Anpassung der Konzeption zur Umsetzung des Sozialraumbudgets im Landkreis Kusel

Betreff
Anpassung der Konzeption zur Umsetzung des Sozialraumbudgets im Landkreis Kusel
Vorlage
1276/2022
Art
Vorlage JHA

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Fortschreibung der Konzeption zur Umsetzung des Sozialraumbudgets im Landkreis Kusel, mit den von der Verwaltung vorgeschlagenen Anpassungen.

 

Beschlussvorlage:

 

Das Jugendamt hat im Jahr 2021 gemeinsam mit dem Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH (ISM) eine Sozialraumanalyse im Landkreis Kusel durchgeführt und die Erkenntnisse im Hinblick auf die Kitas in eine Konzeption überführt. Zweck der Konzeption ist die bestmögliche Steuerung der Mittelverwendung aus dem Sozialraumbudget des Landes Rheinland-Pfalz, welches zur Deckung von personellen Bedarfen zugewiesen wird, die aufgrund des Sozialraums oder anderer besonderer Bedarfe entstehen können. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.06.2021 diese Konzeption zur Umsetzung des Sozialraumbudgets im Landkreis Kusel beschlossen.

Im Rahmen der Implementierung der Konzeptbausteine hat sich gezeigt, an welchen Stellen noch Optimierungsbedarf besteht. Für eine erste Evaluation und Überarbeitung war ohnehin der Zeitraum von 2 Jahren vorgesehen. Nun hat sich jedoch gezeigt, dass kleinere Anpassungen bereits jetzt erforderlich werden um die Mittel auch in diesem Evaluationszeitraum bestmöglich zu nutzen. Es handelt sich dabei um folgende Anpassungen:

 

1)    Verlängerung der Besitzstandswahrung im Bereich der Interkulturellen Fachkräfte um ein weiteres Jahr bis vorerst zum 31.07.2023. Gleichzeitig wird geprüft inwiefern das Modell der IKF auch weiterhin dauerhafter Bestandteil der Konzeption sein kann. Die Rückmeldungen aus den betroffenen Einrichtungen haben gezeigt, dass weiterhin erhöhte Bedarfe aufgrund besonderer Anforderungen bestehen. Die Verlängerung der Befristung soll genutzt werden um eine weitere konzeptionelle Einbindung zu prüfen.

 

2)    Weiterführung des erhöhten Leitungsdeputates für die Zusammenarbeit mit der Kita-Sozialarbeit im Umfang von 4 Wochenstunden je Kita ebenfalls bis zum 31.07.2023. Die erhöhten Anforderungen durch die Corona-Pandemie sowie die Umstellung auf das neue Kindertagesstättengesetz haben viele Ressourcen beansprucht, sodass eine Fortführung angezeigt ist. Gleichzeitig wird geprüft in welchem Umfang das Stundenkontingent dauerhaft ausgestaltet sein wird.

Für die Verlängerung der Förderung der Zusatzkräfte für interkulturelle Arbeit in den Kindertagesstätten und für das weiterhin erhöhte Leitungsdeputat entstehen Gesamtkosten in Höhe von rd. 430.000 Euro/Jahr, welche mit 60 % vom Land finanziert werden. Wenngleich die zur Verfügung stehenden Budgetmittel des Landes somit weitgehend ausgeschöpft sind, wird im Rahmen der in 2023 vorgesehenen Evaluation der sozialräumlichen Bedarfe neben den o.g. Konzeptbausteinen der Konzeptbaustein „Personal-Pool“ zu überprüfen sein, dessen Umsetzung frühestens für das Jahr 2022 vorgesehen war. Dieser Projektansatz wurde trotz weiterer Konkretisierungen, die u.a. angesichts der aktuellen Situation ein mobiles Eltern-Kind-Gruppenangebot für Geflüchtete aus der Ukraine zum Gegenstand hatte, seitens des Landesamtes nicht als förderfähig anerkannt bzw. auf die Kita-Sozialarbeit verwiesen.