalen
Planungsprozessen, Strategien, Strukturen und Zielen |
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Zuständigkeit mind. einer Person für die Bearbeitung des Themas „Anpassung an Klimawandelfolgen“ (z. B. Klimawandel-Anpassungsmanager*in)
Schulung
von Verwaltungsmitarbeiter*innen zum Thema Klimawandel und Anpassung an
Folgen |
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Erarbeitung und Umsetzung einer Kommunikations-strategie zur klimagerechten Stadtentwicklung; Festlegung von Zielen, Beteiligten und Motivations-potentialen der Öffentlichkeitsarbeit und Partiziation |
Klimaschutz:
Ziele |
Maßnahmen |
Kommunale Verwaltung: Aufgaben und
Funktionen, Organisation, know-how |
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Entsprechende
Schulung der Verwaltungsmitarbeiter/innen bzw. der Vergabestellen. |
Energiemanagement |
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Umstellung der Gebäudebeheizung / Warmwasserbereitung auf Erneuerbare Energien in einzelnen kommunalen Liegenschaften und erstmalige Einführung eines
systematischen Energiemanagements
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Mobilität, ÖPNV, Fuhrpark und Dienstreisen |
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Erstellung von Leitlinien für die
Beschaffung klimagerechter Fahrzeuge bezogen auf die jeweiligen Einsatzbereiche (Dienst-PkW, Einsatzfahrzeuge, ÖPNV, Baumaschinen usw.); |
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Systematische Ermittlung von Standorten für
den Ausbau der Ladeinfrastruktur |
Ausbau der erneuerbaren Energien |
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Unterstützung
der Gemeinden bei Errichtung und Betrieb von Nahwärmenetzen |
Auf dieser Basis wird die
Verwaltung beauftragt,
·
die vollständige
Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an
das MKUEM abzugeben,
·
zu prüfen, welche der über den KKP
zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen
und diese zeitnah und proaktiv anzufordern sowie
·
entsprechende personelle Kapazitäten
und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitzustellen, um den
Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen.
Anlagen:
1. Gemeinsame Erklärung
2. Formular der
Beitrittserklärung zum KKP
3. Liste der möglichen
Maßnahmen
Beschlussvorlage:
Die
kommunalen Spitzenverbände (KSV), die Energieagentur RLP (EARLP), der Verband
kommunaler Unternehmen (VKU) und die Landesregierung einschließlich ihres
Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen (RLP-KfK) haben sich daher darauf
verständigt, gemeinsam einen Kommunalen Klimapakt einzurichten.
Gemäß
dieser Gemeinsamer Erklärung können Kommunen ab dem 01.03.2023 dem Kommunalen
Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP) beitreten.
Die
beitretenden Kommunen bekennen sich mit ihrem Beitritt zu den Klimaschutzzielen
des Landes (Landesgesetz zur Förderung des Klimaschutzes, Zukunftsvertrag
Rheinland-Pfalz 2021-2026, Klimaneutrales RLP im Korridor 2035-2040) und
verpflichten sich besonders ambitioniert auf die Klimaschutzziele einzuzahlen.
Im Gegenzug erhalten sie bedarfsgerechte Beratungs- und
Unterstützungsleistungen vom Land.
Für
den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt wird unter anderem der Beschluss des
Kreistages und die ausgefüllte Beitrittserklärung benötigt. Im Beschluss sollen
fünf konkrete Maßnahmen; benannt werden, die der Landkreis umsetzen will.
Als
Anlage ist die Gemeinsame Erklärung und das Beitrittsformular beigefügt. Ebenso
wie die Auflistung möglicher Maßnahmen und Ziele.
Der
Tagesordnungspunkt wurde im Rahmen der Kreisausschusssitzung am 17.02.2023
vorberaten. Der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Dr.
Wolfgang Frey, regte an auch das Thema klimafreundliche Ernährung
(vegan-biologisch-fleischlos) in die Maßnahmenliste zum Klimaschutz aufzunehmen.
Einige Ausschussmitglieder äußerten sich sehr kritisch hinsichtlich Vorgaben
bezüglich der Ernährung. Man könne sich höchstens die Aufnahme der Überbegriffe
„Ernährung und Landwirtschaft“ vorstellen. Im Ergebnis sollte geprüft werden,
ob man die Begriffe überhaupt aufnehmen könne, da sich diese nicht in der
Maßnahmenliste befinden.
Die
zwischenzeitlich erfolgte Prüfung der Verwaltung ergab, dass man das Thema
aufnehmen könne, dafür allerdings ein anderes streichen müsse (maximale Anzahl
der Klimaschutzmaßnahmen sind fünf).