Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
nimmt das Verfahren zur Kenntnis.
Beschlussvorlage:
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 30.01.2023 folgenden Beschluss gefasst:
Der Kreisausschuss beschließt einen
neutralen Gutachter/Fachanwalt mit der Prüfung der Ausschreibung sowie der Auskömmlichkeit
des Angebotes zu beauftragen.
Entsprechend dem Ergebnis der Prüfung wird
der Kreisvorstand bevollmächtigt, den Auftrag zu vergeben oder die
Ausschreibung aufzuheben.
Der Kreisvorstand hat sich im Rahmen einer Videokonferenz am 11.02.2023 mit einem Fachanwalt beraten und fasste nach weiteren Stellungnahmen in einer erneuten Sitzung am 15.02.2023 den Beschluss, ein neues Leistungsverzeichnis zu erstellen, in dem Größe und Gewicht der Beistellungen konkret definiert sind und die Ausschreibung auf Grundlage des neuen Leistungsverzeichnisses in den Stand der Angebotsabgabe zurückzuversetzen.
Nach einer neuen
Angebotsphase und der entsprechenden Wertung der Angebote wird der Sachverhalt
dem Kreisausschuss erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.