Familiäre Bereitschaftsbetreuung

Betreff
Familiäre Bereitschaftsbetreuung
hier: Anpassung der Entgeltsätze
Vorlage
1275/2022
Art
Vorlage JHA

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Entgeltregelung für die familiäre Bereitschaftsbetreuung, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu.

Beschlussvorlage:

 

Die familiäre Bereitschaftsbetreuung als eine Form der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII wird im Landkreis Kusel seit 2003 angeboten. Sie dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in drohenden oder akuten Gefährdungssituationen, sowie der Abklärung des weiteren Hilfebedarfs. Sie ist zeitlich begrenzt und endet mit der Rückführung in die Herkunftsfamilie und/oder mit einer Entscheidung über die Gewährung weiterer Jugendhilfemaßnahmen.

 

Seit Entwicklung dieses Angebots konnten Kinder und Jugendliche in Krisensituationen im Landkreis Kusel vermehrt in einem familiären Setting untergebracht werden. Es zeigt sich, dass diese Form der Unterbringung kindgerechter ist, weil in einer familiären Umgebung individuell auf die besondere Situation der Kinder bzw. Jugendlichen eingegangen werden kann. Zum anderen ist diese Form der Unterbringung erheblich kostengünstiger als die Unterbringung in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung. In den letzten 5 Jahren zeigte sich in Bezug auf die Unterbringung in familiärer Bereitschaftsbetreuung folgende Fallzahlentwicklung:

 

 

2017

2018

2019

2020

2021

Inobhutnahmen insgesamt:

55

63

59

49

51

…davon in familiärer Bereitschaftsbetreuung

35

36

20

29

27

prozentualer Anteil

64%

57%

34%

59%

53%

 

Danach konnten, bis auf das Jahr 2019, wo relativ viele Kinder und Jugendliche aufgrund der individuellen oder familiären Problemlage in einer Wohngruppe untergebracht werden mussten, mindestens die Hälfte der in Obhut genommenen Kindern und Jugendlichen in Bereitschaftspflegefamilien vermittelt werden. Aktuell stehen dem Jugendamt zur Betreuung dieser Kinder und Jugendlichen 15 Bereitschaftspflegefamilien zur Verfügung. Der Gesamtaufwand für Inobhutnahmen betrug im Jahr 2021 rd. 387.400 €, davon entfielen rd. 192.400 € auf die familiäre Bereitschaftsbetreuung.

 

Der Entgeltsatz für die familiäre Bereitschaftsbetreuung enthält die Aufwendungen für den Sachaufwand des Pflegekindes (u.a. Unterkunft, Ernährung, Bekleidung und Dinge des persönlichen Bedarfs), die Kosten für die Pflege und Erziehung (Vergütung der entsprechenden Leistung der Pflegeperson), sowie seit 2019 die Fahrtkosten zu Terminen mit der Herkunftsfamilie, dem Jugendamt und zu Arztbesuchen. Dieser Entgeltsatz wurde mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 04.06.2019 zuletzt zum 01.07.2019 auf 55,00 € pro Tag festgesetzt. Orientiert an der Entwicklung der Pflegesätze in der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII, welche regelmäßig im Abstand von 2 Jahren angepasst werden, soll der Entgeltsatz zum 01.07.2022 erhöht werden. Die Erhöhung der Vollzeitpflegesätze betrug im Jahr 2020 7 % und im Herbst 2022 ist eine weitere Erhöhung zu erwarten. Um das Entgelt insgesamt prospektiv und auch attraktiv auszurichten, soll der Entgeltsatz für die familiäre Bereitschaftsbetreuung auf 59,00 € pro Tag erhöht werden.

 

Gleichzeitig soll das Bereitschaftspflegegeld künftig zeitlich begrenzt gewährt werden. Bisher wurde das Pflegegeld während der gesamten Dauer der familiären Bereitschaftsbetreuung in Höhe des festgelegten Tagessatzes vergütet. Wie eingangs erwähnt, ist die familiäre Bereitschaftsbetreuung als Form der Inobhutnahme eine vorläufige und deshalb in der Regel kurzfristige Unterbringung. Dementsprechend konnten in den vergangenen Jahren rd. 85 % der Inobhutnahmen in familiärer Bereitschaftsbetreuung innerhalb von max. 6 Monaten beendet und die Perspektive für die Kinder geklärt werden.

Gleichzeitig reduziert sich bei den (wenigen) Fällen, die einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, der erzieherische Aufwand. Aus diesem Grund sollen ab dem 7. Monat die vom Landesjugendamt festgesetzten monatlichen Pauschalbeträgen für die Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII Anwendung finden. Die besonders hohe Flexibilität der Bereitschaftspflegefamilien, sowie ihre Bereitschaft, Kindern und Jugendlichen in akuten Krisensituationen ein vorübergehendes Zuhause zu bieten, soll dabei grundsätzlich mit der doppelten Erziehungspauschale honoriert werden. Somit beträgt das Bereitschaftspflegegeld ab dem 7. Monat in Abhängigkeit vom Alter des Kindes zwischen 1.064 € und 1.214 €, was umgerechnet einem Tagessatz von rd. 35,50 € bzw. 40,50 € entspricht.