Beschlussvorlage:
Gemäß den §§ 25 Abs.2 Ziffer 3 und 57 LKO
i.V.m. § 109 Abs. 8 GemO nimmt der Kreistag den geprüften Gesamtabschlusses zur
Kenntnis.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den
Gesamtabschluss 2019 mit Anlagen unter Berücksichtigung der Feststellungen des
Rechnungsprüfungsamtes sowie der Stellungnahmen des Landrates geprüft. Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurden alle Belege
und Unterlagen, die dem Gesamtabschlusses
zugrunde liegen, zur Verfügung
gestellt. Insbesondere lagen den Mitgliedern folgende Unterlagen vor:
- Gesamtabschluss 2019 mit
Anlagen
- Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes
der Kreisverwaltung
einschließlich der Stellungnahme des Landrats gemäß § 57 LKO i.V.m. §
113 Abs. 4
GemO.
Diese Unterlagen liegen der Beschlussvorlage
ebenfalls bei. Der Rechnungsprüfungs-ausschuss hat über Art und Umfang sowie über das Ergebnis
der eigenen Prüfungshandlungen einen Prüfungsbericht zu erstellen (§ 57 LKO
i.V.m. § 113 Abs. 3 GemO). Nach Stellungnahme des Landrats gibt der
Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfungsbericht und die Stellungnahme des
Landrats beim Kreistag ab (§§ 110 Abs. 2, § 113 Abs. 4 GemO). Der
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt ebenfalls bei.
Der Rechnungsprüfungsausschuss sprach in
seiner Sitzung am 06.02.2023 gegenüber dem Kreisausschuss bzw. Kreistag die
Empfehlung aus, den geprüften Gesamtabschluss 2019, wie von der Verwaltung
vorgelegt, zur Kenntnis zu nehmen.