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Betreff
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Vorlage
1342/2023
Art
Vorlage KA

Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges durch die VG Oberes Glantal: Tanklöschfahrzeug 4000 (TLF4000) für die Feuerwehreinheit Schönenberg-Kübelberg
hier: Kostenbeteiligung des Landkreises im Rahmen der Zuständigkeit für den überörtlichen Brandschutzund den Katastrophenschutz gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 LBKG i.V.m. § 5 FwVO

 

 

Gemäß Feuerwehrverordnung Rheinland-Pfalz (FwVO) hat der Landkreis Ausrüstung und Einrichtungen für den überörtlichen Brandschutz, die überörtliche Allgemeine Hilfe sowie den Katastrophenschutz bereitzuhalten. Hierzu zählen auch Tanklöschfahrzeuge TLF 4000 (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 3 FwVO). Daher hatte der Landkreis 1990 ein entsprechendes Tanklöschfahrzeug 24/50 (Vorgängerversion des heutigen TLF4000) beschafft und bei der Feuerwehreinheit Schönenberg-Kübelberg stationiert, um den südlichen Bereich des Landkreises, auch mit entsprechenden Autobahnabschnitten, abzudecken. Dieses Fahrzeug ist nun altersbedingt zu ersetzen.

 

Die VG Oberes Glantal beabsichtigt, ein TLF 4000 als Ersatz für dieses – auch überörtlich eingesetzten Fahrzeuges – zu beschaffen. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit soll dieses Fahrzeug durch die VG Oberes Glantal und den Landkreis Kusel gemeinsam beschafft werden. Damit erfüllt der Landkreis auch seine gesetzliche Aufgabe (siehe oben) zur Vorhaltung eines solchen Tanklöschfahrzeugs. Wie bei gemeinsamen Beschaffungen von Fahrzeugen und Geräten mit den Verbandsgemeinden üblich soll auch hier eine Kostenteilung von jeweils 50 : 50 erfolgen.

Der Kreisausschuss hat am 25.04.2022 beschlossen, die Beschaffung eines TLF 4000 durch die VG Oberes Glantal mit einem 50 %-Anteil zu bezuschussen. Dabei lag folgende Kostenschätzung zugrunde:
  

Kosten TLF 4000                               400.000 €
Zuschuss Land (Antrag VG OG)         93.000 €
Anteil VG OG 50 %                            153.500 €
Anteil Landkreis 50 %                        153.500 €

 

Nach Durchführung des Vergabeverfahrens und anschließender Auftragserteilung ergibt sich nun folgende Kostenverteilung:

Kosten TLF 4000                               503.735,13 €
Zuschuss Land (Antrag VG OG)         93.000,00 €
Anteil VG OG 50 %                            205.367,57 €
Anteil Landkreis 50 %                     205.367,57 €

 

Der Landkreis wurde im Zuge des Vergabeverfahrens hierüber vor Auftragserteilung informiert. Herr Landrat Rubly hat der Auftragserteilung zugestimmt.