Anträge von Fraktionen des Kreistages

Betreff
Anträge von Fraktionen des Kreistages
Vorlage
1301/2022/1
Art
Vorlage KT

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, den Antrag der SPD-Fraktion vom 24.07.2022 abzulehnen und den bereits bestehenden Beschluss des Kreisausschusses vom 01.04.2020, ergänzt um den Kreisausschussbeschluss vom 23.11.2020 unverändert aufrecht zu erhalten. Nach Vorlage der NKU im Sommer 2023 wird der Kreistag über den Fortgang der Reaktivierung der Glantalbahn entscheiden.

 

Beschlussvorlage:

 

Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 23.11.2020, in der Anlage beigefügt, wurde der ursprünglich hierzu bereits ergangene Beschluss vom 1.04.2020 zur Durchführung einer Kosten-Nutzen- Untersuchung für den Streckenabschnitt Lauterecken – Staudernheim um einen Untersuchungsauftrag für den Streckenabschnitt Altenglan – Lauterecken erweitert.

Mit Schreiben vom 24.07.2022 beantragte die SPD-Fraktion eine Reaktivierung der Glantalbahn für den Abschnitt von Lauterecken nach Staudernheim zu forcieren und gleichzeitig sowohl die Draisinenstrecke wie auch den Radweg bei einer Reaktivierung der Glantalbahn zu erhalten.

Der Antrag der SPD ändert aus Sicht der Verwaltung den bestehenden Untersuchungsauftrag dahingehend ab, dass der Streckenabschnitt Altenglan – Lauterecken aus der nun laufenden Kosten-Nutzen-Untersuchung herausgenommen werden müsste. Eine Aufnahme dieses Streckenabschnitts wurde in der Kreisausschusssitzung am 01.04.2020 von Klaus Umlauff sowie Bündnis90/Grüne angeregt.

Nach Auskunft des ZSPNV werden beide Streckenabschnitte getrennt voneinander untersucht, sodass im Falle eines negativen Untersuchungsergebnisses für den Abschnitt Altenglan – Lauterecken dies nicht das Ergebnis für den Abschnitt Lauterecken – Staudernheim beeinflusst.

Eine Reaktivierung der Glantalbahn setzt voraus, dass diese auf dem bestehenden Gleis- und Dammkörper und somit auf der nach wie vor als Schienenstrecke gewidmeten Strecke erfolgt.

In beiden Kreisausschusssitzungen war man sich einig, zunächst eine Wirtschaftlichkeits-untersuchung anzufertigen zu lassen und nach Vorliegen des Ergebnisses der Nutzen-Kosten-Untersuchung den Kreistag bei der Entscheidung mit einzubinden, ob die Glantalbahn reaktiviert wird und dies Vorrang vor unserer Draisine haben soll.

Ein gleichzeitiger Erhalt des Radweges und der Draisine auf dem bestehenden Gleis- und Dammkörper ist nicht möglich.

Bei einer Reaktivierung der Glantalbahn müsste bei einem Festhalten an der Draisine - dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion entsprechend - ein Neuausbau der Draisinenstrecke erfolgen. Hier stellt sich dann aber die Frage, warum der Landkreis Kusel spätestens ab Odenbach in einem anderen Landkreis – hier Bad Kreuznach -- eine neue Draisinenstrecke sowie Radweg bauen und unterhalten soll. Auch wurden beim früheren Erwerb der Bahnlinie Staudernheim – Homburg leider weder mit dem Landkreis Bad Kreuznach noch den Landkreisen Kaiserslautern und Saarpfalz-Kreis über Unterhaltungslasten in deren Landkreisgebieten verhandelt bzw. festgesetzt.

Die derzeitige jährliche Unterhaltungslast der Draisienenstrecke im Bereich des Landkreises Bad Kreuznach liegt - ohne Zuschuss zum Betrieb der Strecke als solchem - oberhalb 50.000 EUR/ anno. Diese Leistungen werden dem Landkreis Kusel zu den freiwilligen Leistungen gerechnet.

Der Kreistag erkennt auch keine Situation, in welcher die Verwaltung hat Zeit verstreichen lassen und somit eine Verzögerung der Reaktivierung der Glantalbahn im Bereich Altenglan - Staudernheim eingetreten ist.

Der ZSPNV hat nach Vorliegen unseres Kreisausschussbeschlusses vom 1.04.2020 in seiner Verbandsversammlung am 10.06.2020 ebenfalls der Durchführung einer NKU zugestimmt und diese beauftragt. Da dann aber vielversprechende Projekte wie eine Reaktivierung der stillgelegten Bahnstrecken Landau – Germersheim und Landau – Herxheim jedoch an den bestehenden Bewertungsmaßstäben zu scheitern drohten, hat der ZSNPV in seiner Verbandsversammlung am 3.12.2020 eine Resolution gefasst und das Bundesverkehrsministerium aufgefordert, endlich die aktuellen Prüf- und Bewertungsmaßstäbe im Hinblick auf eine stärkere Gewichtung von Umwelt- und Klimaschutzkriterien auf der Nutzenseite zu prüfen und anzupassen. Im Rahmen einer ÖPNV-Besprechung am 19.02.2021 hat der ZSPNV die Kreisverwaltung Kusel dann auch darüber informiert, dass in Absprache mit dem Land die Durchführung einer NKU für eine Reaktivierung der Glantalbahn ruhen soll, bis das Bundesverkehrsministerium neue Rahmenbedingungen (geplant zum Januar 2022) geschaffen hat. (Informationsheft des ZSPNV und Information Landrat in KT Sitzung am 12.4.2021).

Das zuständige Bundesverkehrsministerium hat die Bewertungskriterien für eine NKU jetzt aber erst zum 1. Juli 2022 angepasst. Unmittelbar nach Vorlage der neuen Verfahrensanleitung zur Durchführung der NKU wurde das Ingenieurbüro PTV-Group vom ZSPNV mit der ingenieurtechnischen Untersuchung zur Kostenermittlung beauftragt. Von Seiten Herrn Michael Heilmann, Verbandsdirektor des ZSPNV, wurde uns zugesichert, dass die beauftragte KNU nun bis Sommer 2023 vorliegen soll.

Der Kreistag begrüßt ausdrücklich die Ende 2019 gestartete Initiative von Landrätin Bettina Dickes und Landrat Otto Rubly, sowie der Verbandsbürgermeister Andreas Müller (Lauterecken-Wolfstein) und Dietmar Kron (Meisenheim) zur Reaktivierung der Glantalbahn, die dann zu Beginn des Jahres 2020 nach Vorlage der Gremienbeschlüsse zu einem entsprechenden Untersuchungsauftrag geführt hat.

Der Kreistag begrüßt auch die vom Bundesministerium für Verkehr nun endlich neu geschaffenen Bewertungskriterien, da hierdurch die Chance auf ein positives Untersuchungsergebnis gestiegen ist.

Da die Vorlage der NKU in absehbarer Zeit zu erwarten ist, sollte zum jetzigen Zeitpunkt das Verfahren nicht durch einen abgeänderten Beschluss verzögert werden.

Sobald das Untersuchungsergebnis vorliegt, werden die Kreisgremien unverzüglich informiert. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist nach entsprechender Beratung dann ein Grundsatzbeschluss zur Reaktivierung der Glantalbahn erforderlich. In dieser Phase ist dann auch die Frage der Finanzierung der notwendigen Infrastrukturkosten wie Ausbau der Bahnhaltepunkte und Bahnübergänge zu klären, da diese Kosten anteilig auch von den Kommunen zu tragen sind.