Kommunaler Klimapakt Rheinland-Pfalz

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschuss fasst der Kreistag folgenden Beschluss:

 

Der Landkreis Kusel tritt dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet er sich, seine Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Er benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:

 

Klimawandelfolgen:

 

Ziele

Maßnahmen

Strukturen und Zusammenarbeit schaffen

  1. Etablierung des politischen Willens und der Handlungsmotivation in der Verwaltung zur Anpassung an Klimawandelfolgen

Berücksichtigung der Anpassung an Klimawandelfolgen bei allen relevanten kommunalen Planungsprozessen, Strategien, Strukturen und Zielen

  1. Institutionalisierung eines Klimawandelanpassungsmanagements

Zuständigkeit mind. einer Person für die Bearbeitung des Themas „Anpassung an Klimawandelfolgen“ (z. B. Klimawandel-Anpassungsmanager*in)

 

Schulung von Verwaltungsmitarbeiter*innen zum Thema Klimawandel und Anpassung an Folgen

  1. Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit und Partizipation

Erarbeitung und Umsetzung einer Kommunikations-strategie zur klimagerechten Stadtentwicklung; Festlegung von Zielen, Beteiligten und Motivations-potentialen der Öffentlichkeitsarbeit und Partiziation

 

 

Klimaschutz:

 

Ziele

Maßnahmen

Kommunale Verwaltung: Aufgaben und Funktionen, Organisation, know-how

  1. Klimafreundliche Beschaffung

Entsprechende Schulung der Verwaltungsmitarbeiter/innen bzw. der Vergabestellen.

Energiemanagement

  1. Energetische Sanierung bzw. Optimierung durch Einführung / Optimierung eines systematischen Energiemanagements

Umstellung der Gebäudebeheizung / Warmwasserbereitung auf Erneuerbare Energien in einzelnen kommunalen Liegenschaften und erstmalige Einführung eines systematischen Energiemanagements

 

 

Mobilität, ÖPNV, Fuhrpark und Dienstreisen

  1. Klimagerechter kommunaler Fuhrpark

Erstellung von Leitlinien für die Beschaffung klimagerechter Fahrzeuge bezogen auf die jeweiligen Einsatzbereiche (Dienst-PkW, Einsatzfahrzeuge, ÖPNV, Baumaschinen usw.);

  1. Unterstützung klimagerechter privater Mobilität

Systematische Ermittlung von Standorten für den Ausbau der Ladeinfrastruktur

Ausbau der erneuerbaren Energien

  1. Unterstützung Dritter beim Ausbau der Erneuerbaren Energien für eine Wärmewende

Unterstützung der Gemeinden bei Errichtung und Betrieb von Nahwärmenetzen

 

 

 

Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt,

·         die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben,

·         zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern sowie

·         entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitzustellen, um den Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen.

 

 

Anlagen:

1. Gemeinsame Erklärung

2. Formular der Beitrittserklärung zum KKP

3. Liste der möglichen Maßnahmen

 

Beschlussvorlage:

 

Die kommunalen Spitzenverbände (KSV), die Energieagentur RLP (EARLP), der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und die Landesregierung einschließlich ihres Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen (RLP-KfK) haben sich daher darauf verständigt, gemeinsam einen Kommunalen Klimapakt einzurichten.

Gemäß dieser Gemeinsamer Erklärung können Kommunen ab dem 01.03.2023 dem Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP) beitreten.

 

Die beitretenden Kommunen bekennen sich mit ihrem Beitritt zu den Klimaschutzzielen des Landes (Landesgesetz zur Förderung des Klimaschutzes, Zukunftsvertrag Rheinland-Pfalz 2021-2026, Klimaneutrales RLP im Korridor 2035-2040) und verpflichten sich besonders ambitioniert auf die Klimaschutzziele einzuzahlen. Im Gegenzug erhalten sie bedarfsgerechte Beratungs- und Unterstützungsleistungen vom Land.

 

Für den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt wird unter anderem der Beschluss des Kreistages und die ausgefüllte Beitrittserklärung benötigt. Im Beschluss sollen fünf konkrete Maßnahmen; benannt werden, die der Landkreis umsetzen will.

 

Als Anlage ist die Gemeinsame Erklärung und das Beitrittsformular beigefügt. Ebenso wie die Auflistung möglicher Maßnahmen und Ziele.

 

Der Tagesordnungspunkt wurde im Rahmen der Kreisausschusssitzung am 17.02.2023 vorberaten. Der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Dr. Wolfgang Frey, regte an auch das Thema klimafreundliche Ernährung (vegan-biologisch-fleischlos) in die Maßnahmenliste zum Klimaschutz aufzunehmen. Einige Ausschussmitglieder äußerten sich sehr kritisch hinsichtlich Vorgaben bezüglich der Ernährung. Man könne sich höchstens die Aufnahme der Überbegriffe „Ernährung und Landwirtschaft“ vorstellen. Im Ergebnis sollte geprüft werden, ob man die Begriffe überhaupt aufnehmen könne, da sich diese nicht in der Maßnahmenliste befinden.

 

Die zwischenzeitlich erfolgte Prüfung der Verwaltung ergab, dass man das Thema aufnehmen könne, dafür allerdings ein anderes streichen müsse (maximale Anzahl der Klimaschutzmaßnahmen sind fünf).