Implementierung eines Energiemanagementsystems und Beantragung einer Förderung nach der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Betreff
Implementierung eines Energiemanagementsystems und Beantragung einer Förderung nach der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Vorlage
1267/2022
Art
Vorlage KT

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, für die Einführung eines Energiemanagementsystems sowie dessen Verstetigung, wie beschrieben, einen Förderantrag nach der Kommunalrichtlinie 2022 beim BMU zu stellen.

 

 

Beschlussvorlage:

 

Der Bund fördert die Einrichtung kommunaler Energiemanagementsystemen, weil in den Liegenschaften der Kommunen enorme Einsparpotentiale stecken.

In Zusammenarbeit mit der Energieagentur Rheinland-Pfalz haben wir für unsere Liegenschaften ein Grundkonzept zur Einführung eines Kommunalen Energiemanagements (KEM) entwickelt.

Kern dieses KEM ist ein/e „Energiemanager/in“, der/die das Konzept, zusammen mit der Gebäudeverwaltung und weiteren Akteuren umsetzen soll.

Zu den Einzelheiten dürfen wir auf das beiliegende Konzept verweisen.

Die Gesamtkosten des Projekts werden auf rund 440.000 € geschätzt.

Abzüglich des Bundeszuschusses in Höhe von 396.000 € verbleibt ein Eigenanteil des Landkreises in Höhe von 44.000 €.

Die künftig laufenden Kosten des Energiemanagements werden auf rund 53.000 € geschätzt. Demgegenüber stehen Einsparungen von 165.000 € im Jahr gegenüber dem Stand jetzt.

Die Gesamtkosten des Konzepts werden im Förderantrag eingereicht und es ist mit einer Zuwendung seitens des Bundes in Höhe von 90 % zu rechnen. Wir rechnen mit einer Entscheidung über den Förderantrag innerhalb von 6 Monaten. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen unsererseits müssen im Haushaltsplan 2023 geschaffen werden.

Für das Projekt soll eine Förderung beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit beantragt werden. Nach der Kommunalrichtlinie des BMU ist eine 90prozentige Förderung der Sach- und Personalkosten möglich. Ein entsprechender Antrag soll gestellt werden. Hierzu verlangt der Fördermittelgeber die Entscheidung des höchsten kommunalen Gremiums.