Beschlussvorschlag:
Entsprechend der
Empfehlung des Werkausschuss beschließt der Kreistag dem Wirtschaftsplan 2023
zuzustimmen.
Beschlussvorlage:
Aufgrund
des § 15 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz
(EigAnVO) vom 05. Oktober 1999 (GVBl. S. 373) und des § 11 der Betriebssatzung
des Eigenbetriebes „Jobcenter Landkreis Kusel“ soll für das Jahr 2023 folgender
Wirtschaftsplan beschlossen werden:
im Erfolgsplan
in den Erträgen auf 34.585.970,66
€
in den Aufwendungen auf 34.585.970,66
€
im Vermögensplan
als Finanzierungsmittel 5.000,00
€
als Finanzierungsbedarf 5.000,00
€
festgesetzt.
a.
der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,00
€
b.
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
auf 0,00 €
c.
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 3.500.000,00 €
Der Wirtschaftsplan mit Anlagen ist beigefügt.