Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt, für die Einführung eines Energiemanagementsystems sowie dessen
Verstetigung, wie beschrieben, einen Förderantrag nach der Kommunalrichtlinie
2022 beim BMU zu stellen.
Beschlussvorlage:
Der Bund fördert
die Einrichtung kommunaler Energiemanagementsystemen, weil in den
Liegenschaften der Kommunen enorme Einsparpotentiale stecken.
In
Zusammenarbeit mit der Energieagentur Rheinland-Pfalz haben wir für unsere Liegenschaften
ein Grundkonzept zur Einführung eines Kommunalen Energiemanagements (KEM)
entwickelt.
Kern dieses KEM
ist ein/e „Energiemanager/in“, der/die das Konzept, zusammen mit der
Gebäudeverwaltung und weiteren Akteuren umsetzen soll.
Zu den Einzelheiten
dürfen wir auf das beiliegende Konzept verweisen.
Die Gesamtkosten
des Projekts werden auf rund 440.000 € geschätzt.
Abzüglich des
Bundeszuschusses in Höhe von 396.000 € verbleibt ein Eigenanteil des
Landkreises in Höhe von 44.000 €.
Die künftig laufenden
Kosten des Energiemanagements werden auf rund 53.000 € geschätzt. Demgegenüber
stehen Einsparungen von 165.000 € im Jahr gegenüber dem Stand jetzt.
Die Gesamtkosten
des Konzepts werden im Förderantrag eingereicht und es ist mit einer Zuwendung
seitens des Bundes in Höhe von 90 % zu rechnen. Wir rechnen mit einer
Entscheidung über den Förderantrag innerhalb von 6 Monaten. Die
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen unsererseits müssen im Haushaltsplan 2023
geschaffen werden.
Für das Projekt
soll eine Förderung beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit beantragt werden. Nach der Kommunalrichtlinie des BMU ist eine
90prozentige Förderung der Sach- und Personalkosten möglich. Ein entsprechender
Antrag soll gestellt werden. Hierzu verlangt der Fördermittelgeber die
Entscheidung des höchsten kommunalen Gremiums.