Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss stimmt der Übertragung der Aufgabenträgerschaft für
die Linien 260 und 264 gemäß den beigefügten Zweckvereinbarungen zu.
Beschlussvorlage:
Der Landkreis Bad-Kreuznach hat mit dem Landkreis Mainz-Bingen und der
Stadt Bad-Kreuznach die Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH (KRN) gegründet.
Die KRN soll ab dem 17.10.2022 im Rahmen einer Direktvergabe mit dem
Erbringen der ÖPNV-Leistung beauftragt werden. Die zu erbringende
Verkehrsleistung beinhaltet unter anderem auch eine Bedienung der Linien 260
und 264, die in den Landkreis Kusel und somit dessen Zuständigkeitsbereich
einbrechen. Für eine rechtssichere Vergabe durch den Landkreis Bad-Kreuznach
ist daher eine Übertragung der Aufgabenträgerschaft erforderlich. Dies soll auf
der Grundlage einer gemeinsamen Zweckvereinbarung erfolgen.
Die Vereinbarungen zur Aufgabenträgerübertragung sowie die Fahrpläne zu
den betroffenen Linien sind in der Anlage beigefügt.
Der Landkreis Kusel ist an einer Finanzierung der beiden Linien nicht
beteiligt. Die Linie 260 wird als Regiolinie vom Zweckverband
Schienenpersonennahverkehr Süd finanziert. Die Linie 264 als lokale Linie
stellt insbesondere eine Schulanbindung nach Meisenheim für die Orte Reichstal,
Seelen, Nussbach über das Odenbachtal sicher und die Finanzierung dieser Linie
erfolgt durch den Landkreis Bad-Kreuznach. Die Linie 264 übernimmt hierbei
einen bereits seit vielen Jahren eingerichteten freigestellten Schülerverkehr,
der nun als ÖPNV-Angebot ausgewiesen wird.
Die Vereinbarungen lagen unserem Verkehrsverbund ebenfalls zur Prüfung
vor. Es gab keine Beanstandungen.
Die tarifvertraglichen Regelungen für verbundübergreifende Fahrten auf
den Linien 260, 270 und 271 sind abgestimmt, sodass künftig für eine Fahrt auf
der Strecke ab Kusel bis zum Schienenanschluss in Staudernheim nur noch ein
Ticket benötigt wird.