Teilnahme am LEADER-Förderprogramm in der Förderperiode 2023 - 2029

Betreff
Teilnahme am LEADER-Förderprogramm in der Förderperiode 2023 - 2029
hier: Bereitstellung der kommunalen Mittel
Vorlage
1323/2022
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt,

 

  • entsprechend der Finanzierungsregelung des LEADER-Ansatzes des Entwicklungsprogramms EULLE für die Förderperiode 2023 – 2029 projektunabhängig kommunale Mittel zur Verfügung zu stellen, die unter Berücksichtigung der von den beteiligten kommunalen Partnern der LAG Westrich-Glantal und der LAG Donnersberger und Lautrer Land gemeinsam bereitgestellten Mittel mindestens 10 Prozent der zugewiesenen ELER-Mittel umfassen. Für die LAG Westrich-Glantal beträgt der Eigenanteil insgesamt max. 54.100,00 Euro. Für die LAG Donnersberger und Lautrer Land beträgt der Eigenanteil derzeit insgesamt max. 15.680,20€; eine Erhöhung des kommunalen Pflichtanteils um 20 Prozent ist zulässig.

 

  • die Kofinanzierung des Regionalmanagements für die LAG Westrich-Glantal (Ansprechpartner zur Umsetzung des Programms) zusätzlich anteilig mit einem Betrag von max. 48.960,23 Euro zu übernehmen.

 

Beschlussvorlage:

 

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Westrich-Glantal hat sich für die Fortsetzung des LEADER-Ansatzes in der kommenden Förderperiode von 2023 bis 2029 erfolgreich beworben.

 

Die LAG wird sich künftig aus den vier Verbandsgemeinden (VG) Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach und Weilerbach des Landkreises Kaiserslautern sowie den beiden VG Kusel-Altenglan und Oberes Glantal des Landkreises Kusel zusammensetzen.

 

Neben der Ausstattung der LEADER-Regionen mit Fördermitteln zur Umsetzung des LEADER-Ansatzes ist auch ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % der zugewiesenen ELER-Mittel (2,5 Millionen Euro) zu leisten. Der kommunale Pflichtanteil beläuft sich dadurch auf mindestens 250.000 Euro. Dies wurde den kommunalen Partnern bereits im Laufe der LILE-Erstellung im November 2021 mitgeteilt.

 

In den ersten Informationen, die uns zur Erstellung der LILE mitgeteilt wurden, wurde eine Aufstockung der ELER-Mittel ab 90.000 Einwohner der LEADER-Region mit bis zu 100.000 Euro pro zusätzlichen 10.000 Einwohnern angekündigt. Somit haben wir, hochgerechnet auf die Einwohnerzahlen mit Stand 31.12.2019, für die Beschlussfassung einen maximalen Eigenanteil aller kommunalen Partner der LAG Westrich-Glantal von 229.792 Euro kalkuliert.

 

Nun wurde die LAG Westrich-Glantal darüber informiert, dass die einwohnerbasierte Aufstockung der ELER-Mittel erweitert wurde. Die LAG Westrich-Glantal kann für die neue LEADER-Förderperiode eine Aufstockung um 500.000 Euro, damit insgesamt 2.500.000 Euro ELER-Mittel erhalten. Dadurch würde sich der kommunale Pflichtanteil ebenfalls auf 250.000 Euro erweitern.

 

Für die LAG Westrich-Glantal ergibt sich damit ein kommunaler Mittelbedarf von 476.248,75 Euro für die gesamte Förderperiode 2023 bis 2029, der entsprechend eines einwohnerbasierten Verteilschlüssels auf die kommunalen Partner umgelegt wird. Hierzu werden die Einwohnerzahlen des statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz mit Stichtag 31.12.2021 zu Grunde gelegt. Die Hälfte der fälligen kommunalen Mittel wird entsprechend anteiliger Bevölkerung im LAG-Gebiet von den beiden Landkreisen abgedeckt. Die angegebenen Mittel werden über 6,5 Jahre hinweg durch die LAG-Geschäftsstelle anteilig abgerufen.

 

Für den Landkreis Kusel ergibt sich damit ein Mittelbedarf von 54.100,00 für die gesamte Förderperiode. In den beigefügten Tabellen sind die jährlichen Beiträge pro Kommune sowie die Beiträge pro Kommune für die gesamte Förderperiode aufgeschlüsselt.

 

Damit die LAG Westrich-Glantal, wie auch in der Vergangenheit, eigene Fördervorhaben umsetzen kann, ist der beschriebene Pflichtanteil für die Kofinanzierung von Projekten und für die Öffentlichkeitsarbeit der Region vorgesehen. Die Kofinanzierung des Regionalmanagements (Ansprechpartner zur Umsetzung des Programms), wird wie gehabt zusätzlich von den Gebietskörperschaften bereitgestellt. In der kommenden Förderperiode muss das Regionalmanagement laut Vorgaben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mindestens 1,5 Vollzeitäquivalente umfassen, sodass sich der nicht geförderte Anteil der Personalkosten auf 226.248,75 Euro für die gesamte kommende Förderperiode und alle kommunalen Partner beläuft. Für den Landkreis Kusel beträgt der Anteil für die gesamt Förderperiode 48.960,23 Euro.

 

 

 

 

 

Auch die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Donnersberger und Lautrer Land hat sich für die Fortsetzung des LEADER-Ansatzes in der kommenden Förderperiode von 2023 bis 2029 erfolgreich beworben.

 

Die Zusammensetzung der LAG wird zukünftig aus den Verbandsgemeinden (VG) Eisenberg (Pfalz), Göllheim, Kirchheimbolanden, Winnweiler, Nordpfälzer Land, Otterbach-Otterberg und Enkenbach-Alsenborn bestehen. Neu hinzu kommt die VG Lauterecken-Wolfstein aus dem Landkreis (LK) Kusel, sodass die LAG sich aus drei Landkreisen zusammensetzt.

 

Neben der Ausstattung der LEADER-Regionen mit Fördermitteln zur Umsetzung des LEADER-Ansatzes ist auch ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % der zugewiesenen ELER-Mittel zu leisten. Laut Beschlussfassung vom 29.11.2021 beträgt der Eigenanteil bisher insgesamt max. 15.680,20 € .

 

Die LAG Donnersberger und Lautrer Land wurde bisher noch nicht darüber informiert, dass die einwohnerbasierte Aufstockung der ELER-Mittel erweitert wurde, was erneut eine Erweiterung des kommunalen Pflichtteils zur Folge hat.