Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, der
Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsreste) in
das Haushaltsjahr 2022 zuzustimmen.
Beschlussvorlage:
Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2021 konnten
einige Maßnahmen, für die im Haushaltsplan 2021 Ermächtigungen vorgesehen
waren, nicht oder nur teilweise durchgeführt werden. Da die Ermächtigungen nach
Abschluss des Haushaltsjahres 2021 grundsätzlich verfallen würden, diese
Maßnahmen aber bereits vergeben bzw. geplant sind und die Durchführung bzw.
Abrechnung erst im Jahr 2022 oder noch später stattfinden wird, empfiehlt die
Verwaltung, diese Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen (siehe
Anlage).
Hierbei handelt es sich um folgende
Übertragungen:
Kreditermächtigung
(Rest vom Investitionskredit 2021): 1.850.000,00 €
Außerdem werden nicht mehr benötigte Auszahlungsermächtigungen aus Vorjahren in
Höhe von 23.122,55 € in Abgang gestellt. Der Verzicht auf diese Ermächtigungen
wirkt sich verbessernd auf den Investitionskredit 2021 aus.
Nach § 17 GemHVO können Ansätze für ordentliche
Aufwendungen sowie für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in das folgende
Haushaltsjahr übertragen werden. Nach § 17 Abs. 5 GemHVO wird für die
Übertragung von Ermächtigungen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes die
Zustimmung des Kreistages benötigt.
Durch die Übertragung der Ermächtigungen werden
keine Haushaltsüberschreitungen verursacht.