Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Fortschreibung der Konzeption
zur Umsetzung des Sozialraumbudgets im Landkreis Kusel, mit den von der
Verwaltung vorgeschlagenen Anpassungen.
Beschlussvorlage:
Das Jugendamt hat im Jahr 2021 gemeinsam mit
dem Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH (ISM) eine
Sozialraumanalyse im Landkreis Kusel durchgeführt und die Erkenntnisse im
Hinblick auf die Kitas in eine Konzeption überführt. Zweck der Konzeption ist
die bestmögliche Steuerung der Mittelverwendung aus dem Sozialraumbudget des
Landes Rheinland-Pfalz, welches zur Deckung von personellen Bedarfen zugewiesen
wird, die aufgrund des Sozialraums oder anderer besonderer Bedarfe entstehen
können. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.06.2021 diese
Konzeption zur Umsetzung des Sozialraumbudgets im Landkreis Kusel beschlossen.
Im Rahmen der Implementierung der
Konzeptbausteine hat sich gezeigt, an welchen Stellen noch Optimierungsbedarf
besteht. Für eine erste Evaluation und Überarbeitung war ohnehin der Zeitraum
von 2 Jahren vorgesehen. Nun hat sich jedoch gezeigt, dass kleinere Anpassungen
bereits jetzt erforderlich werden um die Mittel auch in diesem
Evaluationszeitraum bestmöglich zu nutzen. Es handelt sich dabei um folgende
Anpassungen:
1) Verlängerung der Besitzstandswahrung im
Bereich der Interkulturellen Fachkräfte um ein weiteres Jahr bis vorerst zum
31.07.2023. Gleichzeitig wird geprüft inwiefern das Modell der IKF auch
weiterhin dauerhafter Bestandteil der Konzeption sein kann. Die Rückmeldungen
aus den betroffenen Einrichtungen haben gezeigt, dass weiterhin erhöhte Bedarfe
aufgrund besonderer Anforderungen bestehen. Die Verlängerung der Befristung
soll genutzt werden um eine weitere konzeptionelle Einbindung zu prüfen.
2) Weiterführung des erhöhten
Leitungsdeputates für die Zusammenarbeit mit der Kita-Sozialarbeit im Umfang
von 4 Wochenstunden je Kita ebenfalls bis zum 31.07.2023. Die erhöhten
Anforderungen durch die Corona-Pandemie sowie die Umstellung auf das neue
Kindertagesstättengesetz haben viele Ressourcen beansprucht, sodass eine
Fortführung angezeigt ist. Gleichzeitig wird geprüft in welchem Umfang das
Stundenkontingent dauerhaft ausgestaltet sein wird.
Für die Verlängerung der Förderung der
Zusatzkräfte für interkulturelle Arbeit in den Kindertagesstätten und für das
weiterhin erhöhte Leitungsdeputat entstehen Gesamtkosten in Höhe von rd.
430.000 Euro/Jahr, welche mit 60 % vom Land finanziert werden. Wenngleich die
zur Verfügung stehenden Budgetmittel des Landes somit weitgehend ausgeschöpft
sind, wird im Rahmen der in 2023 vorgesehenen Evaluation der sozialräumlichen
Bedarfe neben den o.g. Konzeptbausteinen der Konzeptbaustein „Personal-Pool“ zu
überprüfen sein, dessen Umsetzung frühestens für das Jahr 2022 vorgesehen war.
Dieser Projektansatz wurde trotz weiterer Konkretisierungen, die u.a.
angesichts der aktuellen Situation ein mobiles Eltern-Kind-Gruppenangebot für
Geflüchtete aus der Ukraine zum Gegenstand hatte, seitens des Landesamtes nicht
als förderfähig anerkannt bzw. auf die Kita-Sozialarbeit verwiesen.